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   OLG Frankfurt, 04.07.1996 - 7 U 242/94   

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https://dejure.org/1996,13718
OLG Frankfurt, 04.07.1996 - 7 U 242/94 (https://dejure.org/1996,13718)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.07.1996 - 7 U 242/94 (https://dejure.org/1996,13718)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 7 U 242/94 (https://dejure.org/1996,13718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Schadenersatz: Merkantiler Minderwert eines Tankmotorschiffs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz: Merkantiler Minderwert eines Tankmotorschiffs

  • minderwert.de PDF

    Merkantiler Minderwert eines Tankmotorschiffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 16/79

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1996 - 7 U 242/94
    Dies gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für andere Sachen, wie z.B. Nutzfahrzeuge (vgl. BGH VersR 1980, 46), Grundstücke (BGH NJW 1981, 1663) oder Musikinstrumente (BAG NJW 1988, 932; vgl. auch Grunsky in MünchKomm 3. A., Vor § 249 RZ 14; Halbgewachs, Der merkantile Minderwert, 11. A. S. 11, 12).

    Auch bei einem Tankmotorschiff kann deshalb ein merkantiler Minderwert jedenfalls dann eintreten, wenn hierfür, wie es die Klägerin behauptet, ein Gebrauchtmarkt besteht (vgl. BGH VersR 1980, 46).

    Denn die Minderbewertung einer beschädigt gewesenen Sache beruht im Wesentlichen auf der Vorstellung der Kaufinteressenten, dass erheblich geschädigte und dann reparierte Sachen im allgemeinen eine größere Schadensanfälligkeit zeigen, ohne dass der Zusammenhang neuer Schäden mit dem schädigenden Ereignis oder einer unzureichenden Reparatur im Einzelfall nachweisbar zu sein braucht (BGH a.a.O., VersR 1980, 46, 48).

    Ist eine merkantile Wertminderung eingetreten, kommt es nicht darauf an, ob der Eigentümer die Sache veräußert oder selbst weiterbenutzt, da die merkantile Wertminderung nichts anderes ist als die Wertdifferenz zwischen dem Zustand vor dem schädigenden Ereignis und nach der Reparatur (BGHZ 27, 181, 184; 35, 396, 397; VersR 1961, 707, 708; 1980, 46, 47).

    Denn bei der Bewertung von Sachschäden kommt es allein auf den objektiven Verkehrswert an, also auf die Einschätzung des Gutes durch den Markt, nicht aber auf Verhandlungsargumente, zumal wenn diesen nur ein gefühlsmäßig zu erklärendes und im Grunde unberechtigtes Vorurteil zugrunde liegen kann (vgl. BGH VersR 1980, 46, 48).

    Ein solcher Mindererlös stellt auch dann eine adäquate Folge des Schadensereignisses dar, wenn er nur Ausfluss eines im Grunde unberechtigten Vorurteils des Käufers sein sollte (vgl. BGH VersR 1980, 46, 48).

  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60

    Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1996 - 7 U 242/94
    Dabei darf dieser Einschätzung nicht nur ein gefühlsmäßig zu erklärendes, im Grunde unberechtigtes Vorurteil zugrunde liegen, sondern sie muss im Wesentlichen auf der aus Erfahrung gewonnenen Einsicht beruhen, dass mit der Benutzung einer reparierten Sache auch dann ein größeres Risiko verbunden ist, wenn sich ein technischer Mangel (noch) nicht gezeigt hat (BGHZ 35, 396, 398) .

    Ist eine merkantile Wertminderung eingetreten, kommt es nicht darauf an, ob der Eigentümer die Sache veräußert oder selbst weiterbenutzt, da die merkantile Wertminderung nichts anderes ist als die Wertdifferenz zwischen dem Zustand vor dem schädigenden Ereignis und nach der Reparatur (BGHZ 27, 181, 184; 35, 396, 397; VersR 1961, 707, 708; 1980, 46, 47).

  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 139/60

    Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1996 - 7 U 242/94
    Ist eine merkantile Wertminderung eingetreten, kommt es nicht darauf an, ob der Eigentümer die Sache veräußert oder selbst weiterbenutzt, da die merkantile Wertminderung nichts anderes ist als die Wertdifferenz zwischen dem Zustand vor dem schädigenden Ereignis und nach der Reparatur (BGHZ 27, 181, 184; 35, 396, 397; VersR 1961, 707, 708; 1980, 46, 47).
  • BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 522/84

    Anspruch auf Ersatz eines Wertminderungsschadens - Kriterien zur Auslegung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1996 - 7 U 242/94
    Dies gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für andere Sachen, wie z.B. Nutzfahrzeuge (vgl. BGH VersR 1980, 46), Grundstücke (BGH NJW 1981, 1663) oder Musikinstrumente (BAG NJW 1988, 932; vgl. auch Grunsky in MünchKomm 3. A., Vor § 249 RZ 14; Halbgewachs, Der merkantile Minderwert, 11. A. S. 11, 12).
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1996 - 7 U 242/94
    Ist eine merkantile Wertminderung eingetreten, kommt es nicht darauf an, ob der Eigentümer die Sache veräußert oder selbst weiterbenutzt, da die merkantile Wertminderung nichts anderes ist als die Wertdifferenz zwischen dem Zustand vor dem schädigenden Ereignis und nach der Reparatur (BGHZ 27, 181, 184; 35, 396, 397; VersR 1961, 707, 708; 1980, 46, 47).
  • BGH, 02.04.1981 - III ZR 186/79

    Schadensersatzanspruch wegen eines technischen Minderwertes eines Grundstücks -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1996 - 7 U 242/94
    Dies gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für andere Sachen, wie z.B. Nutzfahrzeuge (vgl. BGH VersR 1980, 46), Grundstücke (BGH NJW 1981, 1663) oder Musikinstrumente (BAG NJW 1988, 932; vgl. auch Grunsky in MünchKomm 3. A., Vor § 249 RZ 14; Halbgewachs, Der merkantile Minderwert, 11. A. S. 11, 12).
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