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   OLG Frankfurt, 04.11.2004 - 26 U 17/03   

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https://dejure.org/2004,11661
OLG Frankfurt, 04.11.2004 - 26 U 17/03 (https://dejure.org/2004,11661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.11.2004 - 26 U 17/03 (https://dejure.org/2004,11661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. November 2004 - 26 U 17/03 (https://dejure.org/2004,11661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 133 Abs 1 S 2 InsO, § 143 InsO
    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • Judicialis

    InsO § 133; ; InsO § 143

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133; InsO § 143
    Zum Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Insolvenzanfechtungsansprüche im Hinblick auf die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen; Passivlegitimation einer tarifvertraglich zur Einziehung von Sozialkassenbeiträgen der Arbeitgeber ermächtigte Stelle bei Ansprüchen zur Rückgewähr; Anforderungen an die ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2004 - 26 U 17/03
    Selbst wenn man nach der Entscheidung des BGH vom 27.05.2003 (IX ZR 169/02) davon ausgehen müsse, dass eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung an den Gerichtsvollzieher erbrachte Zahlung keine inkongruente Rechtshandlung darstelle und somit kein Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners sei, lägen gleichwohl weitere Beweisanzeichen zugunsten des Klägers vor.

    Vorliegend wurden Vollstreckungsmaßnahmen jedoch nur angedroht; die Schuldnerin erbrachte die Zahlungen gerade zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, so dass eine Rechtshandlung im Sinne des § 133 Abs. 1 InsO vorliegt (vgl. auch BGH, ZIP 2003, 1506 ff).

    Eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger auf eine fällige Forderung hin früher als drei Monate vor dem Eröffnungsantrag erbringt, stellt sich nicht bereits deshalb als inkongruente Deckung dar, weil sie zur Vermeidung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung erfolgt (BGH ZIP 2003, 1506 ff; 1799 ff).

    Jedenfalls hat der Kläger nicht dargetan, dass es bereits zuvor zu Zahlungsschwierigkeiten im Verhältnis zur Beklagten gekommen ist (anders als in den Fällen, die der BGH in ZIP 2003, 1506 ff; 1799 ff entschieden hat: dort war es bereits zu Zahlungsvereinbarungen gekommen, die der Schuldner mehrfach nicht eingehalten hat - in diesem Zusammenhang gegebene Schecks waren ohne Deckung und konnten deshalb nicht eingelöst werden).

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 70/03

    Anfechtbarkeit der fremdnützigen Einziehung von Beiträgen zur gesetzlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2004 - 26 U 17/03
    Hinsichtlich der Passivlegitimation verweist der Kläger auf die Entscheidung des BGH vom 12.02.2004 (IX ZR 70/03).

    Auch eine tarifvertraglich zur Einziehung von Sozialkassenbeiträgen der Arbeitgeber ermächtigte Stelle kann insoweit als Anfechtungsgegnerin zur Rückgewähr verpflichtet sein, als sie fremdnützig eingezogene Beiträge an die hierfür berechtigten Sozialkassen ausgekehrt hat (vgl. BGH, ZIP 2004, 862 ff).

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2004 - 26 U 17/03
    Die Darlegungs- und Beweislast für den Benachteiligungsvorsatz und die übrigen Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO liegt beim Insolvenzverwalter (vgl. BGH, ZIP 2003, 1799 ff m.w.N.).

    Insoweit reicht die Kenntnis von Umständen, die zwingend auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit hinweisen, regelmäßig aus (BGH, ZIP 2003, 1799 ff).

  • BGH, 15.02.1990 - IX ZR 149/88

    Erstattungsansprüche des Geschäftsführers wegen zu Unrecht an den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2004 - 26 U 17/03
    Hat etwa der Schuldner eine inkongruente Deckung vorgenommen, auf die der Begünstigte keinen Rechtsanspruch hatte, so kann darin regelmäßig ein starkes Indiz für einen Benachteiligungsvorsatz liegen (vgl. BGH, a.a.O; ZIP 1990, 459; 1997, 1509).
  • OLG Dresden, 31.07.2003 - 13 U 234/03

    Anforderungen an den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2004 - 26 U 17/03
    Darüber hinaus kann der bedingte Vorsatz des Schuldners zur Gläubigerbenachteiligung auch dann zu vermuten sein, wenn er wusste, dass seine Zahlungsunfähigkeit drohte und die Handlung die Gläubiger benachteiligte (§ 133 Abs. 1 S. InsO analog - vgl. OLG Dresden, ZIP 2003, 1716 ff).
  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 203/96

    Anforderungen an Kenntnis der Begünstigungsabsicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2004 - 26 U 17/03
    Hat etwa der Schuldner eine inkongruente Deckung vorgenommen, auf die der Begünstigte keinen Rechtsanspruch hatte, so kann darin regelmäßig ein starkes Indiz für einen Benachteiligungsvorsatz liegen (vgl. BGH, a.a.O; ZIP 1990, 459; 1997, 1509).
  • OLG Köln, 22.07.2015 - 2 U 126/14

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von einer drohenden

    Ein solcher erstmaliger Zahlungsrückstand genügt aber, mag er auch erheblich sein, in der Regel nicht (MüKoInsO/Kayser, 3. Aufl. 2013, § 133 Rn. 24a; OLG Frankfurt ZInsO 2005, 548, 549 f.).
  • LG Wuppertal, 21.11.2008 - 2 O 151/08

    Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Zahlung der Beiträge außerhalb

    Andererseits ist zu berücksichtigen, dass Gläubiger wie die Beklagte als Sozialversicherungsträgerin anders als etwa Kreditinstitute und Finanzverwaltungen in der Regel keine nähere Einsicht in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners insgesamt haben (vgl. OLG Frankfurt ZinsO 2005, 548).
  • LG Rostock, 29.07.2009 - 1 S 51/09

    Arbeitgeberinsolvenz: Anfechtung der Überweisung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Aus der Nichtzahlung von weniger als 6 Monatsbeiträgen zur Sozialversicherung könne - so OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2000 - 2 W 101/99 - und OLG Frankfurt, ZInsO 2005, 548 - nicht auf die Zahlungsunfähigkeit geschlossen werden.
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2020 - 12 O 18/19

    Leistungen, Schadensersatz, Insolvenzverfahren, Schadensersatzanspruch,

    Regelmäßig genügt aber ein erstmaliger Zahlungsrückstand nicht, mag er auch noch so hoch sein (OLG Frankfurt, ZinsO 2005, 548).
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