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   OLG Frankfurt, 03.11.2014 - 20 W 241/14   

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https://dejure.org/2014,49181
OLG Frankfurt, 03.11.2014 - 20 W 241/14 (https://dejure.org/2014,49181)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.11.2014 - 20 W 241/14 (https://dejure.org/2014,49181)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. November 2014 - 20 W 241/14 (https://dejure.org/2014,49181)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit allumfassender Vollmacht des WEG-Hausverwalters

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Generalvollmacht eines WEG-Verwalters ist unzulässig; §§ 10 Abs. 2, 3, 27 WEG; 164 ff, 242 BGB

  • rechtsportal.de

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine "allumfassende" Vollmacht für den WEG-Verwalter!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit allumfassender Vollmacht des WEG-Hausverwalters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit allumfassender Vollmacht des WEG-Hausverwalters

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    WEG: Generalvollmacht für Verwalter ist unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit allumfassender Vollmacht des WEG -Hausverwalters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Generalvollmacht des WEG-Verwalters ist unwirksam! (IMR 2015, 193)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 783
  • MDR 2015, 502
  • NZM 2015, 457
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2014 - 20 W 241/14
    So ist allgemein anerkannt, dass solche Vereinbarungen der Wohnungs-eigentümer unwirksam sind, die sich als mit den Grundprinzipien des Wohnungs-eigentumsrechts als unvereinbar erweisen, wobei insoweit von einem der privatautonomen Gestaltung entzogenen Kernbereich ausgegangen wird (vgl. Lafontaine in Juris PK-BGB, Bd. 3, 7. Aufl. 2014, § 10 WEG Rn. 78; BGHZ 129, 329; Sauren, WEG, 5. Aufl., § 15 Rn. 6; Staudinger/Kreutzer, BGB, Neubearb. 2005, § 15 WEG Rn. 10; Bärmann/Klein, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 97).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2014 - 20 W 241/14
    Dem gegenüber kann es nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Vorlage einer Bewilligung hinzuwirken, welche ihrerseits erst die Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung bilden soll (vgl. BGH FGPrax 2014, 192; BayObLG FGPrax 2001, 13 und …
  • OLG Frankfurt, 16.01.1990 - 20 W 501/89

    Zerlegung von Flurgrundstücken; Umwandlung eines Flurstücks in gewöhnliches

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2014 - 20 W 241/14
    2 Z 77/90">NJW-RR 1991, 465; OLG Hamm MittRhNotK 1996, 225; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282; OLG Düsseldorf RhNotZ 2009, 238; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1042 und Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 20 W 405/04 - dok.
  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2014 - 20 W 241/14
    2 Z 77/90">NJW-RR 1991, 465; OLG Hamm MittRhNotK 1996, 225; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282; OLG Düsseldorf RhNotZ 2009, 238; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1042 und Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 20 W 405/04 - dok.
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 120/00

    Erfordernis der deckungsgleichen Willenserklärungen von Veräußerer und Erwerber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2014 - 20 W 241/14
    Dem gegenüber kann es nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Vorlage einer Bewilligung hinzuwirken, welche ihrerseits erst die Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung bilden soll (vgl. BGH FGPrax 2014, 192; BayObLG FGPrax 2001, 13 und …
  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 20 W 70/15

    Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

    Der Beschluss des Senats vom 03.11.2014 -20 W 241/14-, auf den sich der Antragsteller berufen hat, betraf eine derartige Fallgestaltung, in der der Verwalter in der Teilungserklärung allumfassend ermächtigt worden war zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Wohnungseigentümer in allen Angelegenheiten, die mit dem Wohnungseigentum zusammenhängen, insbesondere auch dazu den Inhalt des Sondereigentums zu verändern, Grundstücke für die Wohnungseigentümer zu gemeinschaftlichem Eigentum zu erwerben und Sondereigentum einzuräumen, Änderungen der Miteigentumsbruchteile oder des Sondereigentums mit Wirkung für und gegen alle Wohnungseigentümer zu erklären und grundbuchlich zu wahren usw.
  • AG Fürstenfeldbruck, 10.12.2018 - 80 C 1725/17

    Schadensersatzanspruch der WEG gegen Verwalter für unbefugt veranlasste und

    Als unwirksam erachtet wurde im Fall des OLG Frankfurt vom 03.11.2014, 20 W 241/14 die Befugnis des Verwalters zu allen mit dem Wohnungseigentum zusammenhängenden Angelegenheiten.

    Einen solchen Fall hat das OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. November 2014 - 20 W 241/14 -, Rn. 27, juris angenommen und wie folgt begründet: "Denn die dort dem Hausverwalter erteilte allumfassende Vertretungsbefugnis, die sich ausdrücklich auf alle Angelegenheiten beziehen soll, die mit dem Wohnungseigentum zusammenhängen, führt zu einer vollständigen Aufhebung der Kompetenzverteilung zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter und einer vollständigen Aushöhlung der Rechtsposition der einzelnen Wohnungseigentümer.

  • KG, 20.09.2016 - 1 W 93/16

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit von Bestimmungen einer Gemeinschaftsordnung;

    Die Vollmachtsregelung in Teil II § 15 Nr. 2 der UR-Nr. 3... /2... verstößt nicht eindeutig gegen § 134 BGB oder die §§ 138, 242 BGB, weil durch sie die personenrechtliche Gemeinschaftsstellung der Wohnungseigentümer zu stark ausgehöhlt würde (vgl. BGH, NJW 2011, 679, 680; 1987, 650 f.) oder ein Verstoß gegen die unabänderlichen Strukturprinzipien des Wohnungseigentumsrechts vorläge (vgl. zu einer umfassenden Verwaltervollmacht OLG Frankfurt, NJW-RR 2015, 783, 784 f.).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2018 - 5 W 84/18

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht zulässig, mit einer Zwischenverfügung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung werden soll, weil sonst die beantragte Eintragung einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte (BGH NJW 2014, 1002 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 03. November 2014 - 20 W 241/14 -, Rn. 18f., juris).
  • OLG Brandenburg, 10.09.2018 - 5 W 84/18

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht zulässig, mit einer Zwischenverfügung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung werden soll, weil sonst die beantragte Eintragung einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte (BGH NJW 2014, 1002 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 03. November 2014 - 20 W 241/14 -, Rn. 18f., juris).
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