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   OLG Frankfurt, 05.12.2012 - 7 U 73/11   

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https://dejure.org/2012,50418
OLG Frankfurt, 05.12.2012 - 7 U 73/11 (https://dejure.org/2012,50418)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.2012 - 7 U 73/11 (https://dejure.org/2012,50418)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 7 U 73/11 (https://dejure.org/2012,50418)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D&O-Versicherung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern und leitenden Angestellten; Anforderungen an die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen i.R. einer Vermögensschaden-Haftpflichtverletzung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    D&O-Versicherung - Nachhaftungszeit und Umstandsmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG
    Zeitliche Grenzen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern und leitenden Angestellten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2012 - 7 U 73/11
    Darüber hinaus bestehen Aufklärungspflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen regelmäßig nicht; es ist Sache jeder Partei, ihre Interessen selber wahrzunehmen (BGH, Urteil vom 11.08.2010, Az. XII ZR 192/08; zitiert nach Juris).
  • BGH, 15.04.1992 - IV ZR 198/91

    Ausschlußfrist für nach Vertragsende gemeldete Fälle in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2012 - 7 U 73/11
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BGH so, dass bei der Versäumung von Ausschlussfristen ein Entschuldigungsbeweis möglich ist (BGH, Urteil vom 15.04.1992, Az. IV ZR 198/91; zitiert nach Juris).
  • OLG München, 08.05.2009 - 25 U 5136/08

    D&O-Versicherung: Wirksamkeitskontrolle für das sog. Claims-made-Prinzip;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2012 - 7 U 73/11
    63 Unabhängig von der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage, ob die das Claims-made-Prinzip regelnden Klauseln überhaupt kontrollfähig sind (zum Meinungsstand Robert Koch, Das Claims-made-Prinzip in der D&O-Versicherung auf dem Prüfstand der AGB-Inhaltskontrolle, VersR 2011, 295), ist der Senat mit dem OLG München (Urteil vom 08.05.2009, Az. 25 U 5136/08; zitiert nach Juris) der Auffassung, dass das Claims-made-Prinzip grundsätzlich wirksam ist und einer Inhaltskontrolle genügt, sofern die mit ihm verbundenen Nachteile ausreichend kompensiert werden.
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 225/08

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse wirksam

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2012 - 7 U 73/11
    Aufgrund dessen kann die Feststellungsklage auch bei fehlendem Feststellungsinteresse als unbegründet abgewiesen werden (BGH, Urteil vom 27.10.2009, Az. XI ZR 225/08; zitiert nach Juris).
  • OLG Hamburg, 08.07.2015 - 11 U 313/13

    Haftung des Insolvenzverwalters einer GmbH: Unabgestimmte Beendigung einer

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung der Oberlandesgerichte München und Frankfurt, dass die mit dem vorliegend in § 1 Ziffer 2.2 der Versicherungsbedingungen zu Grunde gelegten sog. "Claims-Made-Prinzip" verbundenen Nachteile nur dann keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB darstellen und mithin nicht zur Unwirksamkeit entsprechender Versicherungsbedingungen führen, sofern sie unter anderem durch eine Nachhaftungsregelung kompensiert werden (OLG München, Urt. v. 8. Mai 2009 - 25 U 5136/08 -, VersR 2009, 1066 ff., juris Rn. 29 ff., 33; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. Dezember 2012 - 7 U 73/11 -, RuS 2013, 329 ff., juris Rn. 63; Prölss/Martin/ Voit , VVG, 29. Aufl. 2015, AVB-AVG Ziff. 2 Rn. 1d).
  • OLG Hamburg, 08.05.2015 - 11 U 313/13

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters einer GmbH gegen den Geschäftsführer:

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung der Oberlandesgerichte München und Frankfurt, dass die mit dem vorliegend in § 1 Ziffer 2.2 der Versicherungsbedingungen zu Grunde gelegten sog. "Claims-Made-Prinzip" verbundenen Nachteile nur dann keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB darstellen und mithin nicht zur Unwirksamkeit entsprechender Versicherungsbedingungen führen, sofern sie unter anderem durch eine Nachhaftungsregelung kompensiert werden (OLG München, Urt. v. 8. Mai 2009 - 25 U 5136/08 -, VersR 2009, 1066 ff., juris Rn. 29 ff.; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. Dezember 2012 - 7 U 73/11 -, RuS 2013, 329 ff., juris Rn. 63; Prölss/Martin/ Voit , VVG, 29. Aufl. 2015, AVB-AVG Ziff. 2 Rn. 1d).
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