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   OLG Frankfurt, 05.01.2015 - 5 UF 350/14   

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https://dejure.org/2015,93
OLG Frankfurt, 05.01.2015 - 5 UF 350/14 (https://dejure.org/2015,93)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.01.2015 - 5 UF 350/14 (https://dejure.org/2015,93)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Januar 2015 - 5 UF 350/14 (https://dejure.org/2015,93)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1674 BGB, § 160 FamFG, § 1659 FamFG
    Anhörungsvorschriften nach §§ 159 ff. FamFG für Verfahren nach § 1674 BGB zwingend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörungsvorschriften nach §§ 159 ff. FamFG für Verfahren nach § 1674 BGB zwingend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das gerichtliche Verfahren in einer Kindschaftssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1521
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 04.05.2011 - 12 UF 83/11

    Sorgerechtsentzugsverfahren: Hinzuziehung des Nichtsorgeberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2015 - 5 UF 350/14
    Sowohl die unterbliebenen Kindesanhörungen (OLG Hamm FamRZ 2012, 725; OLG Saarbrücken NJW 2011, 2306) als auch die unterbliebene Anhörung beider Eltern (OLG Brandenburg BeckRS 2014, 07026; OLG Naumburg BeckRS 2011, 29333) sowie die unterbliebene Anhörung des Jugendamts (BGH NJW 1987, 1024; Keidel/Engelhardt § 162 FamFG Rn. 7) können für sich schon die Zurückverweisung eines Verfahrens an das Ausgangsgericht rechtfertigen.
  • OLG Naumburg, 27.09.2011 - 8 UF 165/11

    Sorgerechtsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung der Eltern und des Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2015 - 5 UF 350/14
    Sowohl die unterbliebenen Kindesanhörungen (OLG Hamm FamRZ 2012, 725; OLG Saarbrücken NJW 2011, 2306) als auch die unterbliebene Anhörung beider Eltern (OLG Brandenburg BeckRS 2014, 07026; OLG Naumburg BeckRS 2011, 29333) sowie die unterbliebene Anhörung des Jugendamts (BGH NJW 1987, 1024; Keidel/Engelhardt § 162 FamFG Rn. 7) können für sich schon die Zurückverweisung eines Verfahrens an das Ausgangsgericht rechtfertigen.
  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZB 105/84

    Erweiterung der auf den Unterhaltsausspruch eines Verbundurteils beschränkten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2015 - 5 UF 350/14
    Sowohl die unterbliebenen Kindesanhörungen (OLG Hamm FamRZ 2012, 725; OLG Saarbrücken NJW 2011, 2306) als auch die unterbliebene Anhörung beider Eltern (OLG Brandenburg BeckRS 2014, 07026; OLG Naumburg BeckRS 2011, 29333) sowie die unterbliebene Anhörung des Jugendamts (BGH NJW 1987, 1024; Keidel/Engelhardt § 162 FamFG Rn. 7) können für sich schon die Zurückverweisung eines Verfahrens an das Ausgangsgericht rechtfertigen.
  • OLG Saarbrücken, 22.03.2011 - 6 UF 34/11

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Ergänzungspflegschaft im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2015 - 5 UF 350/14
    Sowohl die unterbliebenen Kindesanhörungen (OLG Hamm FamRZ 2012, 725; OLG Saarbrücken NJW 2011, 2306) als auch die unterbliebene Anhörung beider Eltern (OLG Brandenburg BeckRS 2014, 07026; OLG Naumburg BeckRS 2011, 29333) sowie die unterbliebene Anhörung des Jugendamts (BGH NJW 1987, 1024; Keidel/Engelhardt § 162 FamFG Rn. 7) können für sich schon die Zurückverweisung eines Verfahrens an das Ausgangsgericht rechtfertigen.
  • OLG Brandenburg, 29.08.2012 - 3 UF 77/12

    Verfahren des Gerichts im Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2015 - 5 UF 350/14
    Sowohl die unterbliebenen Kindesanhörungen (OLG Hamm FamRZ 2012, 725; OLG Saarbrücken NJW 2011, 2306) als auch die unterbliebene Anhörung beider Eltern (OLG Brandenburg BeckRS 2014, 07026; OLG Naumburg BeckRS 2011, 29333) sowie die unterbliebene Anhörung des Jugendamts (BGH NJW 1987, 1024; Keidel/Engelhardt § 162 FamFG Rn. 7) können für sich schon die Zurückverweisung eines Verfahrens an das Ausgangsgericht rechtfertigen.
  • OLG Frankfurt, 20.01.2017 - 5 WF 277/16

    Ordnungsgeld gegen Kindeseltern wegen unentschuldigtem Fernbleibens von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats darf deshalb in Verfahren, in denen von § 160 FamFG die persönliche Anhörung der Kindeseltern vorgeschrieben ist, von einer solchen Anhörung nicht schon deshalb abgesehen werden, weil ein Elternteil dem Termin ferngeblieben ist, sondern es ist zu einem neuen Anhörungstermin zu laden, wobei erforderlichenfalls das persönliche Erscheinen mit den Mitteln des § 33 Abs. 3 FamFG durchzusetzen ist (z.B. Beschluss vom 05.01.2015 - 5 UF 350/14 -, FamRZ 2015, 1521; vgl. auch Heilmann/Wegner, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, § 160 FamFG Rdn. 17).
  • OLG Rostock, 26.01.2021 - 10 UF 157/20

    Pflicht zur Anhörung der Kinder in einem Umgangsverfahren; Voraussetzungen der

    Der Senat sieht davon ab, über die Sache selbst zu entscheiden, weil die vom Amtsgericht nunmehr nachzuholende Anhörung der beiden Kinder einer umfangreichen und aufwändigen Beweiserhebung gleichsteht (vgl. dazu auch Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.01.2018, 9 UF 54/17, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.01.2015, 5 UF 350/14, juris) und es nicht sachgerecht wäre, diese erstmals im Beschwerdeverfahren nachzuholen.
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