Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.01.2017 - 6 W 122/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Keine Warenähnlichkeit zwischen Tennis- bzw. Squashschlägern und Billardqueues - damm-legal.de
Keine Verwechslungsgefahr von Marken bei nicht ausreichender Warenähnlichkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Warenähnlichkeit zwischen Tennis- bzw. Squashschlägern und Billardqueues
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Verwechselungsgefahr zweier Marken - rechtsportal.de
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Verwechselungsgefahr zweier Marken - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Keine Verwechslungsgefahr von Marken bei nicht ausreichender Warenähnlichkeit
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Mangels Verwechslungsgefahr keine Markenrechtsverletzung - Keine Warenähnlichkeit zwischen Tennis- bzw. Squashschlägern und Billardqueues
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Warenähnlichkeit zwischen Tennis- und Squashschlägern und Billardqueues
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Warenähnlichkeit zwischen Tennis- und Squashschlägern und Billardqueues
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.12.2016 - 8 O 177/16
- OLG Frankfurt, 04.01.2017 - 6 W 122/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12
Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2017 - 6 W 122/16
Denn der gemeinsame Vertriebsweg über dieselben Händler ruft für sich allein beim Publikum nicht die Annahme einer Ursprungsidentität hervor (vgl. hierzu BGH GRUR 2014, 488 [BGH 06.11.2013 - I ZB 63/12] - DESPERADOS/DESPERADO, juris-Tz. 17); andernfalls müsste eine Ähnlichkeit zwischen sämtlichen Waren bejaht werden, die von großen Handelsunternehmen angeboten werden.