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   OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08   

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https://dejure.org/2008,7398
OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08 (https://dejure.org/2008,7398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.09.2008 - 19 W 60/08 (https://dejure.org/2008,7398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. September 2008 - 19 W 60/08 (https://dejure.org/2008,7398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17a GVG, § 17a Abs 3 S 2 GVG, § 567 ZPO
    Rechtsweg: Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Sachurteil, das ohne Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ergeht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Grenzen des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei fehlerhafter Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges; § 17 a Abs. 3 S. 2 GVG

  • Judicialis

    GVG § 17 a; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a; ZPO § 567
    Unzulässige sofortige Beschwerde gegen erstinstanzliches Sachurteil ohne Vorabentscheidung über Rechtswegzulässigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Vorabentscheidung über Zulässigkeit des Rechtswegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen ein ergangenes erstinstanzliches Sachurteil ohne Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3796
  • NZA-RR 2009, 104
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 17.02.1994 - 6 U 124/93

    Dispache; Dispacheur; Vergütung; Schadensersatz; Beitragspflicht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    Dadurch unterscheidet sich der Inhalt der hier zu beurteilenden Entscheidung von einer auf die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges beschränkten Entscheidung durch Urteil anstelle durch Beschluss, für die die Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung in Betracht kommt (OLG Hamburg, VersR 1996, 393, 394).
  • BAG, 28.02.1995 - 5 AZB 24/94

    Rechtsweg - Präklusion durch früheren Kündigungsschutzrechtsstreit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    In einem solchen Fall ist kein Raum für einen prozessualen Schutz des Betroffenen im Wege der Meistbegünstigung (BGH NJW 1993, 332, 333; Zöller/Gummer, GVG, 26. Aufl., § 17a Rn. 17; andere Ansicht BAG NJW 1995, 2310).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    Anderenfalls wäre die vom Gesetz gewollte Möglichkeit, die Zuständigkeit auch im Falle ihrer Bejahung vom Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten (BGH NJW 1995, 2851, 2852; 1993, 470, 471).
  • BGH, 03.12.1993 - V ZR 275/92

    Anfechtung eines zu Unrecht ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    Die Inkorrektheit einer Entscheidung ist nach ihrem Inhalt zu beurteilen (BGH NJW 1999, 584; 1994, 665, 666).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    Anderenfalls wäre die vom Gesetz gewollte Möglichkeit, die Zuständigkeit auch im Falle ihrer Bejahung vom Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten (BGH NJW 1995, 2851, 2852; 1993, 470, 471).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98

    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    Das Gericht hat bei ihr keinen Verlautbarungsfehler begangen und deshalb durch die Form seiner Entscheidung den Parteien auch keinen falschen Weg für die Art der Anfechtung gewiesen (BGH NJW 1999, 583, 584 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    In einem solchen Fall ist kein Raum für einen prozessualen Schutz des Betroffenen im Wege der Meistbegünstigung (BGH NJW 1993, 332, 333; Zöller/Gummer, GVG, 26. Aufl., § 17a Rn. 17; andere Ansicht BAG NJW 1995, 2310).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
    Über die Fälle inkorrekter Entscheidung hinaus kommt der Meistbegünstigungsgrundsatz immer dann zur Anwendung, wenn für den Rechtsmittelführer eine Unsicherheit, das einzulegende Rechtsmittel betreffend, besteht, sofern diese auf einem Fehler oder einer Unklarheit der anzufechtenden Entscheidung beruht (BGH NJW 2004, 1598, 1599 m.w.N.).
  • LG Aurich, 07.06.2022 - 12 Qs 93/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

    Insofern kann eine nachträgliche Bestellung ausschließlich dem Verfahrensfremden Zweck dienen, dem Verteidiger für ein abgeschlossenes Verfahren einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, während eine Verteidigung des Beschuldigten nicht mehr möglich ist (vgl. BGH-NStZ-RR 2009, 348, OLG Bamberg NJW 2008, 3796).
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