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   OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17   

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OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17 (https://dejure.org/2018,18574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2018 - 6 U 89/17 (https://dejure.org/2018,18574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 6 U 89/17 (https://dejure.org/2018,18574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG, § 242 BGB
    Markenmäßige Benutzung; missbräuchliche Markenanmeldung ("Pfefferspray")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenmäßige Benutzung; missbräuchliche Markenanmeldung ("Pfefferspray")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 ; BGB § 242
    Kennzeichen; markenmäßige Benutzung; Rechtsmissbrauch; missbräuchliche Anmeldung; Pfefferspray

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 ; BGB § 242
    Anforderungen an die markenmäßige Benutzung eines Zeichens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: "Pfefferspray" - Markenmäßige Benutzung und missbräuchliche Markenanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 515
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Zulässig ist aber der Einwand der Löschungsreife wegen bösgläubiger Anmeldung, da dieser Löschungsgrund im Eintragungsverfahren vom DPMA nicht geprüft wird (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 50 Rnr. 1; BeckOK MarkenR/Kopacek, 12. Ed. 1.1.2018, MarkenG § 50 Rn. 1-2; Ullmann, GRUR 2009, 364, 365).

    Die Voraussetzungen hierfür sind weitgehend identisch mit denen für die Löschung wegen bösgläubiger Anmeldung (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - Equi 2000).

    Dies schließt aber nicht aus, dass bei einer missbräuchlichen Markenanmeldung der Vorbenutzer des Zeichens nach §§ 3, 4 Nr. 4, 8 I 1 UWG unabhängig von der markenrechtlich begründeten Löschung Rücknahme der Anmeldung oder Einwilligung in die Löschung des Zeichens verlangen kann, wenn bereits die Anmeldung als solches unlauter ist (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - Equi 2000; BGH GRUR 2016, 378 - Liquidrom), da sie einen Wettbewerber gezielt behindert.

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Der Anmelder eines Kennzeichens handelt nicht schon deshalb unlauter, weil er weiß, dass ein anderer dasselbe Kennzeichen im Inland für gleiche Waren benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben (BGH GRUR 2008, 621, 623 - Akademiks; BGH GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1036 f. - Makalu).

    Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. zum Ganzen BGH, GRUR 2008, 621, 623 - AKADEMIKS).

  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 44/14

    Markenrecht: Anforderungen an den für die Löschung wegen bösgläubiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Dies schließt aber nicht aus, dass bei einer missbräuchlichen Markenanmeldung der Vorbenutzer des Zeichens nach §§ 3, 4 Nr. 4, 8 I 1 UWG unabhängig von der markenrechtlich begründeten Löschung Rücknahme der Anmeldung oder Einwilligung in die Löschung des Zeichens verlangen kann, wenn bereits die Anmeldung als solches unlauter ist (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - Equi 2000; BGH GRUR 2016, 378 - Liquidrom), da sie einen Wettbewerber gezielt behindert.

    Auf die obigen Ausführungen zu II.A.IV. kann insoweit Bezug genommen werden, da die unlautere Markenanmeldung nach § 4 Nr. 10 UWG keinen anderen Kriterien unterliegt als die bösgläubige Anmeldung nach § 8 II Nr. 10 MarkenG (BGH GRUR 2016, 378 , Rnr. 16 - Liquidorm).

  • OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16

    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Als Bestellzeichen oder Sortenbezeichnungen werden solche Zeichen angesehen, die in Katalogen, Preislisten und Dekorationen als Artikelbezeichnung verwendet werden, um die einzelnen Produkte zu individualisieren und dadurch das Angebot und die Bestellung zu erleichtern (Senat, GRUR-RR 2018, 102, 194m - Rnr. 29 - Sam).

    Wird in der Werbung ein Produkt mit einem unterscheidungskräftigen Begriff in einer Weise bezeichnet, die weder beschreibend noch dekorativ verstanden wird, ist im Regelfall von einer kennzeichenmäßigen Verwendung auszugehen (Senat, GRUR-RR 2018, 102 - SAM).

  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2017 - 3 O 300/16

    Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 20.04.2017, Az. 2-03 O 300/16 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 20.04.2017, Az. 2-03 O 300/16 abzuändern und die Klägerin zu verurteilen, in die Löschung der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen folgenden deutschen Wortmarken einzuwilligen:.

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Danach genügt bereits die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (zB EuGH GRUR 2003, 55 - Arsenal Football Club, Tz. 57 und 51 "könnten"; im Erg. ebenso EuGH GRUR 2002, 692 - Hölterhoff, Tz. 17 über das Erfordernis, dass ein herkunftshinweisendes Verständnis "ausgeschlossen" sein müsse); eine Verwendung als Herkunftshinweis liegt daher erst dann nicht vor, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Verkehr dies so auffasst.

    Bei der Beurteilung des Verkehrsverständnisses ist auch die "Aufmachung" der Kennzeichnung zu berücksichtigen (EuGH GRUR 2003, 55 - Arsenal Football Club, Tz. 56).

  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Diese setzt voraus, dass die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (BGH NJW 2010, 1872 Rnr. 23; 2010, 3226 Rnr. 12 f).
  • OLG Celle, 09.11.2006 - 13 U 120/06

    Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Erweckung bestimmter Vorstellungen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Die Erstattung von Abmahnkosten fällt nicht hierunter (OLG Celle NJW-RR 2007, 393 ; MüKoBGB/Ernst, 7. Aufl. 2016, BGB § 286 Rn. 76-78).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Diese setzt voraus, dass die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (BGH NJW 2010, 1872 Rnr. 23; 2010, 3226 Rnr. 12 f).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Dabei kommt der Tatsache, dass die Entfernung der widerrechtlichen Kennzeichnung ein milderes Mittel zur Beseitigung der Störung darstellen würde, bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung regelmäßig keine maßgebende Bedeutung zu (BGH GRUR 1997, 899, 900 - Vernichtungsanspruch; Köhler, GRUR 1996, 82, 87), da dies ansonsten dem Sanktionscharakter der Vernichtung nicht gerecht werden würde.
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

  • RG, 04.05.1900 - III 53/00

    Kann in dem Falle, wenn das Gericht erster Instanz sowohl die Klage als auch die

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • BGH, 11.05.2017 - I ZB 6/16

    Dorzo - Rechtserhaltende Benutzung einer Marke: Ergänzung einer Marke durch

  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 192/11

    Berufung im Werklohnprozess: Umfang der Hinweispflicht des Gerichts;

  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83

    "Shamrock III"; Löschung eines Warenzeichens wegen sittenwidriger Behinderung;

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln,

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 23/02

    "Gazoz"; Unlauterkeit der Benutzung eines Zeichens

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • OLG Hamburg, 26.09.1996 - 3 H 83/96
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 258/98

    GERRI/KERRY Spring

  • OLG München, 26.07.2001 - 29 U 6000/00

    Zulässigkeit der Eintragung der Marke "Mozart"

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

  • OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20

    Marktverhaltensregel; DIN EN 50419; Spürbarkeit; Bestimmtheit des Klageantrags;

    Zutreffend ist letztlich, dass der Klägerin hinsichtlich der Abmahnkosten lediglich die zuerkannten Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zustehen, weil es sich bei Abmahnkosten um keine Entgeltforderung i. S. v. § 288 Abs. 2 BGB handelt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03.05.2018 - 6 U 89/17, GRUR-RR 2018, 515, Rn. 61 mwN., zit. nach juris; ferner Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, aaO., § 13 UWG, Rn. 136 unter Bezugnahme auf OLG München, Urteil vom 26.06.2008 - 29 U 2250/08, K&R 2008, 620, Rn. 67 mwN., zit. nach juris, sowie generell zur Verzinsung von Aufwendungsersatzansprüchen aus GoA Palandt/Grüneberg, aaO., § 286, Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 15 U 37/21

    Ansprüche wegen der Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    Eine solche liegt nämlich nur vor, wenn die in Rede stehende Geldforderung die Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung ist (BGH, NJW 2010, 1872 Rn. 23; NJW 2010, 3226 Rn. 12), was für den Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten nicht zutrifft (BGH, Urt. v. 22.07.2021 - I ZR 123/20, GRUR-RS 2021, 27885 Rn. 44 - Vorstandsabteilung; Beschl. v. 08.12.2016 - I ZR 88/16, GRUR-RS 2016, 113929 Rn. 12 - Testsiegelwerbung; GRUR 2015, 187 Rn. 27 - Zuwiderhandlung während der Schwebezeit; OLG Celle, GRUR-RR 2007, 111 - Hörgeräte; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 515 Rn. 36 - Pfefferspray; OLG Hamm, Urt. v. 20.07.2021 - 4 U 72/20, GRUR-RS 2021, 21779 Rn. 122; Kühnen, a.a.O., Kap. C Rn. 77).
  • LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 16/19

    Kennzeichnungspflicht für Lampen nach dem ElektroG

    Die Erstattung von Abmahnkosten unterfällt dem nicht (OLG Frankfurt GRUR-RR 2018, 515; OLG Celle GRUR-RR 2007, 111; Köhler/Bornkamm, a.a.O, § 12, Rn. 1.136).
  • LG Köln, 17.04.2020 - 33 O 23/19
    Bei Abmahngebühren handelt es sich unbeschadet der abweichenden steuerrechtlichen Beurteilung, auf die die Widerklägerin sich beruft, nicht um Entgeltforderungen i.S.d. BGB, da sie nicht als Gegenleistung für eine Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen anfallen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03. Mai 2018 - 6 U 89/17 -, Rn. 61).
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