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   OLG Frankfurt, 03.12.2012 - 6 U 230/12   

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https://dejure.org/2012,38760
OLG Frankfurt, 03.12.2012 - 6 U 230/12 (https://dejure.org/2012,38760)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.12.2012 - 6 U 230/12 (https://dejure.org/2012,38760)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - 6 U 230/12 (https://dejure.org/2012,38760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Bestimmtheit des Unterlassungsantrags bei Erstbegehungsgefahr

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Bestimmtheit des Klageantrages bei auf Erstbegehungsgefahr gestütztem Unterlassungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit des Klageantrages bei auf Erstbegehungsgefahr gestütztem Unterlassungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Bestimmtheit des Klageantrages bei auf Erstbegehungsgefahr gestütztem Unterlassungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bestimmtheit des Unterlassungsantrags bei Erstbegehungsgefahr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2012 - 6 U 230/12
    Allerdings ergibt sich der insoweit geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht unter dem Gesichtspunkt der durch eine bereits begangene Verletzungshandlung begründeten Wiederholungsgefahr, sondern - worauf die Antragstellerin das Verfügungsbegehren zu Ziffer 2. ihres Antrags auch allein gestützt hat (vgl. S. 8 der Antragsschrift sowie S. 2 des Schriftsatzes des Antragstellervertreters vom 31.8.2012) - unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr; beide Gesichtspunkte begründen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 2006, 584 - Schlank-Kapseln) unterschiedliche Streitgegenstände.
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2012 - 6 U 230/12
    Die nach § 253 II Nr. 2 ZPO erforderliche Bestimmtheit des Unterlassungsantrages soll dem Unterlassungsschuldner Klarheit über Inhalt und Umfang des Verbots verschaffen und eine Verlagerung dieser Frage in das Vollstreckungsverfahren verhindern (vgl. zuletzt BGH GRUR 2012, 407 - Delan, Tz. 15 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2012 - 6 U 230/12
    Da auch in diesem Fall dem Unterlassungsgläubiger ein effektiver Rechtsschutz nicht versagt werden kann (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge, Tz. 16 m.w.N.), muss es möglich sein, die Fassung des gegen die drohende Verletzungshandlung gerichteten Unterlassungsantrages an demjenigen Verhalten zu orientieren, aus dem sich die Erstbegehungsgefahr ergibt.
  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 2/13

    Unlautere Absprache zwischen Arzt und Apotheker über die Zuführung von Patienten

    Da auch in diesem Fall dem Unterlassungsgläubiger ein effektiver Rechtsschutz nicht versagt werden kann (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge, Tz. 16 m.w.N.) , muss es möglich sein, die Fassung des gegen die drohende Verletzungshandlung gerichteten Unterlassungsantrages an demjenigen Verhalten zu orientieren, aus dem sich die Erstbegehungsgefahr ergibt (vgl. Senat, Beschl. v. 3.12.2012 - 6 U 230/12; juris-Tz. 9).
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