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   OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06   

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https://dejure.org/2007,7907
OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06 (https://dejure.org/2007,7907)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.04.2007 - 19 U 230/06 (https://dejure.org/2007,7907)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. April 2007 - 19 U 230/06 (https://dejure.org/2007,7907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 2 BGB, § 852 Abs 1 BGB, § 852 Abs 1aF BGB, § 64 Abs 1 GmbHG, Art 229 § 6 Abs 3 BGBEG
    Prozessbeteiligte; Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung; Verjährung: Rechts- und Prozessfähigkeit eines kalifornischen Unternehmens; Umfang der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer rechnerischen Überschuldung und eines eingetretenen Quotenschadens

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; GmbHG § 64 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; GmbHG § 64 Abs. 1
    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Insolvenzverschleppung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Insolvenzverschleppung; Rechtsfähigkeit eines in den USA ansässigen "Joint Venture"; Darlegungslast und Beweislast für das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen einer Insolvenzantragspflicht; Verjährung von ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht trägt - ungeachtet der hiermit verbunden besonderen Schwierigkeiten - ohne Einschränkung die Klägerin (BGHZ 126, 181, 200).

    Die sich aus der Verletzung der Insolvenzantragspflicht ergebende Haftung des Geschäftsführers nach § 64 Abs. 1 GmbHG i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB ist auf den Betrag beschränkt, um den sich die Insolvenzquote, die die Gläubiger bei rechtzeitiger Insolvenzanmeldung hätten erhalten können, durch Verzögerung der Antragstellung verringert (BGHZ 126, 181, 190 m.w.N.).

  • LG Wiesbaden, 30.04.2004 - 3 O 266/03

    Zu einem Anspruch auf Neuberechnung des Nominal- und Effektivzinses bei einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06
    Die Akten 3 O 266/03 Landgericht Wiesbaden (Vorprozess wegen des für die Klägerin erfolgreichen Rechtsstreites wegen eines Teilschadens von 102.258,38 EUR) waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Denn die Klägerin hat nicht dargelegt, dass durch das Unterlassen der Insolvenzantragstellung Anfang 1999 ein Quotenschaden entstanden ist, der über den durch das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 03.09.2004 - 3 O 266/03 - ausgeurteilten Betrag von 102.258,38 EUR hinausgeht.

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06
    Im Allgemeinen ist von dem Vorhandensein der genannten Prozessvoraussetzungen auszugehen; ihre Überprüfung ist nur dann angezeigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass sie fehlen könnten (BGH NJW 2004, 2523, 2524 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06
    Zu der danach der Klägerin obliegenden Darlegung der rechnerischen Überschuldung gehört zwar grundsätzlich die Vorlage einer sogenannten Überschuldungsbilanz bei Ansatz von Liquidationswerten, in die Aktivposten nicht mit ihrem buchmäßigen, sondern dem tatsächlichen Wert einzustellen und stille Reserven einzubeziehen sind (BGHZ 119, 201, 214; BGH ZIP 2001, 242; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.09.2006, Az. 4 U 68/05, JURIS, Rdnr. 48).
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 191/99

    Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung; Nachweis der Überschuldung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06
    Zu der danach der Klägerin obliegenden Darlegung der rechnerischen Überschuldung gehört zwar grundsätzlich die Vorlage einer sogenannten Überschuldungsbilanz bei Ansatz von Liquidationswerten, in die Aktivposten nicht mit ihrem buchmäßigen, sondern dem tatsächlichen Wert einzustellen und stille Reserven einzubeziehen sind (BGHZ 119, 201, 214; BGH ZIP 2001, 242; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.09.2006, Az. 4 U 68/05, JURIS, Rdnr. 48).
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06
    Allerdings dürfte sich für den Fall, dass der Vorwurf der Klägerin zutrifft, ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und aus dem Gesichtspunkt des existenzvernichtenden Eingriffs in das Gesellschaftsvermögen (vgl. BGH NJW 2005, 3137, 3139; NJW 2002, 3024, 3025) ergeben.
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2006 - 4 U 68/05

    Verschulden des Geschäftsführers bei Schadensersatzansprüchen wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06
    Zu der danach der Klägerin obliegenden Darlegung der rechnerischen Überschuldung gehört zwar grundsätzlich die Vorlage einer sogenannten Überschuldungsbilanz bei Ansatz von Liquidationswerten, in die Aktivposten nicht mit ihrem buchmäßigen, sondern dem tatsächlichen Wert einzustellen und stille Reserven einzubeziehen sind (BGHZ 119, 201, 214; BGH ZIP 2001, 242; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.09.2006, Az. 4 U 68/05, JURIS, Rdnr. 48).
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06
    Allerdings dürfte sich für den Fall, dass der Vorwurf der Klägerin zutrifft, ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und aus dem Gesichtspunkt des existenzvernichtenden Eingriffs in das Gesellschaftsvermögen (vgl. BGH NJW 2005, 3137, 3139; NJW 2002, 3024, 3025) ergeben.
  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 155/02

    Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den USA gegründeten Gesellschaft mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06
    Deshalb richtet sich die Rechtsfähigkeit der Klägerin gemäß Art. XXV Abs. 5 S. 2 des deutsch-amerikanischen Freundschaft-, Handels- und Schifffahrtsvertrages vom 29.10.1954 nach deren Gründungsrecht (BGH a.a.O.; BGH NJW 2003, 1607 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 204/09

    Insolvenzverschleppung: Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des

    Andere lehnen diese Analogie generell (vgl. OLG Saarbrücken, ZIP 2009, 565, 566; OLG Schleswig, DZWIR 2001, 330, 331; Bork in Bork/Schäfer, GmbHG, § 64 Rn. 72; MünchKommGmbHG/H.F. Müller, § 64 Rn. 195; Schmidt-Leithoff in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 4. Aufl., § 64 Rn. 51; vgl. auch OLG Düsseldorf, GmbHR 1999, 479, 481; OLG Frankfurt, OLGR 2008, 115, 116) oder jedenfalls dann ab, wenn der Schadensersatzanspruch zugleich auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 263, 265a oder 266 StGB gestützt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, GmbHR 2001, 75 f.; OLG Naumburg, GmbHR 2004, 364 f.).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2008 - 4 U 484/07

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Insolvenzverschleppung - grob

    Einer weiteren in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung zufolge verjährt der Schadensersatzanspruch wegen Insolvenzverschleppung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 64 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich in drei Jahren nach § 852 BGB a. F. bzw. §§ 195, 199 BGB n. F. (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2007, 19 U 230/06, juris Rdn. 23; Schleswig-Holsteinisches OLG, GmbHR 2001, 330, juris Rdn. 12).
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