Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 3 W 44/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26932
OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 3 W 44/12 (https://dejure.org/2012,26932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.09.2012 - 3 W 44/12 (https://dejure.org/2012,26932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. September 2012 - 3 W 44/12 (https://dejure.org/2012,26932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 ZPO, § 406 ZPO, § 285 ZPO
    Befangenheit: Verlust des Rechts der Ablehnung des Sachverständigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Ablehnungsrechts wegen bis dahin bekannter Gründe bei Verhandlung zur Sache oder über das Beweisergebnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 43; ZPO § 406; ZPO § 285
    Zeitliche Grenzen der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Trotz Kenntnis der Befangenheitsgründe weiterverhandelt: Pech!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befangenheitsgrund bekannt: Verlust des Ablehnungsrechts bei Verhandlung zur Sache! (IBR 2012, 687)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 12 W 55/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen verbalaggressiver

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 3 W 44/12
    Das ergibt sich auch aus der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 15.12.2010 - 12 W 55/10).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - 11 W 89/09

    Verlust des Ablehnungsrechts durch Einreichen eines Schriftsatzes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 3 W 44/12
    Denn die Kenntnis des anwesenden Prozessbevollmächtigten von den Befangenheitsgründen wirkt gegen die Partei (§ 85 Abs. 2 ZPO, 166 BGB, vgl. OLG Düsseldorf MDR 2010, 517; Zöller-Vollkommer a.a.O., § 43 Rn. 3; Musielak-Heinrich, ZPO 7. Auflage 2009, § 43, Rn. 5).
  • OLG Bamberg, 02.05.2016 - 4 W 38/16

    Ablehnung des Sachverständigen - Verlust des Ablehnungsrechts durch rügelose

    Hieraus wird abgeleitet, dass eine Partei ihr Recht zur Ablehnung des Sachverständigen verliert, wenn sie nach Abschluss der Anhörung des Sachverständigen Sachanträge stellt, ohne die ihr zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Ablehnungsgründe geltend zu machen (OLG Karlsruhe NJW 1958, 188; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 620; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2012, 3 W 44/12, Rn. 1; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2008, 5 W 58/08, Rn. 3; im Ergebnis ebenso OLG Naumburg, NJOZ 2011, 1192, 1193).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 69/14

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Entscheidung über ein gegen einen

    Auch im Rahmen des § 406 ZPO gilt der Rechtsgedanke des § 43 ZPO entsprechend (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2010, 12 W 55/10 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2012, 3 W 44/12).
  • OLG Hamm, 28.07.2015 - 9 U 160/13

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Bezeichnung des

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2012, 21628; OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 11287) gleichwohl - allerdings ohne Begründung - der Rechtsgedanke des § 43 ZPO im Rahmen des § 406 ZPO entsprechend herangezogen wird, mag dies Fälle betroffen haben, in denen - anders als im vorliegenden - die Frage der Befangenheit des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung gar nicht thematisiert wurde und die Partei sich in der mündlichen Verhandlung eine Ablehnung nicht ausdrücklich vorbehalten hat (so jedenfalls OLG Düsseldorf, aaO, unter RN 67).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20

    Ablehnungsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen

    a) Auch im Rahmen des § 406 ZPO gilt nach der ganz überwiegenden Meinung in der Kommentarliteratur und der allgemeinen obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, der Rechtsgedanke des § 43 ZPO entsprechend (OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2014 - 21 U 69/14 -, Rn. 76; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.12.2010, 12 W 55/10 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2012, 3 W 44/12; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2008 - 5 W 58/08; jeweils zitiert nach juris; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 406 Rn. 12; BeckOK ZPO/Scheuch, 35. Ed. 1.1.2020, ZPO § 406 Rn. 29;Musielak/Voit/Huber, 16. Aufl. 2019, ZPO § 406 Rn. 16; Pauge, in: Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Auflage 2018, § 406 ZPO Rn. 2; a.A. MüKoZPO/Zimmermann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 406 Rn. 7).
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