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   OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17   

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OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17 (https://dejure.org/2019,13196)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2019 - 2 UF 273/17 (https://dejure.org/2019,13196)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2019 - 2 UF 273/17 (https://dejure.org/2019,13196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1615l; FamFG § 243
    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter unabhängig von neuer Partnerschaft

  • rechtsportal.de

    FamFG § 58 Abs. 1
    Anspruch auf Betreuungsunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter ist unabhängig von neuer Partnerschaft

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mutter unabhängig von neuer Partnerschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsansprüche: Solidarität wird nur in der Ehe erwartet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter ist unabhängig von neuer Partnerschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter verfällt nicht wegen neuer Partnerschaft

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Neue Partnerschaft: Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neuen Lebensgefährten gefunden - Eine unverheiratete Mutter verliert deshalb nicht ihren Anspruch auf Betreuungsunterhalt

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter bei neuer Partnerschaft

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter ist unabhängig von neuer Partnerschaft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mütter entfällt nicht durch neue Partnerschaft

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Verlust des Unterhaltsanspruchs durch neuen Partner bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • datev.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter ist unabhängig von neuer Partnerschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichteheliche Mutter: Anspruch auf Unterhalt auch bei neuer Partnerschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch trotz neuen Partnerschaft und eigenem Einkommen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neue Partnerschaft einer nichtehelichen Mutter führt nicht zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs - Gebotene Gleichbehandlung nichtehelicher und ehelicher Mütter im Betreuungsunterhalt darf wegen strukturell schwächerer Unterhaltsansprüche nichtehelicher Mutter nicht ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2626
  • FamRZ 2019, 1611
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03

    Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17
    Weil die Antragstellerin während der ersten drei Lebensjahre des Kindes nach dem Gesetz grundsätzlich keiner Arbeitstätigkeit nachgehen musste und die von ihr gleichwohl erzielten Einkünfte damit überobligatorisch waren, sind die Einkünfte aus vollschichtiger Erwerbstätigkeit nur im Rahmen der Angemessenheit anzurechnen (§ 1577 Abs. 2 BGB analog, vgl BGH 15.12.2004 - XII ZR 121/03, FamRZ 2005, 442; OLG Hamm 3.11.2010 - II-8 UF 138/10, FamRZ 2011, 1600).

    cc) Allerdings ist der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter nach der Rechtsprechung des BGH wie der Unterhaltsanspruch eines (geschiedenen) Ehegattens durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt (vgl. BGH, FamRZ 2008, 1739 ff.; BGH, FamRZ 2005, 442 ff.).

  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17
    cc) Allerdings ist der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter nach der Rechtsprechung des BGH wie der Unterhaltsanspruch eines (geschiedenen) Ehegattens durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt (vgl. BGH, FamRZ 2008, 1739 ff.; BGH, FamRZ 2005, 442 ff.).

    Insoweit ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob die vorgenannte Vorschrift auf den Betreuungsunterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter analog anwendbar ist (so Koch-Wellenhofer, Handbuch Unterhaltsrecht, 13. Aufl. 2017, dagegen z. B. OLG Nürnberg, NJW 2011, 939 [940]; Erman/Hamermann, 14. Auflage 2014, § 1615l Rdnr. 48; de lege lata ebenfalls verneinend MünchKomm-Born, 7. Auflage 2017, § 1615l Rdnr. 64; vom BGH (FamRZ 2008, 1739 [1744]) ausdrücklich offengelassen, ebenso von Götz, FamRZ 2018, 1474 [1478]).

  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 118/16

    Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17
    jj) Ein Wohnvorteil ist dem Antragsgegner, der seit seinem Umzug die im Alleineigentum seiner Ehefrau stehende Ehewohnung mitbenutzt, schon deshalb nicht zuzurechnen, weil die Immobilie finanziert ist und die Zins- und Tilgungsleistungen - darauf kommt es nach der neueren Rechtsprechung des BGH an (FamRZ 2017, 519 ff. mit Anmerkung Hauß, sowie BGH, FamRZ 2018, 1506 ff.; Borth, FamRZ 2019, 160 ff., vgl. auch den Unterhaltsgrundsatz Nr. 5 des OLG Frankfurt a. M.) - einen etwaigen Wohnvorteil übersteigen.
  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 8 UF 138/10

    Anrechnung des Einkommens aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17
    Weil die Antragstellerin während der ersten drei Lebensjahre des Kindes nach dem Gesetz grundsätzlich keiner Arbeitstätigkeit nachgehen musste und die von ihr gleichwohl erzielten Einkünfte damit überobligatorisch waren, sind die Einkünfte aus vollschichtiger Erwerbstätigkeit nur im Rahmen der Angemessenheit anzurechnen (§ 1577 Abs. 2 BGB analog, vgl BGH 15.12.2004 - XII ZR 121/03, FamRZ 2005, 442; OLG Hamm 3.11.2010 - II-8 UF 138/10, FamRZ 2011, 1600).
  • BGH, 04.07.2018 - XII ZB 448/17

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer Rente nach dem HIV-Hilfegesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17
    jj) Ein Wohnvorteil ist dem Antragsgegner, der seit seinem Umzug die im Alleineigentum seiner Ehefrau stehende Ehewohnung mitbenutzt, schon deshalb nicht zuzurechnen, weil die Immobilie finanziert ist und die Zins- und Tilgungsleistungen - darauf kommt es nach der neueren Rechtsprechung des BGH an (FamRZ 2017, 519 ff. mit Anmerkung Hauß, sowie BGH, FamRZ 2018, 1506 ff.; Borth, FamRZ 2019, 160 ff., vgl. auch den Unterhaltsgrundsatz Nr. 5 des OLG Frankfurt a. M.) - einen etwaigen Wohnvorteil übersteigen.
  • BGH, 04.10.2017 - XII ZB 55/17

    Kindesunterhalt: Mehrbedarf des Kindes wegen Betreuungskosten des betreuenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17
    Der BGH (FamRZ 2018, 23 ff.) hat insoweit ausgeführt, dass die Kosten für die Betreuung eines Kindes durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils keinen Mehrbedarf des Kindes darstellen und ein solcher nur dann vorliegt, wenn es sich um einen Betreuungsbedarf handelt, der über den Umfang der von dem betreuenden Elternteil ohnehin geschuldeten Betreuung hinausgeht, etwa wenn die Kosten eine besondere Förderung im Sinne der Rechtsprechung des BGH zu staatlichen Kindergärten, Kindertagesstätten oder Horten betreffen.
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZR 133/11

    Scheidungsverbundverfahren mit Auslandsbezug: Beschwer für Rechtsmittel gegen den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17
    Gegen die Berücksichtigung auf der Ebene der Leistungsfähigkeit, wie von anderer Seite vorgeschlagen (vgl. Wendl/Dose-Bömelburg, a. a. O., § 7 Rdnr. 118 m. w. N.), spricht wohl, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26.6.2013 (FamRZ 2013, 1366 ff.) die Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus auf die Bedarfsbestimmung beschränkt hat.
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02

    Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17
    Da aber den Steuervorteilen tatsächlich Aufwendungen gegenüberstanden, sind bei wertender Betrachtung die auf die Aufwendungen zurückzuführenden Steuervorteile herauszurechnen (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1159 ff. und 1817 ff. sowie den Unterhaltsgrundsatz Nr. 1.7 des OLG Frankfurt a. M.).
  • OLG Köln, 21.02.2017 - 25 UF 149/16

    Höhe des Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelichen Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17
    Unter Berücksichtigung der weitgehenden Angleichung der Unterhaltsansprüche aus § 1615l Abs. 2 BGB und § 1570 BGB besteht aber in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH FamRZ 2006, 1362 [1368]; OLG Köln, FamRZ 2017, 1309 [1311; Wendl/Dose-Bömelburg, a.a.O., § 7 Rdnr. 139 ff. m. w. N.; Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann - Lugani, beck-online Großkommentar, Stand: 01.02.2019, Rdnr. 61 zu § 1615l BGB) Einigkeit darüber, dass die grundsätzliche Verpflichtung zur Verwertung des Vermögensstamms durch eine umfassenden Zumutbarkeits- und Billigkeitsprüfung einzuschränken ist.
  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02

    Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17
    Materiellrechtliche Kostenerstattungsansprüche können bei der Ausübung des Ermessens gemäß § 243 FamFG ebenso mit einbezogen werden, wie die Vermögensverhältnisse der Beteiligten (BeckOK FamFG - Schlünder, Hahne/Schlögel/Schlünder, 30. Edition Stand: 01.04.2019, Rn. 16b zu § 243 FamFG; Bumiller/Harders/Schwamb - Schwamb, FamFG, 12. Auflage 2019, Rn. 5 zu § 243 FamFG; für Ansprüche unter den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft BayObLG, Beschluss vom 26.9. 2002 - 2Z BR 78/02).
  • BVerfG, 13.02.2018 - 1 BvR 2759/16

    Nichtannahmebeschluss: Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes auf

  • KG, 08.10.2014 - 3 UF 38/14

    Betreuungsunterhalt: Konkurrenz zwischen Betreuungsunterhaltsansprüchen der

  • BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04

    Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

  • OLG Nürnberg, 05.08.2010 - 10 UF 702/10

    Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter wegen Kindesbetreuung: Verwirkung

  • BGH, 10.06.2015 - XII ZB 251/14

    Verlängerung des Unterhalts für die Betreuung eines behinderten, nichtehelichen

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02

    Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12

    Kindesunterhalt: Bemessung des Unterhalts eines im Inland lebenden minderjährigen

  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08

    Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des

  • OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16

    1. Die gerichtliche Geltendmachung von Unterhalt durch den Unterhaltsberechtigten

    Der Senat rückt vor diesem Hintergrund von seiner bisherigen Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Tilgungsleistungen beim Wohnvorteil ab und folgt der zum Elternunterhalt entwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, deren Ausweitung auf den Ehegattenunterhalt der Bundesgerichtshof bereits angedeutet hat (vgl. BGH, FamRZ 2018, 1506, Rdnr. 31 unter Verweis auf seine zum Elternunterhalt ergangene Entscheidung FamRZ 2017, 519; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2019, 1611, Rdnr. 66; für den Abzug beim Kindesunterhalt OLG Frankfurt am Main, NZFam 2019, 1054).
  • AG Hamburg, 28.02.2020 - 277 F 255/16

    Ausbildungsunterhalt: Obliegenheitsverletzung des Unterhaltsberechtigten bei

    Sind die Kosten des Unterhaltsverfahrens zwischen mehr als zwei Verfahrensbeteiligten zu verteilen, orientiert sich die Kostenverteilung zunächst an der für ein Prozessrechtsverhältnis gemäß §§ 92, 100 Abs. 2 ZPO entwickelten sogenannten Baumbachschen Formel, wobei das Ergebnis anhand weiterer Kriterien zur Ausübung des billigen Ermessens nach § 243 FamFG zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.05.2019, NZFAm 2019, 627 - juris, Rn. 111).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2023 - 9 UF 69/22
    Angeknüpft wird an das Bruttovorjahreseinkommen (OLG Hamm FuR 2022, 134; Götsche FuR 2022, 351 m.w.N.), wobei bei Unterhaltszeiträumen von mehreren Jahren - wie im vorliegenden Fall dies vernachlässigt werden und sogleich an das jeweilige Jahresbruttoeinkommen angeknüpft werden kann (OLG Frankfurt v. 02.05.2019 - 2 UF 273/17, FuR 2019, 710; Götsche FuR 2022, 351).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2023 - 9 UF 69/22

    Ermittlung des Trennungsunterhalts; Berechnung des Elementarunterhalts und des

    Angeknüpft wird an das Bruttovorjahreseinkommen (OLG Hamm FuR 2022, 134 ; Götsche FuR 2022, 351 m.w.N.), wobei bei Unterhaltszeiträumen von mehreren Jahren - wie im vorliegenden Fall dies vernachlässigt werden und sogleich an das jeweilige Jahresbruttoeinkommen angeknüpft werden kann (OLG Frankfurt v. 02.05.2019 - 2 UF 273/17, FuR 2019, 710 ; Götsche FuR 2022, 351 ).
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