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   OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18 (Kart) (https://dejure.org/2021,40769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.2021 - 11 U 67/18 (Kart) (https://dejure.org/2021,40769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. August 2021 - 11 U 67/18 (Kart) (https://dejure.org/2021,40769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 256 ZPO, § 287 ZPO
    Fortbestehendes Feststellungsinteresse; Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei Feststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 256 ZPO ; § 287 ZPO
    Fortbestehendes Feststellungsinteresse; Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei Feststellungsklage

  • rechtsportal.de

    § 256 ZPO ; § 287 ZPO
    Fortbestehendes Feststellungsinteresse; Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Frankfurt/Main, 30.05.2018 - 6 O 334/17
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18
    Auf die Berufungen der Beklagten und der Nebenintervenientinnen zu 1) bis 7) wird unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen das am 30.5.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (AZ. 2-06 O 334/17) teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte und die Nebenintervenientinnen zu 1) bis 9) beantragen,unter teilweiser Abänderung des am 30.5.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main (AZ. 2-06 O 334/17) die Klage abzuweisen.

    Die Beklagte und die Nebenintervenientinnen zu 4) bis 9) beantragen hilfsweise,das Urteil das Landgerichts Frankfurt am Main (AZ. 2-06 O 334/17) teilweise aufzuheben und das Verfahren an das Landgericht Frankfurt am Main zurückzuverweisen.

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18

    Schienenkartell IV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18
    Grundsätzlich ist auch der Erwerb von Waren von am Kartell nicht beteiligten Unternehmen geeignet, einen Schaden des Erwerbers zu begründen, da Preisschirmeffekte und dadurch verursachte Preishöhenschäden zu den möglichen Auswirkungen einer Kartellabsprache zählen (BGH, Urteil vom 19.5.2020 - KZR 8/18 - Schienenkartell IV Rn. 25).

    Dabei kommt die Annahme einer sekundären Darlegungslast des Kartellgeschädigten im Hinblick auf die näheren Umstände seiner Preiskalkulation jedenfalls dann nur ausnahmsweise in Betracht, wenn zum einen bei einer Abwälzung des Schadens allenfalls marginale, kaum verlässlich und nur mit großem Aufwand feststellbare Auswirkungen einer Schadensabwälzung auf die Angebotspreise des nachgelagerten Markts zu erwarten sind und zum anderen wegen mangelnder Durchsetzung von etwaigen Schadenersatzansprüchen der Abnehmer auf der nachgelagerten Marktstufe eine unbillige Entlastung droht (BGH, aaO - Schienenkartell V Rn. 38, BGH, Urteil vom 19.5.2020 - KZR 8/18 - Schienenkartell IV Rn. 62).

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19

    Schienenkartell V

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18
    Insoweit haben die Beklagte und die Nebenintervenientinnen im Ausgangspunkt zutreffend geltend gemacht, dass es erforderlich ist, die Schadenersatzpflicht, deren Feststellung die Klägerin begehrt, durch die Bezugnahme auf die einzelnen Erwerbsvorgänge zu konkretisieren, da die abgeleiteten Schäden materiell-rechtlich jeweils selbständige Ansprüche bilden (BGH, Urteil vom 23.9.2020 - KZR 4/19 - Schienenkartell V).

    Dabei soll der Geschädigte einerseits nicht besser gestellt werden, als er ohne das schädigende Ereignis stünde, andererseits sollen ihm aber auch nur solche Vorteile auf den Schadensersatzanspruch angerechnet werden, deren Anrechnung mit dem Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, also dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (BGH, Urteil vom 23.9.2020 - KZR 4/19 - Schienenkartell V Rn. 35 mwN).

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18
    Droht in derartigen Fällen eine Verjährung der Ersatzansprüche aus einem Kartellverstoß vor dem 1. Juli 2005, kann die Erhebung einer positiven Feststellungsklage zulässig sein, um die Klageforderung gegen die drohende Verjährung zu sichern, ohne das Ergebnis eines zeit- und kostenaufwändigen Gutachtens abzuwarten (BGH, Urteil vom 12.6.2018 - KZR 56/16 - Grauzementkartell II Rn. 14ff.).

    Dies bejahte der Bundesgerichtshof erstmals mit dem o.g. Urteil vom 12.6.2018 (aaO - Grauzementkartell II), mithin sogar erst nach Verkündung des angegriffenen Urteils.

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18
    Einem Gesamtschuldner ist es regelmäßig zuzumuten, sich die zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen von den anderen Gesamtschuldnern zu beschaffen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.11.2016 - 6 U 204/15 Rn. 55 mwN).
  • LG Hannover, 19.10.2020 - 13 O 24/19

    Vorabentscheidungsersuchen: Spezialfahrzeuge als Fall des Beschlusses der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18
    Der Rechtsstreit war auch nicht im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des LG Hannover (Beschluss vom 19.10.2020 - 13 O 24/19 - Spezialfahrzeuge) auszusetzen.
  • BGH, 06.03.2001 - KZR 32/98

    Werbung für Remailing

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18
    Aufgrund des festgestellten Sachverhalts muss der Eintritt eines Schadens zumindest denkbar und möglich erscheinen (BGH, aaO - Grauzementkartell II Rn. 34; BGH, Urteil vom 6.3.2001 - KZR 32/98 - Remailing Rn. 9).
  • OLG München, 28.06.2018 - 29 U 2644/17

    Schadensersatz gegen Weichenkartell

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18
    Dies gilt ebenso für die weiter von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des OLG München vom 28.6.2018 - 29 U 2644/17 - Weichenkartell.
  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18
    Ohne Erfolg machen die Beklagte und die Nebenintervenientinnen unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des BGH (aaO - Lkw-Kartell Rn. 56 und vom 12.7.2016 - KZR 25/14 - Lottoblock II Rn. 41f.) geltend, die Begründetheit der Feststellungsklage setze voraus, dass eine deutlich überwiegende auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit bestehe, dass ein Schaden entstanden ist.
  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18
    Es kann sein, dass der Preissetzungsspielraum des Abnehmers zB auf einer unabhängigen besonderen Marktstellung oder anderen Gegebenheiten des Anschlussmarkts beruht (BGH, Urteil vom 28.6.2011 - KZR 75/10 - ORWI Rn. 46).
  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

  • OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 2 U 101/18

    LKW-Kartell - LKW-Kartellrechtsverfahren: Darlegungs- und Beweislast des

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17

    Schienenkartell III

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 217/12

    Klage eines insolventen Möbelhandelsunternehmen auf Rückgewähr überzahlter

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

  • LG Mannheim, 23.06.2023 - 14 O 103/18

    Zuckerkartell - Bestimmung des Kartellschadensersatzes bei einem Zucker-Kartell

    Einem Gesamtschuldner ist es regelmäßig zumutbar, sich die zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen von den anderen Gesamtschuldnern zu beschaffen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2) - Grauzementkartell, juris Rz. 65 m. w. N.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.08.2018, (Kart) U 1/17, juris Rz. 168; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.08.2021, 11 U 67/18 (Kart), juris Rz. 119; davon ausgehend auch BGH, Urt. 29.11.2022, KZR 42/20, juris Rz. 100 - Schlecker).

    Ihnen ist es zumutbar, sich die zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen von den anderen Gesamtschuldnern zu beschaffen, ob diese zu den konkret behaupteten Zeitpunkten an dem Kartellverstoß beteiligt waren (OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2) - Grauzementkartell, juris Rz. 65 m. w. N.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.08.2018, (Kart) U 1/17, juris Rz. 168; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.08.2021, 11 U 67/18 (Kart), juris Rz. 119; davon ausgehend auch BGH, Urt. 29.11.2022, KZR 42/20, juris Rz. 100 - Schlecker).

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