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   OLG Frankfurt, 05.10.2017 - 6 WF 204/17   

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https://dejure.org/2017,58117
OLG Frankfurt, 05.10.2017 - 6 WF 204/17 (https://dejure.org/2017,58117)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.10.2017 - 6 WF 204/17 (https://dejure.org/2017,58117)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Oktober 2017 - 6 WF 204/17 (https://dejure.org/2017,58117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1379 BGB
    Umfang der Auskunftspflicht des Ehegatten nach Beendigung des Güterstandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Auskunftspflicht des Ehegatten nach Beendigung des Güterstandes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 12.12.2013 - 9 UF 112/13

    Familienrecht: Scheidungsverfahren; Auskunftsanspruch eines Ehegatten im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2017 - 6 WF 204/17
    Was an Einzelangaben verlangt werden kann, ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 1379 Abs. 1 BGB sowie aus den Grundsätzen von Treu und Glauben (Brandenburgisches OLG, NJW-RR 2014, 519).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.1967 - 4 W 7/67

    Verzeichnis; Gegenstände; Wert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2017 - 6 WF 204/17
    Die einzelnen Vermögensgegenstände müssen hinreichend spezifiziert sein (OLG Karlsruhe FamRZ 1967, 339 [OLG Karlsruhe 21.03.1967 - 4 W 7/67] ).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 27/88

    Bemessung des Streitwerts bei einem Berufungsverfahren wegen der Verurteilung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2017 - 6 WF 204/17
    Umfang und Art der Einzelangaben richten sich nach den Besonderheiten der verschiedenen Vermögensgegenstände (BGH FamRZ 1989, 157, 159).
  • BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81

    Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2017 - 6 WF 204/17
    Eine gesonderte Geltendmachung dieses Anspruchs ist aber erforderlich (BGH, NJW 1982, 1643 [BGH 06.05.1982 - IX ZR 36/81] ).
  • OLG Celle, 02.01.1975 - 7 U 70/74

    Vorlage eines Bestandverzeichnisses durch die Parteien i.R.d. Geltendmachung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2017 - 6 WF 204/17
    Die Grundbuchbezeichnungen müssen nicht angegeben werden (OLG Celle, NJW 1975, 1568).
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