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OLG Frankfurt, 05.12.2014 - 11 U 54/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 520 ZPO
Änderung von Klageanträgen in Berufungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung von Klageanträgen in Berufungsverfahren
- rechtsportal.de
ZPO § 520
Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 520
Änderung von Klageanträgen in Berufungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 26.03.2014 - 10 O 36/13
- OLG Frankfurt, 05.12.2014 - 11 U 54/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Wiesbaden, 26.03.2014 - 10 O 36/13
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2014 - 11 U 54/14
Die Berufung des Klägers gegen das am 26.3.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden - Az. 10 O 36/13 - wird auf seine Kosten verworfen. - BGH, 28.01.2014 - VI ZR 156/13
Kein Auskunftsanspruch bezüglich Schufa-Scoreformel
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2014 - 11 U 54/14
Die Berufung wird ausschließlich damit begründet, dass dem Kläger auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2014 - VI ZR 156/13 - ein Anspruch auf Auskunft über das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte zustehe. - BGH, 06.05.1999 - IX ZR 250/98
Klagebegründung mit neuem Lebenssachverhalt in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2014 - 11 U 54/14
Die Änderung der Klage im Berufungsverfahren kann jedoch nicht alleiniges Ziel eines Rechtsmittels sein, sondern setzt dessen Zulässigkeit voraus (BGH NJW 1999, 2118).