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   OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13   

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OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13 (https://dejure.org/2014,35966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.11.2014 - 11 U 106/13 (https://dejure.org/2014,35966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. November 2014 - 11 U 106/13 (https://dejure.org/2014,35966)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Urheberrechtsschutz für Seminar- und Kursunterlagen - Seminarunterlagen können als Sammelwerk geschützt sein, wenn die Auswahl oder die Anordnung der einzelnen darin aufgenommenen Elemente eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG darstellt.

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97a UrhG, § 4 UrhG
    Erstattung von Abmahnkosten; Anforderungen an Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen

  • Telemedicus

    Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen

  • Telemedicus

    Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Für Seminarunterlagen kann urheberrechtlicher Schutz als Sammelwerk bestehen

  • aufrecht.de

    Urheberrechtlicher Schutz von Seminarunterlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkretisierung des Vorwurfs unberechtigter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Unterlagen in einer Abmahnung

  • online-und-recht.de

    Urheberrechtlicher Schutz von Seminarunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 4; UrhG § 97a
    Erstattung von Abmahnkosten; Anforderungen an Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen

  • rechtsportal.de

    UrhG § 4; UrhG § 97a
    Erstattung der Kosten einer Abmahnung wegen unberechtigter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Unterlagen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Zum urheberrechtlichen Schutz von Seminarunterlagen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Seminarunterlagen können als Sammelwerk nach § 4 UrhG urheberrechtlich geschützt sein

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Sind Kursunterlagen, Skripte etc. urheberrechtlich geschützt?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Seminarunterlagen können als Sammelwerke urheberrechtlichen Schutz genießen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch Seminarunterlagen können geschützt sein

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Unwirksamkeit einer Abmahnung wegen mangelnder Bestimmtheit

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz von Seminarunterlagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schulungsunterlagen als Sammelwerk urheberrechtsschutzfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 673
  • GRUR-RR 2015, 200
  • MIR 2014, Dok. 120
  • K&R 2015, 131
  • ZUM 2015, 257
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.04.2012 - IV ZB 19/11

    Bemessung der Berufungsbeschwer: Streitwerterhöhung nach übereinstimmender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13
    Zwar hatte die übereinstimmende teilweise Erledigungserklärung der zunächst erhobenen Hauptforderung in Gestalt der Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzanträge zur Folge, dass die vorprozessualen Rechtsanwaltskosten zum Hauptanspruch wurden und ab diesem Zeitpunkt streitwertmäßig zu berücksichtigen waren (BGH, Beschlüsse vom 4.4.2012 - IV ZB 19/11 - Rn. 5 und vom 26.3.2013 - VI ZB 53/12 - Rn. 6, jeweils juris).

    Denn die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung erhöhen den Streitwert des Berufungsverfahrens nicht, solange auch nur der geringste Teil der Hauptsache noch im Streit ist (BGH, Beschlüsse vom 4.4.2012 - IV ZB 19/11 - Rn. 5 und vom 31.3.2011 - V ZB 236/10 - Rn. 7, jeweils juris), was vorliegend im Verhältnis der Kläger gegenüber dem Beklagten zu 1) zu bejahen war, da der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ihm gegenüber zweitinstanzlich weiterverfolgt wurde.

  • BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86

    Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13
    Da vorliegend die Kläger ein einheitliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hatten, waren beide Streitwerte mangels wirtschaftlicher Identität gemäß § 39 Abs. 1 GKG, 5 ZPO zusammenzurechnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.1.1987 - V ZR 136/86 - und vom 19.3.2013 - VIII ZB 45/12 -, juris, jeweils zu § 5 ZPO).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88

    Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13
    Sammelwerke genießen Urheberschutz, wenn bei ihnen die Auswahl oder die Anordnung der einzelnen darin aufgenommenen Elemente eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG darstellen, wenn sich in ihnen damit ein geistiger Gehalt manifestiert, der über die bloße Summe der Inhalte der einzelnen Elemente hinausgeht (Dreier, aaO, § 4 Rn. 11), wobei der Gesamteindruck entscheidend ist (BGH, Urteil vom 8.11.1989 - I ZR 14/88 - Rn. 83, juris).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 142/06

    Kranhäuser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13
    Bei einem Sammelwerk im Sinne von § 4 UrhG besagt die Urheberbezeichnung, dass der oder die angegebenen Urheber die Auslese und/oder die Anordnung der einzelnen Beiträge vorgenommen haben (BGH, Urteil vom 26.2.2009 - I ZR 142/06 - Rn. 32 - Kranhäuser -, juris), wobei den Urhebern ein solches Urheberrecht an dem Sammelwerk in Miturheberschaft zustehen kann, wenn sie die Auswahl und Anordnung gemeinsam vorgenommen haben (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.9.2001 - 11 U 67/00 - IMS Health -, juris).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13
    Denn die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung erhöhen den Streitwert des Berufungsverfahrens nicht, solange auch nur der geringste Teil der Hauptsache noch im Streit ist (BGH, Beschlüsse vom 4.4.2012 - IV ZB 19/11 - Rn. 5 und vom 31.3.2011 - V ZB 236/10 - Rn. 7, jeweils juris), was vorliegend im Verhältnis der Kläger gegenüber dem Beklagten zu 1) zu bejahen war, da der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ihm gegenüber zweitinstanzlich weiterverfolgt wurde.
  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13
    Da vorliegend die Kläger ein einheitliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hatten, waren beide Streitwerte mangels wirtschaftlicher Identität gemäß § 39 Abs. 1 GKG, 5 ZPO zusammenzurechnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.1.1987 - V ZR 136/86 - und vom 19.3.2013 - VIII ZB 45/12 -, juris, jeweils zu § 5 ZPO).
  • BGH, 26.03.2013 - VI ZB 53/12

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung vorprozessualer Anwaltskosten im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13
    Zwar hatte die übereinstimmende teilweise Erledigungserklärung der zunächst erhobenen Hauptforderung in Gestalt der Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzanträge zur Folge, dass die vorprozessualen Rechtsanwaltskosten zum Hauptanspruch wurden und ab diesem Zeitpunkt streitwertmäßig zu berücksichtigen waren (BGH, Beschlüsse vom 4.4.2012 - IV ZB 19/11 - Rn. 5 und vom 26.3.2013 - VI ZB 53/12 - Rn. 6, jeweils juris).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2002 - 11 U 67/00

    Urheberrechtlicher Schutz einer Datenbank zur Erhebung und Aufbereitung von Daten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13
    Bei einem Sammelwerk im Sinne von § 4 UrhG besagt die Urheberbezeichnung, dass der oder die angegebenen Urheber die Auslese und/oder die Anordnung der einzelnen Beiträge vorgenommen haben (BGH, Urteil vom 26.2.2009 - I ZR 142/06 - Rn. 32 - Kranhäuser -, juris), wobei den Urhebern ein solches Urheberrecht an dem Sammelwerk in Miturheberschaft zustehen kann, wenn sie die Auswahl und Anordnung gemeinsam vorgenommen haben (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.9.2001 - 11 U 67/00 - IMS Health -, juris).
  • EuGH, 17.04.2008 - C-456/06

    Peek & Cloppenburg - Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 4 Abs. 1 -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13
    Ein Werkstück wird in Verkehr gebracht, wenn mindestens ein Original oder Vervielfältigungsstück aus einer internen Betriebssphäre durch Eigentumsübertragung der Öffentlichkeit zugeführt wird (BGH, Urteil vom 22.1.2009 - IZR 148/06 -, juris; EuGH, Urteil vom 17.4.2008 - C-456/06 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 11 U 73/14

    Sofortige Beschwerde gegen Urteil nach Kostenwiderspruch; Prüfungsumfang

    Für den Verletzer muss ersichtlich sein, was ihm in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorgeworfen wird (Kefferpütz in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl., § 97 a Rd. 10; Senat; Urteil vom 4.11.2013, Az 11 U 106/13 zitiert nach juris; Bornkamm ebenda § 12 Rd. 1.14 ff zum UWG, dessen Maßstäbe auch im Urheberrecht gelten, vgl. dazu Wild in: Schricker/Loewenheim, 4. Aufl., UrhR, § 97 a Rd. 5).
  • LG Köln, 19.05.2023 - 14 O 401/21
    Entscheidend ist, dass der Abgemahnte in die Lage versetzt wird, die gerügte Rechtsverletzung und das betreffende Werk bzw. den betreffenden Schutzgegenstand in angemessener Weise zu identifizieren (OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2015, 200 (201)).
  • VG Weimar, 25.10.2021 - 8 K 244/21

    Verhältnis von Informationszugang und Urheberschutz - Zugang zu

    Hierzu können die Kursunterlagen zu Seminaren und Vorträgen zählen (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.2014, 11 U 106/13, Juris-Rdnr. 32).
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