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   OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12   

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https://dejure.org/2012,49596
OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12 (https://dejure.org/2012,49596)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.09.2012 - 21 W 81/12 (https://dejure.org/2012,49596)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. September 2012 - 21 W 81/12 (https://dejure.org/2012,49596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Testament: Auslegung, ob Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben berufen sind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit zur analogen Anwendung der Vermutung des § 2069 BGB auf andere gesetzliche Erben oder dem Erblasser nahestehende Personen; Kriterien zur Auslegung eines Testaments bei Vorversterben der eingesetzten Erbin

  • erbrechtsiegen.de

    Fehlende Ersatzerbeneinsetzung Testament - ergänzende Testamentsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2069; BGB § 2247
    Analoge Anwendung der Vermutung des § 2069 BGB auf andere gesetzliche Erben oder dem Erblasser nahestehende Personen; Auslegung eines Testaments bei Vorversterben der eingesetzten Erbin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06

    Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
    16 Zu folgen ist dem Amtsgericht ferner darin, dass § 2069 BGG aufgrund der Entstehungsgeschichte der Norm keine analoge Anwendung auf andere gesetzliche Erben oder dem Erblasser sonst nahe stehenden Personen zulässt (vgl. OLG München, ZEV 2007, 93; Staudinger/Otte, BGB, Stand Dezember 2002, § 2069 Rdn. 26).

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine nahe stehende Person in dem vorgenannten Sinne - wie hier - die Schwägerin des Erblassers sein kann (vgl. OLG München, ZEV 2007, 93).

  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
    So kann die Andeutung bereits in der Berufung der bedachten Person selbst gesehen werden (vgl. BGH, NJW 1973, 240; Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2069 Rdn. 9).
  • OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94

    Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
    Entsprechend ist dem Formerfordernis vorliegend genügt und es kommt auf die konkrete Auslegung an, bei der der hypothetische Erblasserwille an Hand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840, 841 m.w.N.).
  • OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 31/11

    Testamentsauslegung: Ersatzberufung der Kinder der nach Testamentserrichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
    Hier ergibt sich der erforderliche Hinweis im Text des Testaments bereits daraus, dass die Bedachte in ihrer verwandtschaftlichen Beziehung zur Erblasserin ausdrücklich benannt ist (vgl. OLG München, FamRZ 2011, 1692; BayObLG FamRZ 2004, 569; BayObLG FamRZ 2005, 68, 69).
  • BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
    Hier ergibt sich der erforderliche Hinweis im Text des Testaments bereits daraus, dass die Bedachte in ihrer verwandtschaftlichen Beziehung zur Erblasserin ausdrücklich benannt ist (vgl. OLG München, FamRZ 2011, 1692; BayObLG FamRZ 2004, 569; BayObLG FamRZ 2005, 68, 69).
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
    Hier ergibt sich der erforderliche Hinweis im Text des Testaments bereits daraus, dass die Bedachte in ihrer verwandtschaftlichen Beziehung zur Erblasserin ausdrücklich benannt ist (vgl. OLG München, FamRZ 2011, 1692; BayObLG FamRZ 2004, 569; BayObLG FamRZ 2005, 68, 69).
  • RG, 22.04.1920 - IV B 2/20

    Kann in der Erbeinsetzung eines Geschwisterkindes unter Umständen eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
    Entscheidend für die Auslegung ist dabei, ob die Zuwendung dem Bedachten als ersten seines Stammes oder nur ihm persönlich gegolten hat (vgl. RGZ 99, 82; OLG München, ZEV 2006, 93, 94; Staudinger/Otte, BGB, Stand Dezember 2002, § 2069 Rdn. 27).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
    Jedoch ist in einem solchen Fall durch Auslegung zu ermitteln, ob in der Einsetzung des Erben zugleich die Kundgabe des Willens gesehen werden kann, die Abkömmlinge des Bedachten zu Ersatzerben zu berufen (vgl. BayObLGZ 1982, 159/163; MünchKommBGB/Leipold, 5. Aufl., § 2069 Rdn. 34; Staudinger/Otte, BGB, Stand Dezember 2002, § 2069 Rdn. 26).
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