Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5219
OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2006,5219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.04.2006 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2006,5219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. April 2006 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2006,5219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 831 BGB, § 67 VVG
    Regress der Feuerversicherung: Anscheinsbeweis für die Schadensursächlichkeit von Schweißarbeiten

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 280 I; ; BGB § 831; ; VVG § 67

  • RA Kotz

    Schweißarbeiten - Anscheinsbeweis für Ursächlichkeit eines Brandes?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 I; BGB § 831; VVG § 67
    Zu den Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Schweißarbeiten und dem Ausbruch eines Brandes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Anscheinsbeweis für Schweißarbeiten als Brandursache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Schweißarbeiten und dem Ausbruch eines Brandes; Bestehen eines übergegangenen Schadensersatzanspruchs wegen Brandschadens; Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften; Fehlen einer ...

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Brand nach Schweißarbeiten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 82/90

    Voraussetzungen eines Beweises des ersten Anscheins; Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
    Für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten der Beklagten für den Ausbruch des Brandes spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH VersR 1991, 460 - 462; NJW-RR 1993, 1117, 1118; VersR 1984, 63, 64; VersR 1974, 750, 751).

    Sie muss aber so häufig vorkommen, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH VersR 1991, 460, 462).

    Der Umstand, dass eine Brandverursachung durch Arbeiten der Beklagten wahrscheinlicher ist als durch Arbeiten der A-GmbH, rechtfertigt die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht (BGH VersR 1991, 460).

  • BGH, 18.10.1983 - VI ZR 55/82

    Schweißarbeiten - Ausbruch eines Brandes - Beweis des ersten Anscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
    Für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten der Beklagten für den Ausbruch des Brandes spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH VersR 1991, 460 - 462; NJW-RR 1993, 1117, 1118; VersR 1984, 63, 64; VersR 1974, 750, 751).
  • BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
    Für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten der Beklagten für den Ausbruch des Brandes spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH VersR 1991, 460 - 462; NJW-RR 1993, 1117, 1118; VersR 1984, 63, 64; VersR 1974, 750, 751).
  • BGH, 29.01.1974 - VI ZR 53/71

    Anscheinsbeweis - Sicherungspflichten - Enger Zusammenhang - Versäumnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
    Für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten der Beklagten für den Ausbruch des Brandes spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH VersR 1991, 460 - 462; NJW-RR 1993, 1117, 1118; VersR 1984, 63, 64; VersR 1974, 750, 751).
  • BGH, 25.06.1991 - X ZR 103/89

    Mitverschulden bei Verletzung einer Kontrollpflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
    Diese konkretisieren den jeweiligen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik; sie können zur Ausfüllung der Verkehrssicherungspflichten herangezogen werden und stellen im allgemeinen brauchbare Maßstäbe für die zu fordernde Sorgfalt dar (BGH NJW-RR 1991, 1240, 1241).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15

    Schweißarbeiten im Dachbereich: Architekt muss auf Brandposten achten!

    Diese konkretisieren den jeweiligen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik (vgl. OLGR Frankfurt 2006, 717).

    Schließlich steht außer Frage, dass ein derartiger Anscheinsbeweis nicht nur im deliktischen Bereich eingreift, sondern auch dann, wenn die Zuwiderhandlung gegen Unfallverhütungsvorschriften den Anknüpfungspunkt für eine vertragliche Haftung bildet (vgl. Brandenburgisches OLG, NJW-RR 2004, 97; OLGR Frankfurt 2006, 717).

  • OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18

    Gebäudeversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Schweißarbeiten; Ausdehnung des

    Der BGH hat dies später dahingehend eingeschränkt und konkretisiert, dass für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten mit dem Ausbruch des Brandes der Beweis des ersten Anscheins nur dann spricht, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden ist und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH, Urteil vom 18.10.1983, VI ZR 55/82, juris; so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 05.04.2006, Az. 19 U 120/05, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht