Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG u.a. (2. Börsengang der Deutschen Telekom)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prospekthaftung der Deutschen Telkom AG im Zusammenhang mit einem Börsengang der Deutschen Telkom im Hinblick auf richtige Angaben im Prospekt (Vermögenswerte, Immobilienbewertung usw.)
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Musterentscheid zur Prospekthaftung der Deutschen Telekom für 2. Börsengang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Oberlandesgericht Frankfurt am Main erlässt Musterentscheid im KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom wegen des 2. Börsengangs
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Musterentscheid im KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom wegen des 2. Börsengangs
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Musterentscheid im KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom wegen des 2. Börsengangs erlassen
- Betriebs-Berater (Pressemitteilung)
Musterentscheid im KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom wegen des 2. Börsengangs erlassen
- kanzleimitte.de (Kurzinformation)
Deutsche Telekom: Musterentscheid im KapMuG-Verfahren - Aktienrecht, Kapitalmarktrecht
- juve.de (Kurzinformation)
KapMug: Telekom erneut erfolgreich
- juve.de (Kurzinformation)
KapMuG: Mit Anlegerklage gegen Deutsche Telekom vorgegangen
- brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Keine Fehler im Prospekt zum zweiten Börsengang der Telekom
- hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Kapitalmusterverfahren gegen die Deutsche Telekom betreffend den 2. Börsengang
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.02.2013)
Anlegerschutz - OLG Frankfurt verhandelt über zweiten Telekom-Börsengang
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.11.2006 - 7 OH 2/06
- OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
- BGH, 14.11.2013 - XI ZB 9/13
- BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1521
- ZIP 2013, 53
- NZG 2013, 1103
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (50)
- LG Mannheim, 03.08.2001 - 7 O 271/01
Anspruch auf Unterlassung von bestimmten Aussagen im Geschäftsverkehr zu …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
Hierzu wurde unter anderem im Klageverfahren S2 u.a ./. Deutsche Telekom AG (Az. 3/7 O 271/01) vom Klägervertreter RA R der Antrag gestellt:.b) Hierzu wurden u.a. in dem Verfahren S2 ./. Deutsche Telekom AG (Az. 3/7 O 271/01) vom Klägervertreter RA R die Anträge gestellt:.
b) Hierzu wurden u.a. in dem Verfahren S2 ./. Deutsche Telekom AG (Az. 3/7 O 271/01) vom Klägervertreter RA R der Antrag gestellt:.
Hierzu wurden u.a. in dem Verfahren S2 u.a. ./. Deutsche Telekom AG (Az. 3/7 O 271/01) vom Klägervertreter RA R der Antrag gestellt:.
Hierzu wurde u.a. in dem Verfahren S2 ./. Deutsche Telekom AG (Az. 3/7 O 271/01) vom Klägervertreter RA R der Antrag gestellt:.
Hierzu wurden u.a. in dem Verfahren S2 ./. Deutsche Telekom AG (Az. 3/7 O 271/01) vom Klägervertreter RA R die Anträge gestellt:.
Hierzu wurden u.a. in dem Verfahren S2 ./. Deutsche Telekom AG (Az. 3/7 O 271/01) vom Klägervertreter RA R die Anträge gestellt:.
Hierzu wurden u.a. in dem Verfahren S2 u.a. ./. Deutsche Telekom AG (Az. 3/7 O 271/01) vom Klägervertreter RA R der Antrag gestellt:.
- OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
Die Richtigkeit des Prospekts zum 3. Börsengang war Gegenstand des beim Senat nach dem KapMuG geführten Verfahrens 23 Kap 1/06, das mit Beschluss vom 16. Mai 2012 endete.Dies gilt zunächst vor allem für die erste Bilanz 1995, die dann aber den weiteren Bilanzen zugrunde gelegt werden musste (§ 256 Abs. 1 Nr. 6 HGB, dazu Musterentscheid zu 23 Kap 1/06 vom 16. Mai 2012, S. 123f.) und durfte.
Sein Hinweis auf das im Ermittlungsverfahren eingeholte Gutachten S1 ist nicht ausreichend, da dieses, was im Beschluss des Senats vom 16. Mai 2012 (23 Kap 1/06) dargestellt wurde (S. 117), nicht unerheblichen methodischen Bedenken ausgesetzt ist.
Dies ist jedoch nicht in nachvollziehbarer Weise geschehen, insbesondere auch nicht nach dem Beschluss des Senats vom 16. Mai 2012 zu 23 Kap 1/06, der dem Musterkläger, wie sein Vortrag zeigt, bekannt ist.
Im Übrigen unterscheidet sich der Sachverhalt insofern von dem, der dem Beschluss vom 16. Mai 2012 des Senats zu 23 Kap 1/06 zugrunde lag, da die Musterbeklagte zu 1) unmittelbar von den Erlösen der Veräußerung der Aktien profitieren sollte, weshalb die Grundsätze der Entscheidung des BGH vom 31. Mai 2011 (II ZR 151/09) nicht unmittelbar übertragen werden können.
- EuGH, 09.11.1983 - 199/82
Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
b) dass der fehlerhafte Inhalt dieses Prospektes, also ein Inhalt der nicht ein, den Richtlinienbestimmungen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Geschäftsaussichten des Emittenten vermittelt, nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht (§§ 44, 45 BörsG), und dies mit den inhaltlichen Anforderungen in den Richtlinien und den Zielen der Richtlinien, den Anlegerschutz und die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu fördern, mit diesen Richtlinienvorgaben und -zielen sowie mit dem durch den Europäischen Gerichtshof aufgestellten Rechtsprechungsgrundsatz (…z.B. EuGH v. 06.10.1970 - Rs. 9/70 Franz Grad, Slg. 1970, 825 Rn. 5 - Leberpfennig; EuGH v. 09.11.1983 - Rs 199/82 Societa San Giorgio S.P.A., Slg. 1983, 3595 Rn. 14; EuGH v. 10.041984 - Rs. …b) dass der fehlerhafte Inhalt dieses Prospektes, also ein Inhalt der nicht ein, den Richtlinienbestimmungen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Geschäftsaussichten des Emittenten vermittelt, nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht (§§ 44, 45 BörsG), und dies mit den inhaltlichen Anforderungen in den Richtlinien und den Zielen der Richtlinien, den Anlegerschutz und die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu fördern, mit diesen Richtlinienvorgaben und -zielen sowie mit dem durch den Europäischen Gerichtshof aufgestellten Rechtsprechungsgrundsatz (…z.B. EuGH v. 06.10.1970 - Rs. 9/70 Franz Grad, Slg. 1970, 825 Rn. 5 - Leberpfennig; EuGH v. 09.11.1983 - Rs 199/82 Societa San Giorgio S.P.A., Slg. 1983, 3595 Rn. 14; EuGH v. 10.041984 - Rs. …
Ausgehend von der Entscheidung des EuGH vom 9. November 1983 (Rs. 199/82) darf das nationale Recht bzw. die Anwendung desselben die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts durch Beweisvorschriften nicht praktisch unmöglich machen bzw. übermäßig erschweren (a.a.O., Rn. 14).
- EuGH, 19.11.1991 - C-6/90
Francovich und Bonifaci / Italien
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
Rs. C-6/90 u. C-9/90 Francovich I, Slg. 1991, I-5357, Rn. 32, 42 f; EUGH v. 17.10.1989 - Rs. 109/88 Danfoss, Slg. 1989, 3199 Rn. 14. Siehe auch EUGH v. 10.03.2005 - Rs. C-196/02 Nikoloudi, Slg. 2005, I-1789 Rn. 69) unvereinbar ist, insbesondere wenn durch die nationale Beweisvorschrift nicht sichergestellt ist, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von durch das europäische Recht geprägten nationalen Rechts praktisch nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird ("effet utile") (Ergänzung aufgrund Beschlusses des Senats vom 22. Februar 2013).Rs. C-6/90 u. C-9/90 Francovich I, Slg. 1991, I-5357, Rn. 32, 42 f; EUGH v. 17.10.1989 - Rs. 109/88 Danfoss, Slg. 1989, 3199 Rn. 14. Siehe auch EUGH v. 10.03.2005 - Rs. C-196/02 Nikoloudi, Slg. 2005, I-1789 Rn. 69) unvereinbar ist, insbesondere wenn durch die nationale Beweisvorschrift nicht sichergestellt ist, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von durch das europäische Recht geprägten nationalen Rechts praktisch nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird ("effet utile").
Zu berücksichtigen ist insoweit auch die Aufgabe der einzelstaatlichen Gerichte, das nationale Recht so auszulegen, dass europarechtliche Vorgaben weitestgehend erfüllt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07, Kücükdeveci/Swedex, NZA 2010, 85, 88; Urteil vom 19. November 1991, Rs C-6/90 und 9/90, Francovich u.a./Italien, NJW 1992, 165, 167).
- OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03
Prospekthaftung: Keine Aktualisierungspflicht für Börsenprospekt wegen nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
Sie ist auch vom Gesetzgeber, obwohl ihm dieser Aspekt bekannt war, nicht eingeführt worden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6. Juli 2004, 5 U 122/03, zit. nach juris, Rn. 58ff.;… Schwark, in: ders., Kapitalmarktrechtskommentar, 2004, § 45 BörsG, Rn. 29).Das OLG Frankfurt am Main hat in einer jüngeren Entscheidung ausdrücklich auf diese Definition Bezug genommen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.07.04, 5 U 122/03, zit. nach juris, Rn. 79).
- BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11
Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
Ein Fehler des Prospekts liegt nach § 45 BörsG a.F. sowie den weiterhin relevanten allgemeinen Grundsätzen der Prospekthaftung dann vor, wenn der Prospekt dem Anleger kein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt, der Prospekt mithin ihn nicht über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig unterrichtet (BGH…, Urteil vom 6. Oktober 1980, II ZR 60/80, zit. nach juris, Rn. 27; Urteil vom 21. Oktober 1991, II ZR 204/90, NJW 92, 241, 242; Urteil vom 29. Mai 2000, II ZR 280/98, NJW 00, 3346; Urteil vom 15. Juli 2010, III ZR 337/08, BeckRS 2010, 18806; Urteil vom 18. September 2012, XI ZR 344/11, zit. nach juris, Rn. 23f.;… Assmann, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl. (2007), § 6, Rn. 81).Insbesondere für einen Börsenzulassungsprospekt - wie er hier vorliegt - hat der BGH diese Anforderungen an den Adressaten ausdrücklich bestätigt (BGH, Urteil vom 18. September 2012, XI ZR 344/11, zit. nach juris, Rn. 25).
- BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81
Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
Die Situation der Musterbeklagten zu 1) wird dadurch nicht in einer zu den tatsächlichen Verhältnissen im Widerspruch stehenden (zu) optimistischen Weise dargestellt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1982, II ZR 175/81, NJW 1982, 2823, 2824), da trotz der genannten Umstände die Bewertung jeweils insgesamt nicht unzutreffend war und die im Prospekt auch enthaltenen Risikohinweise in ihrer Bedeutung nicht herabgesetzt wurden.Maßstab muss danach, jedenfalls für das hier relevante Jahr 1999, ein durchschnittlicher Anleger sein, wobei die Anforderungen an dessen Kenntnisstand vom BGH zuerst im Urteil vom 12. Juli 1982, II ZR 175/81, zit. nach juris, Rn. 12, dergestalt sind, dass er.
- EuGH, 06.10.1970 - 9/70
Grad / Finanzamt Traunstein
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
b) dass der fehlerhafte Inhalt dieses Prospektes, also ein Inhalt der nicht ein, den Richtlinienbestimmungen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Geschäftsaussichten des Emittenten vermittelt, nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht (§§ 44, 45 BörsG), und dies mit den inhaltlichen Anforderungen in den Richtlinien und den Zielen der Richtlinien, den Anlegerschutz und die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu fördern, mit diesen Richtlinienvorgaben und -zielen sowie mit dem durch den Europäischen Gerichtshof aufgestellten Rechtsprechungsgrundsatz (z.B. EuGH v. 06.10.1970 - Rs. 9/70 Franz Grad, Slg. 1970, 825 Rn. 5 - Leberpfennig;… EuGH v. 09.11.1983 - Rs 199/82 Societa San Giorgio S.P.A., Slg. 1983, 3595 Rn. 14; EuGH v. 10.041984 - Rs. …b) dass der fehlerhafte Inhalt dieses Prospektes, also ein Inhalt der nicht ein, den Richtlinienbestimmungen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Geschäftsaussichten des Emittenten vermittelt, nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht (§§ 44, 45 BörsG), und dies mit den inhaltlichen Anforderungen in den Richtlinien und den Zielen der Richtlinien, den Anlegerschutz und die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu fördern, mit diesen Richtlinienvorgaben und -zielen sowie mit dem durch den Europäischen Gerichtshof aufgestellten Rechtsprechungsgrundsatz (z.B. EuGH v. 06.10.1970 - Rs. 9/70 Franz Grad, Slg. 1970, 825 Rn. 5 - Leberpfennig; EuGH v. 09.11.1983 - Rs 199/82 Societa San Giorgio S.P.A., Slg. 1983, 3595 Rn. 14; EuGH v. 10.041984 - Rs. …
- EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83 von Calson und Kamann, Slg. 1984, 1891 Rn. 14-18, 23, 28; EuGH v. 19.11.1991, verb.2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83 von Calson und Kamann, Slg. 1984, 1891 Rn. 14-18, 23, 28; EuGH v. 19.11.1991, verb.
- EuGH, 17.10.1989 - 109/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
Rs. C-6/90 u. C-9/90 Francovich I, Slg. 1991, I-5357, Rn. 32, 42 f; EUGH v. 17.10.1989 - Rs. 109/88 Danfoss, Slg. 1989, 3199 Rn. 14. Siehe auch EUGH v. 10.03.2005 - Rs. C-196/02 Nikoloudi, Slg. 2005, I-1789 Rn. 69) unvereinbar ist, insbesondere wenn durch die nationale Beweisvorschrift nicht sichergestellt ist, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von durch das europäische Recht geprägten nationalen Rechts praktisch nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird ("effet utile") (Ergänzung aufgrund Beschlusses des Senats vom 22. Februar 2013).Rs. C-6/90 u. C-9/90 Francovich I, Slg. 1991, I-5357, Rn. 32, 42 f; EUGH v. 17.10.1989 - Rs. 109/88 Danfoss, Slg. 1989, 3199 Rn. 14. Siehe auch EUGH v. 10.03.2005 - Rs. C-196/02 Nikoloudi, Slg. 2005, I-1789 Rn. 69) unvereinbar ist, insbesondere wenn durch die nationale Beweisvorschrift nicht sichergestellt ist, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von durch das europäische Recht geprägten nationalen Rechts praktisch nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird ("effet utile").
- EuGH, 10.03.2005 - C-196/02
Nikoloudi - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Artikel 119 …
- BGH, 25.01.2011 - II ZR 171/09
Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Nachweis des …
- BGH, 30.05.1963 - III ZR 230/61
Zeitpunkt für die Bemessung der Enteignungsentschädigung
- BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10
Kapitalanlegermusterverfahren: Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei …
- BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90
Grundsätze der Festsetzung von Beiratsvergütungen - Handlungsmöglichkeiten bei …
- BGH, 27.02.1975 - II ZR 111/72
Haftung des Gründungsprüfers
- BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 168/93
Beschränkung des Auskunftsanspruchs von Aktionären gem AktG § 131 um des …
- BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09
Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß
- BGH, 22.09.2011 - III ZR 186/10
Verjährungsbeginn bei Aufklärungs- und Beratungsfehlern: Unterlassene Lektüre des …
- BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90
§ 264 a StGB als Schutzgesetz
- BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98
Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09
Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. …
- BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10
Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung …
- BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10
Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages
- BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des …
- OLG München, 18.12.2006 - 21 U 4148/06
Prospektpflichtigkeit eines laufenden Ermittlungsverfahrens wegen …
- EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND …
- BGH, 02.07.1968 - V BLw 10/68
Grobes Mißverhältnis zwischen Grundstückswert und Gegenleistung
- BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98
Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 337/08
Haftung einer als Treuhandkommanditistin bei der Beteiligung an einer …
- BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10
Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als …
- BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
- OLG Düsseldorf, 18.03.2005 - 16 U 114/04
- BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09
Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener …
- BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90
Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten …
- StA Bonn - 42 Js 108/00 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
DEUTSCHE TELEKOM Völlig verrannt
- BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09
Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB
- BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95
Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs
- BGH, 18.10.2010 - II ZR 151/09
Fleischgroßhandel
- BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10
Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG
- BGH, 18.12.2000 - II ZR 84/99
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen
- BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80
Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu …
- BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05
Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der …
- BGH, 25.02.2008 - II ZB 9/07
Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Daimler AG wegen unterlassener …
- OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03
Klage des Anlegers auf Rückzahlung seiner Einlagen als atypischer stiller …
- OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 61/06
Zwangsversteigerungsverfahren: Schadensersatz wegen fehlerhaftem …
- BGH, 28.02.2008 - III ZR 149/07
Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt
- BGH, 01.06.1994 - StB 10/94
Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme …
- BGH, 09.02.2009 - II ZR 157/08
Rechtsfehlerhafte Annahme eines Gerichts in Bezug auf die Verjährung eines …
- BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit; …
- BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12
Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …
Soweit stille Reserven aber - wie hier - bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz offen gelegt werden, ist es ausreichend, auf die Neubewertung zu Verkehrswerten hinzuweisen (vgl. auch, indes mit anderem Ansatz, OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 23 Kap 2/06, juris Rn. 336). - OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
Kapitalanleger-Musterverfahren 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG: …
Dabei hat der Senat entgegen der Ansicht der Musterbeklagten in dem Verfahren 23 Kap 2/06 die Feststellung unstreitiger Tatsachen nicht abgelehnt (…vgl. Beschluss vom 8. Mai 2013, S. 56, Streitpunkt 4a), so dass dies auch hier nicht einer entsprechenden Feststellung entgegensteht. - BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13
Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …
Das Oberlandesgericht hat zur Begründung des Musterentscheids (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 23 Kap 2/06, juris) im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:. - BGH, 14.11.2013 - XI ZB 9/13
Mitteilung über den Eingang der Rechtsbeschwerde im Zusammenhang mit einem …
Gegen den Musterentscheid des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. Juli 2013 (23 Kap 2/06), berichtigt durch Beschluss vom 21. August 2013, ist beim Bundesgerichtshof (Az.: XI ZB 9/13) durch Beigeladene auf Seiten des Musterklägers Rechtsbeschwerde eingelegt worden. - OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 23 U 23/13
Anlageberatung: Wissenszurechnung eines Treuhänders; Fehlerhaftigkeit eines …
Soweit schon die Einleitung eines Verfahrens als solches für mitteilungsbedürftig gehalten wird (OLG Braunschweig…, Urteil vom 8. September 2004, 3 U 118/03, zit. nach juris, Rn. 29), steht dem entgegen, dass dadurch bereits in einem sehr frühen Stadium der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wirtschaftliche Fakten geschaffen werden, die zu erheblichen Auswirkungen führen können, was insbesondere dann gilt, wenn das Verfahren wieder eingestellt wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Juli 2013 - 23 Kap 2/06 -, juris, Rn. 708).