Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4551
OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98 (https://dejure.org/1999,4551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.11.1999 - 7 U 244/98 (https://dejure.org/1999,4551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. November 1999 - 7 U 244/98 (https://dejure.org/1999,4551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung ; Entschädigungsleistung; Vollkaskoversicherung; Unterschlagung; Entwendung ; Betrug; Ausschluss der Versicherung

  • Judicialis

    AKB § 12 Abs. 1; ; AKB § 12 I b; ; AKB § 12 I b Satz 2; ; AKB § 12 I b Satz 1; ; AKB § 7 Abs. 2 Satz 3; ; AKB § 7 Abs. 4; ; StGB § ... 242; ; VVG § 61; ; WG § 6 Abs. 3; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des (Trick-)Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherung - Trickdiebstahl bei einer Probefahrt

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Kaskoversicherung: Bei Probefahrt entwendet

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1050
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 01.07.1998 - 4 U 1448/97

    Anforderungen an den Nachweis des Eintritts des Versicherungsfalles; Verurteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98
    Zu beachten ist aber, dass keine versicherte Entwendung vorliegt, wenn das Fahrzeug infolge Betrugs abhanden kommt, wenn der Verfügungsberechtigte den Gewahrsam infolge einer Täuschungshandlung aufgibt.(OLG Hamm VersR 1985, 490; OLG Jena NVersZ 1998, 86; Feyock/Jacobsen/Lemor:Kfz-Versicherung, § 12 AKB, Rdnr. 78).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98
    Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (BGH VersR 93, 828).
  • OLG Hamm, 02.03.1984 - 20 U 239/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98
    Zu beachten ist aber, dass keine versicherte Entwendung vorliegt, wenn das Fahrzeug infolge Betrugs abhanden kommt, wenn der Verfügungsberechtigte den Gewahrsam infolge einer Täuschungshandlung aufgibt.(OLG Hamm VersR 1985, 490; OLG Jena NVersZ 1998, 86; Feyock/Jacobsen/Lemor:Kfz-Versicherung, § 12 AKB, Rdnr. 78).
  • OLG München, 04.10.1993 - 31 U 3462/93

    Entwendung des einem Unbekannten zur Probefahrt übergebenen Motorrads

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98
    Letzterer und damit eine versicherte Entwendung liegt vor, wenn durch die Täuschung nur eine Gewahrsamslockerung im Einverständnis mit dem Verfügungsberechtigten erzielt wird und der Täter noch durch eine weitere Handlung den "Gewahrsamsrest" brechen muss (BGH Vers 1975, 225,226; OLG München VersR 1995, 954).
  • LG Marburg, 25.04.2018 - 1 O 158/17

    Die Probefahrt des Kaufinteressenten mit einem Fahrzeug ist als Fall der

    Anders kann die Sache nur dann zu beurteilen sein, wenn der Täter mit dem Auto davonfährt, bevor dieses für die Probefahrt endgültig freigegeben ist; dann kann ein Trickdiebstahl vorliegen (so die Fallgestaltung bei OLG Frankfurt a. M., Urt v. 3.11.1999, 7 U 244/98).

    Vielmehr wird derjenige, der allein eine Probefahrt unternimmt, mit Verlassen des Firmengeländes des Autohauses Alleingewahrsamsinhaber (OLG Hamm, Urt. v. 2.3.1984, 20 U 239/83, VersR 1985, S. 490; dem folgend auch OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 3.11.1999, 7 U 244/98, Rn. 37 - juris; eingehend MüKoVVG/ Krischer , 2. Aufl. 2017, 420.

  • OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07

    Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt

    Dies bedeutet für den vorliegenden Fall, dass der Kläger auch nach der Aushändigung des Motorrads an den Kaufinteressenten noch als Gewahrsamsinhaber anzusehen war (im Ergebnis ebenso OLG München a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt NVersZ 2000, 482).
  • KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18

    Versicherungsschutz für die Entwendung eines Fahrzeugs in der

    Denn dort hatten die Berechtigten zunächst noch die Möglichkeit, sich jederzeit wieder die Herrschaft über die Mobiltelefone zu verschaffen, weil diese jeweils nur zur kurzen Nutzung für ein Telefonat überlassen worden waren, wodurch der Gewahrsam nur gelockert und insbesondere kein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 858 BGB entstanden war (vgl. auch die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 3.11.1999 - 7 U 244/98, NVersZ 2000, 482 - 483, zur Probefahrt; OLG Hamm vom 18.1.2006 - 20 U 145/05, ZfSch 2006, 275 - 276, zur Überlassung für Reparaturarbeiten und OLG Köln vom 22.7.2007 - 9 U 188/07, ZfSch 2009, 94 - 97, zur Probefahrt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht