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OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 2 Ss 335/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 182 SchulPflG HE
Entziehung von der Schulpflicht: Notwendige Sachverhaltsfeststellungen im tatrichterlichen Urteil; Voraussetzungen einer wirksamen Berufungsbeschränkung - Judicialis
HSchG § 182
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HSchG § 182
Verletzung der Schulpflicht bei mehreren Kindern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulpflichtverletzung - Strafbarkeit einer Schulpflichtentziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung der Schulpflicht bei mehreren Kindern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verletzung der Schulpflicht mehrerer Kinder stellt mehrere selbständige Straftaten dar - Anklage gegen Eltern wegen Schulpflichtentziehung muss neu verhandelt werden
Verfahrensgang
- LG Kassel - 4634 Js 18564/05
- OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 2 Ss 335/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 2 Ss 335/08
Sind die Feststellungen zur Tat derart knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich, dass weder der Schuldspruch, noch der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat in groben Zügen erkennbar wird, und daher keine ausreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung bilden können ist die Berufungsbeschränkung unwirksam (vgl. BayObLG, NStZ 1988, 570 m.w.N.; OLG Köln NZV 1992, 203). - BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 2 Ss 335/08
Das Landgericht wird den Sachverhalt, auch wenn das festgestellte Verhalten der Angeklagten den Straftatbestand des § 182 HSchG vom Grundsatz erfüllt (vgl. BVerfGK 8, 151-159), im Ganzen neu feststellen müssen, da nicht klar zu erkennen ist, welche konkreten Zeiträume bei welchem Kind berücksichtigt wurden. - OLG Köln, 27.09.1991 - Ss 444/91
Urteil; Strafrahmen; Berufung; Rechtsfolgenausspruch; Verurteilung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 2 Ss 335/08
Sind die Feststellungen zur Tat derart knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich, dass weder der Schuldspruch, noch der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat in groben Zügen erkennbar wird, und daher keine ausreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung bilden können ist die Berufungsbeschränkung unwirksam (vgl. BayObLG, NStZ 1988, 570 m.w.N.; OLG Köln NZV 1992, 203).