Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.02.2011 - 3 U 82/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,72782
OLG Frankfurt, 04.02.2011 - 3 U 82/10 (https://dejure.org/2011,72782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.02.2011 - 3 U 82/10 (https://dejure.org/2011,72782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Februar 2011 - 3 U 82/10 (https://dejure.org/2011,72782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,72782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Anlageberatung: Notwendigkeit einer Beweisaufnahme bezüglich behaupteter Beratungsfehler bei Beitritt zu Immobilienfonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlageberatung: Notwendigkeit einer Beweisaufnahme bezüglich behaupteter Beratungsfehler bei Beitritt zu Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09

    Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2011 - 3 U 82/10
    Einer Erläuterung dieser Vorschrift habe es nicht bedurft (BGH II ZR 16/09).

    Diese Angaben bleiben weit hinter der Aufklärung zurück, die der BGH seinem Beschluss vom 9.11.2009 (II ZR 16/09) zugrunde gelegt und für ausreichend erachtet hat.

    Das Zitat nach BGH II ZR 16/09 trägt mithin die angefochtene Entscheidung nicht.

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2011 - 3 U 82/10
    Das gilt erst recht, wenn der Berater auf Befragen des Anlageinteressenten Risikohinweise, die dem Prospekt entnommen werden konnten, abweichend darstellt, insbesondere verharmlost (BGH III ZR 159/07, JURIS Rn 7; NJW-RR 2007, 1690; III ZR 169/08, JURIS Rn 24).

    c) Im Übrigen kann die Verjährung nicht pauschal, sondern nur muss ggf. für jeden für die Anlageentscheidung kausal gewordenen Beratungsfehler gesondert festgestellt werden (BGH V ZR 25/07, JURIS Rn 17 = NJW 2008, 506; III ZR 169/08, JURIS Rn 15).

  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2011 - 3 U 82/10
    14 a) Zwar kann im Einzelfall die im Rahmen des hier unstreitigen Beratungsverhältnisses notwendige Aufklärung des Anlageinteressenten durch rechtzeitige Vorlage eines Prospekts ersetzt werden, der zutreffend und vollständig über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände, insbesondere die damit verbundenen Risiken aufklärt (BGH III ZR 203/09, JURIS Rn 15 = NJW-RR 2010, 1623).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Anleger nicht verpflichtet ist, die Richtigkeit der ihm erteilten Beratung anhand des Prospekts (nachträglich) zu überprüfen (BGH III ZR 203/09, JURIS Rn 15-17).

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2011 - 3 U 82/10
    Soweit der Kläger Beratungsfehler beweisen kann, dürfte er noch ergänzend dazu vorzutragen haben, ob und ggf. inwieweit ihm außergewöhnliche Steuervorteile zugeflossen sind; nur solche sind anzurechnen (BGH II ZR 30/09 = NJW 2010, 2506).
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2011 - 3 U 82/10
    Das gilt erst recht, wenn der Berater auf Befragen des Anlageinteressenten Risikohinweise, die dem Prospekt entnommen werden konnten, abweichend darstellt, insbesondere verharmlost (BGH III ZR 159/07, JURIS Rn 7; NJW-RR 2007, 1690; III ZR 169/08, JURIS Rn 24).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2011 - 3 U 82/10
    Sie war lediglich entbehrlich wegen eines fehlenden Hinweises zum Totalverlust, weil es nach der Rechtsprechung des BGH (XI ZR 337/08) bei einem Immobilienfonds der Darlegung besonderer Umstände bedarf, aus denen sich eine besondere Pflicht zum Hinweis auf ein Totalverlustrisiko ergibt.
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2011 - 3 U 82/10
    a) Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass entgegen der im angefochtenen Urteil vertretenen Ansicht die erforderlichen Hinweise zur Wiederverkäuflichkeit (BGH III ZR 44/06 = NJW-RR 2007, 621) im Prospekt und dem vorgelegten Flyer (K 4, Bl.56 d.A.) unzureichend (Prospekt) und im Flyer in Verbindung mit der im Prospekt dargestellten "prinzipiell jederzeit möglichen" Verkäuflichkeit geradezu irreführend wirken, weil durch (Über-)Betonung der positiven Aspekte das eigentliche Risiko, insbesondere bei zurückgehenden Ausschüttungen verdeckt und mangels einer klaren Aussage dazu kaum erkennbar wird.
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2011 - 3 U 82/10
    Den Anleger trifft jedoch nicht einmal eine Obliegenheit, den Anlageprospekt durchzulesen; er darf sich auf die ihm erteilte Beratung verlassen (BGH a.a.O.; III ZR 249/09, JURIS Rn 30).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2011 - 3 U 82/10
    Das gilt erst recht, wenn der Berater auf Befragen des Anlageinteressenten Risikohinweise, die dem Prospekt entnommen werden konnten, abweichend darstellt, insbesondere verharmlost (BGH III ZR 159/07, JURIS Rn 7; NJW-RR 2007, 1690; III ZR 169/08, JURIS Rn 24).
  • LG Dortmund, 18.10.2007 - 4 O 226/06

    Schadensersatzanspruch gegen die Initiatoren, Prospektverantwortlichen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2011 - 3 U 82/10
    Sie sind dem Sachverhalt der Grundentscheidung des LG Dortmund (4 O 226/06, JURIS Rn 158-159) zu entnehmen, die für die notwendige Klarheit des Anlegers sorgen:.
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 14 U 62/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Rahmen des Beitritts zu einem

    In dieser auf tatsächlicher Ebene gelagerten Frage nach der Auslegung des Prospektinhalts vermag der Senat der Entscheidung des OLG Frankfurt (Urt. v. 04.02.2011 - 3 U 82/10 -) nicht beizutreten, denn diese basiert wesentlich auf der Annahme, dass die im Prospekt behandelten Veräußerungsmöglichkeiten tatsächlich nicht bestehen bzw. bestanden und überbetont wurden.

    cc) Vor diesem Hintergrund ergibt sich auch im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt (Urteil vom 04.02.2011 - 3 U 82/10), wozu der Senat bereits Stellung genommen hat, sowie des OLG München (Beschluss vom 29.11.2011 - 3 U 3202/11) keine Divergenz bzw. eine solche wirkt sich hier wegen der unterschiedlichen, den jeweiligen Entscheidungen zugrunde liegenden und in wesentlichen Einzelheiten nicht vergleichbaren Sachverhaltsgestaltungen nicht aus.

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen pflichtwidriger

    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach § 543 ZPO sind nicht erfüllt, auch nicht im Hinblick auf das von dem Kläger erwähnte, zum M... -Fonds ... ergangene Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (3 U 82/10).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 14 U 69/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

    In dieser auf tatsächlicher Ebene gelagerten Frage nach der Auslegung des Prospektinhalts vermag der Senat der Entscheidung des OLG Frankfurt (Urt. v. 04.02.2011 - 3 U 82/10 -) nicht beizutreten, denn diese basiert wesentlich auf der Annahme, dass die im Prospekt behandelten Veräußerungsmöglichkeiten tatsächlich nicht bestehen bzw. bestanden und überbetont wurden.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 14 U 70/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

    In dieser auf tatsächlicher Ebene gelagerten Frage nach der Auslegung des Prospektinhalts vermag der Senat der Entscheidung des OLG Frankfurt (Urt. v. 04.02.2011 - 3 U 82/10 -) nicht beizutreten, denn diese basiert wesentlich auf der Annahme, dass die im Prospekt behandelten Veräußerungsmöglichkeiten tatsächlich nicht bestehen bzw. bestanden und überbetont wurden.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 14 U 67/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

    In dieser auf tatsächlicher Ebene gelagerten Frage nach der Auslegung des Prospektinhalts vermag der Senat der Entscheidung des OLG Frankfurt (Urt. v. 04.02.2011 - 3 U 82/10 -) nicht beizutreten, denn diese basiert wesentlich auf der Annahme, dass die im Prospekt behandelten Veräußerungsmöglichkeiten tatsächlich nicht bestehen bzw. bestanden und überbetont wurden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht