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   OLG Frankfurt, 05.04.2013 - 4 UF 249/12   

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https://dejure.org/2013,75123
OLG Frankfurt, 05.04.2013 - 4 UF 249/12 (https://dejure.org/2013,75123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.04.2013 - 4 UF 249/12 (https://dejure.org/2013,75123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. April 2013 - 4 UF 249/12 (https://dejure.org/2013,75123)
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Volltextveröffentlichung

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1610, 1606 Abs. 3 S. 1, 1603 Abs. 1
    Kindesunterhalt, Bedarf, volljähriges behindertes Kind, Einrichtung; Mehrbedarf, volljähriges behindertes Kind, Einrichtung; Volljährigenunterhalt, Bedarf, Einrichtung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93

    Minderung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2013 - 4 UF 249/12
    Da der Bedarf der in einer Einrichtung lebenden Antragsgegnerin auch an den Wochenenden durch die ihr gewährten Sozialleistungen und den vom Antragsteller anerkannten Unterhaltsbetrag gedeckt ist (vgl. insoweit Wendl/Dose, § 2, Rdnr. 534 unter Verweis auf OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 625), sind die mit einem Wochenend- oder Ferienumgang verbundenen Aufwendungen daher - wie auch bei minderjährigen Kindern (vgl. insoweit BGH, NJW 1995, 717) - grundsätzlich (als Naturalunterhalt) von dem Elternteil zu tragen, der den Umgang mit der Antragsgegnerin ausübt, im vorliegenden Fall also von der Mutter der Antragsgegnerin.
  • OLG Bremen, 31.08.1999 - 3 U 165/98

    Zur unterhaltsrechtlichen Relevanz von Kosten für Besuche der Eltern bei einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2013 - 4 UF 249/12
    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn für den Umgang mit der Mutter eine zwingende medizinische Notwendigkeit bestünde (vgl. insoweit zur Anerkennung von Besuchskosten als Bedarf des Geschädigten im Deliktsrecht OLG Bremen, Urteil vom 313.9.1999, 3 U 165/98, BeckRS 2000, 01626).
  • OLG Koblenz, 08.08.1988 - 13 UF 977/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2013 - 4 UF 249/12
    Befriedigt ein Elternteil den Unterhaltsbedarf des Kindes durch Naturalleistungen, sind diese zu monetarisieren bzw. durch Aufrechnung auf den Barunterhaltsanteil dieses Elternteils anzurechnen (Brudermüller in Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 1606, Rdnr. 14 unter Verweis auf OLG Koblenz, FamRZ 1989, 307).
  • BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 24/84

    Kollision von Unterhaltsbestimmung durch die Unterhaltsverpflichteten und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2013 - 4 UF 249/12
    Dem erhöhten Einsatz eines Elternteils für ein behindertes Kind kann durch eine wertende Veränderung des Verteilungsschlüssels Rechnung getragen werden (vgl. Brudermüller in Palandt; § 1606, Rdnr. 14 unter Verweis auf KG, FamRZ 2003, 1864; Wendl/Dose, § 2, Rdnr. 436 unter Verweis auf BGH, FamRZ 1985, 917).
  • OLG Oldenburg, 28.09.1995 - 14 UF 50/95

    Umfang des Forderungsübergangs nach § 91 BSGH nF - Unterhaltsbedarf eines Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2013 - 4 UF 249/12
    Da der Bedarf der in einer Einrichtung lebenden Antragsgegnerin auch an den Wochenenden durch die ihr gewährten Sozialleistungen und den vom Antragsteller anerkannten Unterhaltsbetrag gedeckt ist (vgl. insoweit Wendl/Dose, § 2, Rdnr. 534 unter Verweis auf OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 625), sind die mit einem Wochenend- oder Ferienumgang verbundenen Aufwendungen daher - wie auch bei minderjährigen Kindern (vgl. insoweit BGH, NJW 1995, 717) - grundsätzlich (als Naturalunterhalt) von dem Elternteil zu tragen, der den Umgang mit der Antragsgegnerin ausübt, im vorliegenden Fall also von der Mutter der Antragsgegnerin.
  • KG, 17.01.2003 - 25 UF 14/02

    Kindesunterhalt und Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger: Haftungsquote

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2013 - 4 UF 249/12
    Dem erhöhten Einsatz eines Elternteils für ein behindertes Kind kann durch eine wertende Veränderung des Verteilungsschlüssels Rechnung getragen werden (vgl. Brudermüller in Palandt; § 1606, Rdnr. 14 unter Verweis auf KG, FamRZ 2003, 1864; Wendl/Dose, § 2, Rdnr. 436 unter Verweis auf BGH, FamRZ 1985, 917).
  • BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 378/81

    Ausgleich durch Fremdbetreuung bedingten Mehrbedarfs; Berücksichtigung erhöhter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2013 - 4 UF 249/12
    Nach § 1610 BGB bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen und umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich eines etwaigen Mehrbedarfs in Folge einer Behinderung und einer daraus resultierenden Pflegebedürftigkeit (vgl. BGH, FamRZ 1983, 689; Born in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl. 2008, Rdnr. 75; Wendl/Dose, das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl. 2011, § 2, Rdnr. 463, 484, 534).
  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2013 - 4 UF 249/12
    Unabhängig von der Frage, ob der Widerantrag der Antragsgegnerin nicht bereits deshalb unzulässig ist, weil die Antragsgegnerin nicht angegeben hat, mit welchem Anteil bzw. in welcher Reihenfolge die den geltend gemachten Gesamtbedarf übersteigenden Einzelbedarfspositionen zu prüfen sind (vgl. zur Unzulässigkeit einer Teilklage bei fehlender Individualisierung des Streitgegenstands Greger in Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 253, Rdnr. 15 unter Verweis auf BGHZ 11, 192), ist die Beschwerde jedenfalls insgesamt schon deshalb begründet, weil ein gegen den Antragsteller gerichteter Barunterhaltsanspruch der Antragsgegnerin hinsichtlich keiner der vorgenannten Bedarfspositionen gegeben ist.
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