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   OLG Frankfurt, 06.02.2004 - 24 U 165/03   

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https://dejure.org/2004,4264
OLG Frankfurt, 06.02.2004 - 24 U 165/03 (https://dejure.org/2004,4264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2004 - 24 U 165/03 (https://dejure.org/2004,4264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 24 U 165/03 (https://dejure.org/2004,4264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 847 Abs 1 BGB
    Schmerzensgeld: Höhe der Entschädigung bei schweren Verletzungen infolge eines durch einen 8-jährigen Inline-Skater verursachten Unfalles

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Mitverschulden des Verletzten; Gebot der besonderen Rücksichtnahme auf Kinder im Straßenverkehr; Sinn und Zweck von Schmerzensgeld; Richterliches Ermessen bei Schmerzensgeldhöhe

  • Judicialis

    BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 828; BGB § 253; BGB § 847; StVO § 3 Abs. 2 a
    Zusammenstoß eines achtjährigen Kindes auf Inlinern mit einem Motorroller

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847
    Anspruch auf Schmerzensgeld bei Verursachung einer Körperverletzung im Verlaufe eines harmlosen Kinderspiels - Fahrlässigkeitsvorwurf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weniger Schmerzengeld, wenn Kind schuld war?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Achtjähriger Inline-Skater stößt mit Roller-Fahrer zusammen - Schmerzensgeld-Ansprüche gegen Kinder halten sich in Grenzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1167
  • NZV 2005, 260
  • VersR 2005, 379
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 29.08.1980 - 10 U 1469/80

    Infraktion; Infraktion der rechten Kniescheibe; Gehirnerschütterung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2004 - 24 U 165/03
    Verwiesen sei aus der Vielzahl der den Gerichten unterbreiteten Fälle im weiteren Sinne vergleichbarer Verletzungsfolgen, im einzelnen aber ganz unterschiedlicher Konstellationen auf OLG Hamm NZV 2000, 209, OLG Naumburg vom 12.12.1995, 1 U 143/95, OLG München VersR 1981, 169, LG Nürnberg-Fürth vom 07.06.1994, 2 O 1622/94 (hier mit ungleich schwereren Folgen); LG Darmstadt vom 26.09.1991, 8 O 646/89.
  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2004 - 24 U 165/03
    Verwiesen sei aus der Vielzahl der den Gerichten unterbreiteten Fälle im weiteren Sinne vergleichbarer Verletzungsfolgen, im einzelnen aber ganz unterschiedlicher Konstellationen auf OLG Hamm NZV 2000, 209, OLG Naumburg vom 12.12.1995, 1 U 143/95, OLG München VersR 1981, 169, LG Nürnberg-Fürth vom 07.06.1994, 2 O 1622/94 (hier mit ungleich schwereren Folgen); LG Darmstadt vom 26.09.1991, 8 O 646/89.
  • BGH, 27.01.1970 - VI ZR 157/68

    Jugendliche - Verschulden - Verantwortlichkeit - Ballspiel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2004 - 24 U 165/03
    a) Selbst zu Gunsten des Klägers unterstellt, dem Beklagten könnte überhaupt der Vorwurf gemacht werden, nicht die Sorgfalt beachtet zu haben, die von einem Jungen seines Alters und seiner Entwicklungsstufe in der Situation des gemeinsamen Spiels im Wohngebiet gefordert werden könnte (dazu: BGH VersR 1964, 385; 1970, 374), dann könnte dieser Vorwurf nur wenig wiegen.
  • OLG Hamburg, 04.07.1997 - 1 U 143/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2004 - 24 U 165/03
    Verwiesen sei aus der Vielzahl der den Gerichten unterbreiteten Fälle im weiteren Sinne vergleichbarer Verletzungsfolgen, im einzelnen aber ganz unterschiedlicher Konstellationen auf OLG Hamm NZV 2000, 209, OLG Naumburg vom 12.12.1995, 1 U 143/95, OLG München VersR 1981, 169, LG Nürnberg-Fürth vom 07.06.1994, 2 O 1622/94 (hier mit ungleich schwereren Folgen); LG Darmstadt vom 26.09.1991, 8 O 646/89.
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2004 - 24 U 165/03
    Ist der Schmerzensgeldanspruch auch in erster Linie auf einen - seiner Natur nach nur mittelbaren - Ausgleich der beim Geschädigten eingetretenen körperlichen und seelischen Belastungen gerichtet, so steht dieser Ausgleich doch in einer untrennbaren Verknüpfung mit den Gesamtumständen; der Schmerzensgeldanspruch ist ein einheitlicher Anspruch, in dessen Bemessung sämtliche Umstände des Falles zu berücksichtigen sind (BGHZ 128, 117).
  • BGH, 17.12.1963 - VI ZR 29/63
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2004 - 24 U 165/03
    a) Selbst zu Gunsten des Klägers unterstellt, dem Beklagten könnte überhaupt der Vorwurf gemacht werden, nicht die Sorgfalt beachtet zu haben, die von einem Jungen seines Alters und seiner Entwicklungsstufe in der Situation des gemeinsamen Spiels im Wohngebiet gefordert werden könnte (dazu: BGH VersR 1964, 385; 1970, 374), dann könnte dieser Vorwurf nur wenig wiegen.
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit des

    (1) Auch der Grad des Verschuldens des Schädigers fließt in die Bemessung des Schmerzensgeldes ein (BGH NJW 1993, 1531, 1532; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 1167, 1168; Pauker VersR 2004, 1391, 1392 f.; Müller VersR 2008, 1141, 1151).
  • VerfGH Berlin, 14.12.2009 - VerfGH 31/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts iSv Art 6

    Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes nach § 253 Abs. 2 BGB bietet das Tatbestandsmerkmal der "billigen" Entschädigung die Möglichkeit, die Situation des Schädigers, insbesondere den Grad seines Verschuldens (OLG Frankfurt, NZV 2005, 260 für das geringe Verschulden eines Kindes), seine finanzielle Leistungsfähigkeit und das Fehlen einer Haftpflichtversicherung zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 1993, 1531 ).
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