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   OLG Frankfurt, 04.09.2020 - 10 U 18/20   

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https://dejure.org/2020,32569
OLG Frankfurt, 04.09.2020 - 10 U 18/20 (https://dejure.org/2020,32569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.09.2020 - 10 U 18/20 (https://dejure.org/2020,32569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. September 2020 - 10 U 18/20 (https://dejure.org/2020,32569)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 117
  • GRUR-RR 2020, 557
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 06.11.1980 - 3 U 151/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2020 - 10 U 18/20
    Die daraus entstehende - ausschließliche (§ 802 ZPO) - sachliche Zuständigkeit des Landgerichts besteht auch dann, wenn das angerufene Gericht für die Hauptsache selbst unzuständig sein sollte (OLG Hamburg, Urteil vom. 6.11.1980 - 3 U 151/79 = MDR 1981, 1027; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 937 Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 20.03.1995 - 6 U 310/93

    Voraussetzungen der Eilbedürftigkeit; Flucht in die Säumnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2020 - 10 U 18/20
    Lässt der Antragsteller ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen, steht dies der Annahme der Dringlichkeit nicht nur in den Fällen entgegen, in denen eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege noch nicht ergangen war (dazu OLG Hamm, Urteil vom 31.8.2006 - 4 U 124/06 = NJW-RR 2007, 108, 109), sondern auch dann, wenn die einstweilige Verfügung bereits erlassen worden war und der Antragsteller auf einen Rechtsbehelf des Antragsgegners (Widerspruch, Einspruch oder Berufung) bei der folgenden mündlichen Verhandlung säumig bleibt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.3.1995 - 6 U 310/93 = WRP 1995, 502; ähnlich auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.8.2015 - I-20 U 196/14, das die Dringlichkeit verneinte, als die dortige Antragstellerin nach Abweisung ihres Antrags durch Versäumnisurteil die Einspruchsfrist voll ausgeschöpfte, was vorliegend mit der fast vollständigen Ausschöpfung der Berufungsbegründungsfrist übereinstimmt).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 20 U 196/14

    Dringlichkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Versäumen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2020 - 10 U 18/20
    Lässt der Antragsteller ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen, steht dies der Annahme der Dringlichkeit nicht nur in den Fällen entgegen, in denen eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege noch nicht ergangen war (dazu OLG Hamm, Urteil vom 31.8.2006 - 4 U 124/06 = NJW-RR 2007, 108, 109), sondern auch dann, wenn die einstweilige Verfügung bereits erlassen worden war und der Antragsteller auf einen Rechtsbehelf des Antragsgegners (Widerspruch, Einspruch oder Berufung) bei der folgenden mündlichen Verhandlung säumig bleibt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.3.1995 - 6 U 310/93 = WRP 1995, 502; ähnlich auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.8.2015 - I-20 U 196/14, das die Dringlichkeit verneinte, als die dortige Antragstellerin nach Abweisung ihres Antrags durch Versäumnisurteil die Einspruchsfrist voll ausgeschöpfte, was vorliegend mit der fast vollständigen Ausschöpfung der Berufungsbegründungsfrist übereinstimmt).
  • OLG Hamm, 31.08.2006 - 4 U 124/06

    Zur vermuteten "Dringlichkeit" im Sinne des § 12 Abs. 2 UWG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2020 - 10 U 18/20
    Lässt der Antragsteller ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen, steht dies der Annahme der Dringlichkeit nicht nur in den Fällen entgegen, in denen eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege noch nicht ergangen war (dazu OLG Hamm, Urteil vom 31.8.2006 - 4 U 124/06 = NJW-RR 2007, 108, 109), sondern auch dann, wenn die einstweilige Verfügung bereits erlassen worden war und der Antragsteller auf einen Rechtsbehelf des Antragsgegners (Widerspruch, Einspruch oder Berufung) bei der folgenden mündlichen Verhandlung säumig bleibt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.3.1995 - 6 U 310/93 = WRP 1995, 502; ähnlich auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.8.2015 - I-20 U 196/14, das die Dringlichkeit verneinte, als die dortige Antragstellerin nach Abweisung ihres Antrags durch Versäumnisurteil die Einspruchsfrist voll ausgeschöpfte, was vorliegend mit der fast vollständigen Ausschöpfung der Berufungsbegründungsfrist übereinstimmt).
  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Vorliegen einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Verbinden eines im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2020 - 10 U 18/20
    Rechtsmissbrauch kann zwar vorliegen, wenn die Verfolgung eines derartigen Anspruchs allein der Generierung von Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen dient.Für die Fälle, in denen Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 26.4.2018 - I ZR 248/16 = GRUR 2019, 199, 201 Rn. 21 f.) für den Bereich des Wettbewerbsrechts (§ 8 Abs. 4 UWG) eine missbräuchliche Rechtsverfolgung angenommen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde, für sich genommen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele sind.
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17

    Auch E-Mails mit doppeltem Zweck können Spam sein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2020 - 10 U 18/20
    Der Unternehmer bringt sich zudem bei dem Kunden in Erinnerung, was der Kundenbindung dient und eine weitere Empfehlung ermöglicht (BGH, Urteil vom 10.7.2018 - VI ZR 220/17 = WM 2018, 1853, 1855 Rn. 17 f.).
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    d) Der Verfügungsbeklagte dringt auch nicht mit der weiteren Erwägung durch, dass die Dringlichkeitsvermutung allgemein eben auch dadurch widerlegt werden kann, dass ein Verfügungskläger in einem auf einen Widerspruch (§ 924 ZPO) hin anberaumten Termin säumig bleibt (vgl. OLG Frankfurt v. 04.09.2020 - 10 U 18/20, NJW-RR 2021, 117 Rn. 19 m.w.N.; jedenfalls bei Ausschöpfen der Einspruchsfrist auch OLG Düsseldorf v. 25.08.2015 - 20 U 196/14, BeckRS 2015, 16904).
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