Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 11 Verg 4/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22223
OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 11 Verg 4/15 (https://dejure.org/2015,22223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.08.2015 - 11 Verg 4/15 (https://dejure.org/2015,22223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. August 2015 - 11 Verg 4/15 (https://dejure.org/2015,22223)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 93 ZPO, § 307 ZPO, § 78 GWB, § 120 S 1 und 2 GWB, § 128 GWB, § 16 VgV, VOL/A EG § 20 Abs 1 lit. c, d
    Zur Frage eines Anerkenntnisses im Vergabeverfahren und der Anwendbarkeit von § 93 ZPO; zur Frage, wieweit von der Vergabestelle verursachte Aufhebungsgründe eine Aufhebungsentscheidung rechtfertigen können

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer Rechtsverletzung durch die Aufhebung einer Ausschreibung im Rahmen eines Vergabeverfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Schlechte" Leistungsbeschreibung ist kein Aufhebungsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anerkenntnis im Nachprüfungsverfahren! (VPR 2015, 275)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehler des Auftraggebers sind kein Aufhebungsgrund! (VPR 2015, 261)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehler des Auftraggebers sind kein Aufhebungsgrund! (IBR 2015, 624)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anerkenntnis im Nachprüfungsverfahren! (IBR 2015, 679)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 103
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 11 Verg 4/15
    Zu berücksichtigen ist, dass ein zur Aufhebung der Ausschreibung Anlass gebendes Fehlverhalten der Vergabestelle nicht ohne weiteres genügt, weil sie es andernfalls in der Hand hätte, nach freier Entscheidung durch Verstöße gegen das Vergaberecht den bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bestehenden Bindungen zu entgehen (BGH, Beschl. v. 20.3.2014, X ZB 18/13 Rn. 25).

    Grundsätzlich bleibt es vielmehr der Vergabestelle unbenommen, von einem Beschaffungsvorhaben auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt (BGH, Beschluss vom 20.3.2014, X ZB 18/13).

  • OLG Koblenz, 21.09.1999 - 3 U 1939/98

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Anerkenntnisurteils; Ausdeutung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 11 Verg 4/15
    Ein " zivilprozessuales Anerkenntnis" setzt die Dispositionsbefugnis der Parteien voraus (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 529).
  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

    Maßstab muss vielmehr sein, ob die Verstöße von einem durchschnittlichen Bieter ohne anwaltlichen Rat bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen erkannt werden konnten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juni 2016, 11 Verg 4/15, IBR 2016, 606 m.w.N.; Summa in Heiermann/Heiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., § 107 GWB a.F., Rdnr. 253 m.w.N.; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 712 zu § 107 GWB a.F.).
  • VK Südbayern, 23.11.2016 - Z3-3-3194-1-20-03/15

    Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen Verlustes der Zuständigkeit

    Das wäre mit Sinn und Zweck des Vergabeverfahrens nicht zu vereinbaren (OLG Frankfurt, B. v. 04.08.2015 - Az.: 11 Verg 4/15).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2023 - 15 Verg 4/23

    Auch ein negativer Preis ist ein Preis!

    Für die Möglichkeit der rechtlichen Beurteilung sind vom Durchschnittsbieter insbesondere die Kenntnis der Vergabevorschriften und der wichtigsten Regeln des Vergaberechts zu verlangen, jedoch keine Kenntnis der Literatur und keine umfassende Kenntnis der Rechtsprechung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 16.11.2016 - 7 Verg 6/16 - OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.6.2016 - 11 Verg 4/15 - OLG Celle, Beschluss vom 127.2.2020 - 13 Verg 5/19 -).
  • VK Thüringen, 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK

    Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Eine rechtmäßige Aufhebung kann nur auf Umstände gestützt werden, die nach Beginn der Ausschreibung eingetreten sind, für den Auftraggeber nicht vorhersehbar waren und von ihm nicht zu vertreten sind bzw. verschuldet wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 20.3.2014 - X ZB 18/13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.08.2015 - 11 Verg 4/15; 5 OLG München, Beschluss vom 6.12.2012 - Verg 25/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - Verg 72/04; Herrmann in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, VgV § 63 Rn. 40).
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