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   OLG Frankfurt, 05.11.2008 - 18 W 359/08   

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https://dejure.org/2008,10451
OLG Frankfurt, 05.11.2008 - 18 W 359/08 (https://dejure.org/2008,10451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.2008 - 18 W 359/08 (https://dejure.org/2008,10451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 2008 - 18 W 359/08 (https://dejure.org/2008,10451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO
    Kosten des Rechtsstreits: Anspruch eines KFZ-Haftpflichtversicherers auf Erstattung von vor einer Klageandrohung veranlassten Gutachterkosten

  • Judicialis

    ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Gutachterkosten eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erstattung der Gutachterkosten bei Versicherungsbetrug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufwendungen eines Kraftfahrzeugspflichtversicherers für eine noch vor Klageandrohung erfolgte Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung eines Unfallhergangs als Kosten eines Rechtsstreits; Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Gutachterkosten eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2008 - 18 W 359/08
    Die Tätigkeit des Privatsachverständigen muss vielmehr in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit stehen (BGH, NJW 2003, 1398, 1399; NJW 2006, 2415; NJW 2008, 1597, 1598).

    Unmittelbar prozessbezogen ist die Tätigkeit eines Privatsachverständigen regelmäßig dann, wenn das Gutachten erst nach einer vom Gegner ausgesprochenen Klageandrohung in Auftrag gegeben (BGH, NJW 2003, 1398, 1399) oder fertig gestellt (BGH, NJW 2006, 2415, 2416) wurde.

    Jedenfalls ist es in einem solchen Fall zweckmäßig, wenn die Partei sich sachkundig beraten lässt, ehe sie vorträgt (BGH, NJW 2006, 2415, 2416).

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2008 - 18 W 359/08
    Die Tätigkeit des Privatsachverständigen muss vielmehr in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit stehen (BGH, NJW 2003, 1398, 1399; NJW 2006, 2415; NJW 2008, 1597, 1598).

    Unmittelbar prozessbezogen ist die Tätigkeit eines Privatsachverständigen regelmäßig dann, wenn das Gutachten erst nach einer vom Gegner ausgesprochenen Klageandrohung in Auftrag gegeben (BGH, NJW 2003, 1398, 1399) oder fertig gestellt (BGH, NJW 2006, 2415, 2416) wurde.

    Unter diesem Gesichtspunkt kommt eine Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (BGH, NJW 2003, 1398, 1399 m. w. Nachw.).

  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 14 W 823/03

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ; Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2008 - 18 W 359/08
    Dies gilt umso mehr, wenn der geschilderte Unfallhergang scheinbar ganz eindeutig für ein Alleinverschulden des Versicherungsnehmers bzw. des Mitversicherten spricht (OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 286; OLG Rostock, MDR 2005, 754).

    Dieser zeitliche Ablauf ist schon deshalb unbeachtlich, weil ansonsten ein ursprünglich zur alsbaldigen Klageerhebung entschlossener Versicherungsbetrüger es in der Hand hätte, durch zwischenzeitliches Zuwarten dem Privatgutachten des Versicherers die Prozessbezogenheit zu nehmen (OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 286; OLG Rostock, MDR 2005, 754).

  • OLG Rostock, 06.12.2004 - 8 W 137/04

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten einer Versicherungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2008 - 18 W 359/08
    Dies gilt umso mehr, wenn der geschilderte Unfallhergang scheinbar ganz eindeutig für ein Alleinverschulden des Versicherungsnehmers bzw. des Mitversicherten spricht (OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 286; OLG Rostock, MDR 2005, 754).

    Dieser zeitliche Ablauf ist schon deshalb unbeachtlich, weil ansonsten ein ursprünglich zur alsbaldigen Klageerhebung entschlossener Versicherungsbetrüger es in der Hand hätte, durch zwischenzeitliches Zuwarten dem Privatgutachten des Versicherers die Prozessbezogenheit zu nehmen (OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 286; OLG Rostock, MDR 2005, 754).

  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2008 - 18 W 359/08
    Die Tätigkeit des Privatsachverständigen muss vielmehr in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit stehen (BGH, NJW 2003, 1398, 1399; NJW 2006, 2415; NJW 2008, 1597, 1598).
  • OLG Naumburg, 19.02.2019 - 12 W 63/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Parteirüge zur Vergütung des Sachverständigen

    Die Kosten eines vor dem Rechtsstreit eingeholten Privatgutachtens sind daher ausnahmsweise erstattungsfähig, wenn eine ausreichende Klagegrundlage (vgl. OLG Koblenz, AnwBl 88, 298; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 1991, 23 W 561/91, JurBüro 1978, 1079) nur durch einen Sachverständigen beschafft werden konnte, das Gutachten also zur Rechtsverfolgung oder zur Rechtsverteidigung erforderlich war (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002, VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235 ff.; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006, VI ZB 7/05, MDR 2007, 54; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 1995, 23 W 5/95, NJW-RR 96, 572; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 1990, 8 W 166/90, JurBüro 1990, 1476; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Januar 2005, 15 W 33/04, JurBüro 2005, 544; OLG München, Beschluss vom 13. Januar 1986, 11 WF 1567/85, MDR 1986, 324; OLG Rostock, Beschluss vom 6. Dezember.2004, 8 W 137/04, MDR 2005, 754; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. September 2005, 14 W 566/05, JurBüro 2006, 87; OLG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2014, 17 W 204/13, NJW 2014, 2130; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Februar 2010, 9 W 35/10-5, MDR 2010, 839; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. März 1994, 6 W 17/94, GRUR 1994, 532; OLG Bremen NJW 2016, 509; OLG Frankfurt OLGR 2009, 215; OLG Köln, Beschluss vom 09. August 2012, I-17 W 39/12, JurBüro 2013, 92; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. März 2014, 2 W 14/12, NZBau 2015, 34), vorausgesetzt, dass die Sachkunde der Partei nicht ausreicht (BGH a.a.O.; vgl insgesamt Zöller-Herget, 32. Auflage 2018, § 91 Rn. 13 Stichwort: Privatgutachten).
  • OLG Köln, 09.08.2012 - 17 W 39/12

    Zur Kostenerstattung von außerprozessualen Privatgutachten

    Des Weiteren wird für Fälle, in denen die Versicherung einen sich an konkreten Umständen orientierenden Verdacht hegt, dass es sich um einen Fall von Versicherungsbetrug handeln könnte, wiederum eine Ausnahme dahingehend gemacht, dass es auf den zeitlichen Ablauf nicht entscheidend ankommt, da es ansonsten ein an sich zur alsbaldigen Klageerhebung entschlossener Versicherungsbetrüger in der Hand hätte, durch Zuwarten dem Privat-Gutachten des Versicherers die Prozessbezogenheit zu nehmen (OLG Frankfurt OLGR 2009, 215).
  • AG Neuss, 12.12.2012 - 78 C 2996/12

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines vor dem Rechtsstreits eingeholten

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem Beschluss vom 05.11.2008(Aktenzeichen 18 W 359/08, zitiert nach juris) allerdings die Prozessbezogenheit eines außergerichtlichen Privatgutachtens auch in dem Fall bejaht, wenn ein auf Entschädigung in Anspruch genommener Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer noch vor einer Klageandrohung ein Sachverständigengutachten einholt, weil er aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte den nahe liegenden Verdacht hegt, dass er Opfer eines Versicherungsbetruges werden soll.
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