Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 Abs 1 BGB, § 831 BGB, § 67 VVG
Regress der Feuerversicherung: Anscheinsbeweis für die Schadensursächlichkeit von Schweißarbeiten - IWW
- Judicialis
- RA Kotz
Schweißarbeiten - Anscheinsbeweis für Ursächlichkeit eines Brandes?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 I; BGB § 831; VVG § 67
Zu den Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Schweißarbeiten und dem Ausbruch eines Brandes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zum Anscheinsbeweis für Schweißarbeiten als Brandursache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Schweißarbeiten und dem Ausbruch eines Brandes; Bestehen eines übergegangenen Schadensersatzanspruchs wegen Brandschadens; Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften; Fehlen einer ...
- feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)
Brand nach Schweißarbeiten
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.05.2005 - 14 O 168/03
- OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1170
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.03.1991 - IV ZR 82/90
Voraussetzungen eines Beweises des ersten Anscheins; Wahrscheinlichkeit des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
Für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten der Beklagten für den Ausbruch des Brandes spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH VersR 1991, 460 - 462; NJW-RR 1993, 1117, 1118; VersR 1984, 63, 64; VersR 1974, 750, 751).Sie muss aber so häufig vorkommen, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH VersR 1991, 460, 462).
Der Umstand, dass eine Brandverursachung durch Arbeiten der Beklagten wahrscheinlicher ist als durch Arbeiten der A-GmbH, rechtfertigt die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht (BGH VersR 1991, 460).
- BGH, 18.10.1983 - VI ZR 55/82
Schweißarbeiten - Ausbruch eines Brandes - Beweis des ersten Anscheins
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
Für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten der Beklagten für den Ausbruch des Brandes spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH VersR 1991, 460 - 462; NJW-RR 1993, 1117, 1118; VersR 1984, 63, 64; VersR 1974, 750, 751). - BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
Für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten der Beklagten für den Ausbruch des Brandes spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH VersR 1991, 460 - 462; NJW-RR 1993, 1117, 1118; VersR 1984, 63, 64; VersR 1974, 750, 751). - BGH, 29.01.1974 - VI ZR 53/71
Anscheinsbeweis - Sicherungspflichten - Enger Zusammenhang - Versäumnis
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
Für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten der Beklagten für den Ausbruch des Brandes spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH VersR 1991, 460 - 462; NJW-RR 1993, 1117, 1118; VersR 1984, 63, 64; VersR 1974, 750, 751). - BGH, 25.06.1991 - X ZR 103/89
Mitverschulden bei Verletzung einer Kontrollpflicht
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
Diese konkretisieren den jeweiligen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik; sie können zur Ausfüllung der Verkehrssicherungspflichten herangezogen werden und stellen im allgemeinen brauchbare Maßstäbe für die zu fordernde Sorgfalt dar (BGH NJW-RR 1991, 1240, 1241).
- OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15
Schweißarbeiten im Dachbereich: Architekt muss auf Brandposten achten!
Diese konkretisieren den jeweiligen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik (vgl. OLGR Frankfurt 2006, 717).Schließlich steht außer Frage, dass ein derartiger Anscheinsbeweis nicht nur im deliktischen Bereich eingreift, sondern auch dann, wenn die Zuwiderhandlung gegen Unfallverhütungsvorschriften den Anknüpfungspunkt für eine vertragliche Haftung bildet (vgl. Brandenburgisches OLG, NJW-RR 2004, 97; OLGR Frankfurt 2006, 717).
- OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18
Gebäudeversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Schweißarbeiten; Ausdehnung des …
Der BGH hat dies später dahingehend eingeschränkt und konkretisiert, dass für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten mit dem Ausbruch des Brandes der Beweis des ersten Anscheins nur dann spricht, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden ist und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH, Urteil vom 18.10.1983, VI ZR 55/82, juris; so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 05.04.2006, Az. 19 U 120/05, juris).