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   OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 2 UF 90/10   

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https://dejure.org/2010,23830
OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 2 UF 90/10 (https://dejure.org/2010,23830)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.07.2010 - 2 UF 90/10 (https://dejure.org/2010,23830)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 2 UF 90/10 (https://dejure.org/2010,23830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1632 Abs 4 BGB
    Anordnung des Verbleibens bei den Pflegeeltern aus Gründen des Kindeswohls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Eltern auf Aufhebung der Verbleibensanordnung des Kindes in der Pflegefamilie besteht nicht bei Gefährdung des Kindeswohls durch Erziehung der Eltern; Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1632 Abs. 4
    Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 2 UF 90/10
    Es hat sich damit an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. März 2010 (FamRZ 2010, 865) gehalten.
  • OLG Bamberg, 10.02.2011 - 2 UF 289/10

    Wohnungsüberlassung bei Getrenntleben: Gegenstandswert eines Verfahrens zur

    Dieser Auffassung ist der Senat im dem Verfahrenskostenhilfebeschluss vom 14.05.2010 im Verfahren 2 UF 90/10 beigetreten, wobei er das zur Wahrung der Kindesbelange erforderlich Existenzminimum mit einem Mittelwert aus den notwendigen Selbstbehalten in Höhe von 900, 00 Euro bzw. 770, 00 Euro (= 835, 00 Euro) auf Grund der Teilerwerbstätigkeit der Antragsgegnerin bemessen hat.
  • OLG Hamm, 28.08.2013 - 12 UF 59/11

    Herausnahme des Kindes aus der Pflege- zur Herkunftsfamilie bei Streitigkeiten

    Die Kindesmutter habe damit ihre eigenen Interessen über das Wohl ihres Kindes gestellt und sich damit nicht wie eine verantwortungsbewusste Mutter verhalten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2010, 2 UF 90/10, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 19.07.2011 - 21 WF 656/11

    Erhebung Gerichtskosten

    Auch eine stichprobenweise Recherche zeigt, dass von den Entscheidungen ohne nähere Begründung der Kostenverteilung diejenigen, in denen von der Erhebung von Gerichtskosten abgesehen wurde, deutlich in der Überzahl sind (OLG Naumburg, FamRZ 2007, S. 1351 f.; OLG Hamm, FamRZ 2010, S. 2083 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2010, Az.: 2 UF 90/10, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, S. 139 f. unter Hinweis auf die Umstände des Einzelfalls; a. A. - soweit ersichtlich - außer dem BayObLG, aaO., nur OLG Köln, FamRZ 2009, S. 989 f.).
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