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   OLG Frankfurt, 06.01.2012 - 3 U 222/10   

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https://dejure.org/2012,56853
OLG Frankfurt, 06.01.2012 - 3 U 222/10 (https://dejure.org/2012,56853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.01.2012 - 3 U 222/10 (https://dejure.org/2012,56853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Januar 2012 - 3 U 222/10 (https://dejure.org/2012,56853)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2012 - 3 U 222/10
    Bereits darin dürfte vorliegend ein Vermögensschaden bestehen (vgl. BGH NJW 1998, 302, Juris Rn 28; BGH NJW 2005, 1579, Juris Rn 17).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2012 - 3 U 222/10
    Bereits darin dürfte vorliegend ein Vermögensschaden bestehen (vgl. BGH NJW 1998, 302, Juris Rn 28; BGH NJW 2005, 1579, Juris Rn 17).
  • BGH, 19.04.2005 - XI ZR 218/04

    Zulässigkeit der Entscheidung durch den Einzelrichter eines Zivilsenats

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2012 - 3 U 222/10
    Die Parteien haben nach Übertragung der Sache auf den Einzelrichter (gemäß § 526 ZPO) durch rügelose Einlassung ihre Zustimmung dazu erteilt (BGH XI ZR 218/04, Beschluss vom 19.4.2005, zit. n. Juris).
  • OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07

    Vorvertragliche Pflichten des Franchisegebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2012 - 3 U 222/10
    Zwar ist die Klägerin als Franchisegeberin nicht verpflichtet gewesen, auf eigene Kosten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Beklagten zu erstellen (OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 51; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 64), sie hatte die Beklagten als Franchisenehmer aber richtig und vollständig über die Rentabilität des Systems zu informieren (Palandt, a.a.O., § 311 Rn 50).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06

    Verletzung der Aufklärungspflichten des Franchisegebers einer Zeitarbeitsfirma -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2012 - 3 U 222/10
    Zahlen und Fakten dürfen dabei nicht geschönt sein und müssen die Realität des fraglichen Franchisesystems zutreffend wiedergeben (OLG Düsseldorf VI-U (Kart) 27/06 vom 28.2.2007, zit. n. Juris).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05

    Franchisevertrag: Umfang der vorvertraglichen Aufklärungspflichten des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2012 - 3 U 222/10
    Zwar ist die Klägerin als Franchisegeberin nicht verpflichtet gewesen, auf eigene Kosten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Beklagten zu erstellen (OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 51; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 64), sie hatte die Beklagten als Franchisenehmer aber richtig und vollständig über die Rentabilität des Systems zu informieren (Palandt, a.a.O., § 311 Rn 50).
  • OLG Jena, 24.05.2017 - 7 U 369/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag

    dd) Der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung war auch nicht entbehrlich, weil das Vorgehen des Beklagten im Vorprozess, sich auf die Anfechtung wegen Täuschung bzw. auf Rückabwicklung des Vertrages wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichtverletzungen zu berufen, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (vgl. Urteil v. 06.10.2012, Az. 3 U 222/10), sicher hätte zum Erfolg führen müssen.

    Der Franchisenehmer hatte danach einen Anspruch auf Auskünfte auf der Grundlage zutreffender und auf das von den Parteien ins Auge gefasste Geschäft zugeschnittener Tatsachen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 06. Januar 2012 - 3 U 222/10 -, Rn. 46, juris).

  • LG Hamburg, 17.05.2018 - 334 O 14/18

    Franchisevertrag: Aufklärungspflicht des Franchisegebers über die Rentabilität

    Zwar würde die Verletzung einer Aufklärungspflicht die Klägerin zum Schadensersatz verpflichten, jedoch ist ein solcher Schadensersatz grundsätzlich nach der sogenannten Differenzhypothese zu berechnen, mithin nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Gesamt-Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (OLG Frankfurt, Urteil vom 06.01.2012, 3 U 222/10, Rdnr. 51, zitiert nach Juris).

    Denn den zurück verlangten Aufwendungen bzw. zurückgewiesenen Zahlungsverpflichtungen aus dem Franchise-Vertrag stehen erwirtschaftete Umsätze und Gewinne gegenüber, die ebenfalls entfallen wären, wenn die Parteien den Franchise-Vertrag nicht abgeschlossen hätten (vergl. OLG Frankfurt, Urteil vom 06.01.2012, 3 U 222/10, Rdnr. 51; OLG Düsseldorf Kartellsenat, Urteil vom 28.02.2007, VI - U (Kart) 27/06, Rdnr. 69, jeweils zitiert nach Juris).

  • OLG Frankfurt, 08.12.2021 - 4 U 251/20

    Wirksame Vereinbarung von Gerichtsstand und deutschem Recht in Franchisevertrag

    Kostenseite und Einnahmenseite sind über sämtliche Betriebsjahre hinweg zu kumulieren und miteinander zu saldieren (vgl. Giesler, a.a.O., Rn.72 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 6.1.2012, - 3 U 222/10 -, juris Rn. 51 ).
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