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   OLG Frankfurt, 04.02.1992 - 3 Ws 52/92   

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https://dejure.org/1992,4346
OLG Frankfurt, 04.02.1992 - 3 Ws 52/92 (https://dejure.org/1992,4346)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.02.1992 - 3 Ws 52/92 (https://dejure.org/1992,4346)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - 3 Ws 52/92 (https://dejure.org/1992,4346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Therapieunwilligkeit des Untergebrachten; Unterbringung; Therapierung suchtkranker Täter; Sicherungsinteressen; Mindestfrist; Gefährlichkeit

Papierfundstellen

  • StV 1992, 328
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 16.12.1988 - 4 Ws 624/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.1992 - 3 Ws 52/92
    Durch die Mindestfrist für die Vollziehung soll dem Untergebrachten ein Unterlaufen der Therapie erschwert, ihm kein Anreiz geboten werden, sich der Mitarbeit an der eigenen Rehabilitation zu entziehen, vielmehr soll ein Druck auf den nicht therapiegeneigten Untergebrachten ausgeübt werden, um auf diese Weise die für eine erfolgreiche Behandlung unverzichtbare Motivation zu wecken (vgl. Dreher/Tröndle, a.a.O.; OLG Hamm, MDR 1989, 664 ).

    Ob nach dem Regelungsgehalt der Vorschrift und aus dem Rechtsgedanken des § 64 Abs. 2 StGB zu folgern ist, daß ohne Ausnahme nach Ablauf eines Jahres die Möglichkeit einer sichernden Einwirkung auf den therapieresistenten Untergebrachten erschöpft sind und damit in dem auch hier gegebenen - Fall des wegen Schuldunfähigkeit Freigesprochenen nur die Möglichkeit der Entlassung des Untergebrachten bleibt, mithin § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB entgegen seinem Wortlaut (Kann-Vorschrift) zwingend ist (so OLG Hamm, MDR 1989, 664 ; Lackner, StGB , 19. A., § 67d Rdn. 8; wohl auch Dreher/Tröndle, a.a.O. § 67d, Rdn. 7) oder ob entsprechend dem Gesetzeswortlaut dem Sicherungsgedanken auch weiterhin Rechnung getragen werden darf (so Ungewitter, MDR 1989, 685 [689]) kann hier dahinstehen.

  • OLG Hamburg, 01.02.1988 - 2 Ws 18/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.1992 - 3 Ws 52/92
    Die Bestimmung des § 67d Abs. 5 ist u. a. auch deshalb durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz 1986 in das StGB eingefügt worden, um zu verhindern, daß sich die Entziehungsanstalten besonders schwieriger und unliebsamer Patienten allzuleicht entledigen (vgl. OLG Hamburg NStZ 1988, 242 ; Dreher/Tröndle, a.a.O.).
  • LG Stade, 26.09.1988 - 10 StVK 44/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.1992 - 3 Ws 52/92
    Ein solcher Grund, der die Fortsetzung des Vollzuges verbietet, ist nach allgemeiner Ansicht (vgl. nur Dreher/Tröndle. StGB , 40. A., § 67d , Rdn. 7; OLG Hamm JMBl NRW 1990, 929; LG Stade StV 1989, 260) die Therapieunwilligkeit des Untergebrachten.
  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 498/77

    Konkurrenzverhältnis zwischen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und anderen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.1992 - 3 Ws 52/92
    Anders als die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB ), die in erster Linie dem Schutz der Öffentlichkeit vor zu erwartenden weiteren Rechtsgutverletzungen und nicht der Heilung dieser Personen von ihrem Leiden dient (vgl. BGH MDR 1978, 110 [Holtz]), bezweckt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vornehmlich die Therapierung suchtkranker Täter, wie bereits die Regelung des § 64 Abs. 2 StGB zeigt.
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.1992 - 3 Ws 52/92
    Schwierigkeiten bei der organisatorischen Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel dürfen die Entziehungsanstalten nicht vorschnell zur Annahme der Therapieresistenz verleiten und das Gericht nicht daran hindern, das Gesetz so anzuwenden, wie es sein Wortlaut befiehlt (vgl. BGHSt 28, 327 [329]; BGH StV 1990, 102).
  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.1992 - 3 Ws 52/92
    Solange noch eine Chance für den Behandlungserfolg vorhanden ist, mag sie auch noch so gering sein, ist sie weiterhin zu nutzen (Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. A., § 67d , Rdn. 15; vgl. auch BGH MDR 1987, 799 (Holtz), BGH NJW 1989, 2337 ).
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