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   OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 2 Ss 335/08   

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https://dejure.org/2008,6505
OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 2 Ss 335/08 (https://dejure.org/2008,6505)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2008 - 2 Ss 335/08 (https://dejure.org/2008,6505)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 2 Ss 335/08 (https://dejure.org/2008,6505)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 182 SchulPflG HE
    Entziehung von der Schulpflicht: Notwendige Sachverhaltsfeststellungen im tatrichterlichen Urteil; Voraussetzungen einer wirksamen Berufungsbeschränkung

  • Judicialis

    HSchG § 182

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HSchG § 182
    Verletzung der Schulpflicht bei mehreren Kindern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulpflichtverletzung - Strafbarkeit einer Schulpflichtentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung der Schulpflicht bei mehreren Kindern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung der Schulpflicht mehrerer Kinder stellt mehrere selbständige Straftaten dar - Anklage gegen Eltern wegen Schulpflichtentziehung muss neu verhandelt werden

Verfahrensgang

  • LG Kassel - 4634 Js 18564/05
  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 2 Ss 335/08
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 2 Ss 335/08
    Sind die Feststellungen zur Tat derart knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich, dass weder der Schuldspruch, noch der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat in groben Zügen erkennbar wird, und daher keine ausreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung bilden können ist die Berufungsbeschränkung unwirksam (vgl. BayObLG, NStZ 1988, 570 m.w.N.; OLG Köln NZV 1992, 203).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04

    Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 2 Ss 335/08
    Das Landgericht wird den Sachverhalt, auch wenn das festgestellte Verhalten der Angeklagten den Straftatbestand des § 182 HSchG vom Grundsatz erfüllt (vgl. BVerfGK 8, 151-159), im Ganzen neu feststellen müssen, da nicht klar zu erkennen ist, welche konkreten Zeiträume bei welchem Kind berücksichtigt wurden.
  • OLG Köln, 27.09.1991 - Ss 444/91

    Urteil; Strafrahmen; Berufung; Rechtsfolgenausspruch; Verurteilung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 2 Ss 335/08
    Sind die Feststellungen zur Tat derart knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich, dass weder der Schuldspruch, noch der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat in groben Zügen erkennbar wird, und daher keine ausreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung bilden können ist die Berufungsbeschränkung unwirksam (vgl. BayObLG, NStZ 1988, 570 m.w.N.; OLG Köln NZV 1992, 203).
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