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   OLG Frankfurt, 04.10.2006 - 4 U 32/06   

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https://dejure.org/2006,7024
OLG Frankfurt, 04.10.2006 - 4 U 32/06 (https://dejure.org/2006,7024)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.10.2006 - 4 U 32/06 (https://dejure.org/2006,7024)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 4 U 32/06 (https://dejure.org/2006,7024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 125 BGB, § 311b BGB, § 313 BGB, § 15 Abs 4 GmbHG
    Gesellschaft Bürgerlichen Rechts: Beurkundungsbedürftigkeit eines Anteilskaufvertrages wegen zum Gesellschaftsvermögen gehörender GmbH-Anteile

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § 311 b; ; BGB § 313; ; GmbHG § 15 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkauf des Anteils an einer BGB -Gesellschaft formbedürftig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beachtung von Formvorschriften bei der Übertragung eines Mitgliedsanteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Bestehen eines Rückzahlungsanspruchs Zug um Zug gegen Rückübertragung des erworbenen Gesellschaftsanteils aufgrund formnichtiger Übertragung des ...

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Formbedürftigkeit mittelbarer GmbH-Geschäftsanteilsübertragungen (Dr. Götz G. Karrer)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2167
  • NZG 2008, 19
  • NZG 2008, 679 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 1 U 218/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2006 - 4 U 32/06
    Dass mit dem Beurkundungserfordernis durch die sich aus § 17 BeurkG ergebende notarielle Beratung faktisch auch die Vertragsparteien in gewissem Umfang geschützt werden, ist lediglich eine Reflexwirkung der Formbedürftigkeit, nicht aber deren Zweck (BGH NJW-RR 1998, 841 = GmbHR 1997, 605 unter 1. b).
  • BGH, 24.03.1954 - II ZR 23/53

    Vollmacht beim Verkauf eines GmbH-Anteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2006 - 4 U 32/06
    Dies ist ein verfassungsrechtlich legitimes und auch bis heute nicht obsoletes Regelungsziel, welches deshalb in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof der Auslegung von § 15 Abs. 4 GmbHG zugrunde gelegt wird (etwa BGHZ 13, 49, 51 f.; BGHZ 127, 129, 135).
  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81

    gescheiterte Anteilsübertragung - Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2006 - 4 U 32/06
    Eine solche ist vom Bundesgerichtshof für das Formerfordernis des § 311b BGB (§ 313 BGB a.F.) für "Fälle einer bewussten Umgehung" in Betracht gezogen worden, welches etwa für Grundstücksgesellschaften zutreffen könne, die nur zu dem Zweck gegründet werden, um mit Hilfe der hier verfügbaren Konstruktionsmöglichkeiten Grundvermögen außerhalb des Grundbuches und ohne förmliche Zwänge übertragen zu können (BGHZ 86, 367, 370 f.).
  • BGH, 21.09.1994 - VIII ZR 257/93

    Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2006 - 4 U 32/06
    Dies ist ein verfassungsrechtlich legitimes und auch bis heute nicht obsoletes Regelungsziel, welches deshalb in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof der Auslegung von § 15 Abs. 4 GmbHG zugrunde gelegt wird (etwa BGHZ 13, 49, 51 f.; BGHZ 127, 129, 135).
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