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   OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 29 U 146/16   

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https://dejure.org/2017,14379
OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 29 U 146/16 (https://dejure.org/2017,14379)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2017 - 29 U 146/16 (https://dejure.org/2017,14379)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 29 U 146/16 (https://dejure.org/2017,14379)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Warnpflicht zum Mandatsende bei erst in 11 Monaten drohender Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung bei Angabe einer unrichtigen Zustelladresse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung droht in 11 Monaten: Keine Warnpflicht nach Mandatsbeendigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Berufung auch bei fehlender Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Berufungsbeklagten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Berufung auch bei fehlender Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Berufungsbeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1338
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1996 - IX ZR 39/96

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts bei Mandatsende im Hinblick auf einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 29 U 146/16
    Sie kann auch nach risikoerhöhenden Unterlassungen eingreifen (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.1996, IX ZR 39/96, zitiert nach juris Rdnr. 12).

    Eine spätere Beendigung des Mandats lässt die Schadensursächlichkeit einer früheren Unterlassung nicht entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.1996, IX ZR 39/96, zitiert nach juris Rdnr. 14).

    Der Rechtsanwalt kann unter besonderen Umständen auch bei Vertragsende gehalten sein, die übernommene Angelegenheit des Mandanten wenigstens so abzuschließen, dass dieser infolge der Beendigung keine dem Rechtskundigen erkennbaren und vermeidbaren Schäden erleidet (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.1996, IX ZR 39/96, zitiert nach juris Rdnr. 16).

    Dementsprechend hat ein Rechtsanwalt, der von seinem Mandanten sämtliche diesem zur Verfügung stehenden Unterlagen über eine Kaufpreisforderung erhalten hat, um diese gerichtlich durchzusetzen, seine nachvertraglichen Pflichten aus dem Anwaltsvertrag verletzt, wenn er - obwohl eine Verjährung droht - nach Beendigung des Mandats weder die Unterlagen an den Mandanten zurückgibt noch ihn anderweitig auf die drohende Verjährung hinweist (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.1996, IX ZR 39/96, zitiert nach juris Rdnr. 17).

  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 398/04

    Anforderungen an die Form der Berufungsschrift; Angabe der Anschrift des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 29 U 146/16
    Soweit die Beklagtenseite rügt, dass in der Berufungsschrift eine ladungsfähige Wohnanschrift des Beklagten zu 4) nicht mitgeteilt worden sei, steht dies der Zulässigkeit der Berufung nicht entgegen, da die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift des Berufungsbeklagten keine Zulässigkeitsvoraussetzung ist (BGH, Urteil vom 11.10.2005, XI ZR 398/04, zitiert nach juris Rdnr. 10).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 29 U 146/16
    Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (BGH, Urteil vom 14.07.2009, XI ZR 18/08, zitiert nach juris Rdnr. 16).
  • OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12

    Bauvertrag: Abnahme einer nicht vollständigen und mangelhaften Werkleistung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 29 U 146/16
    Zwar umfasst dass Verhandeln über Mängelansprüche regelmäßig nicht auch die Vergütungsansprüche des Auftragsnehmers, da insoweit verschiedene Gläubigerinteressen bestehen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 26.03.2013, 10 U 146/12, zitiert nach juris Rdnr. 46), vorliegend ist indes in dem Schreiben vom 25.01.2011 ausdrücklich angeführt, dass die Verhandlungen über die Mängelansprüche auch einer möglichen Klage wegen offenstehender Werklohnansprüche vorbeugen sollen.
  • OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 3 U 22/21

    Gewillkürte Prozessstandschaft der Eltern für ein minderjähriges Kind

    Dabei "droht" im obigen Sinne eine Verjährung jedenfalls dann noch nicht, wenn bei Beendigung des Mandats noch mehr als ein Jahr und fünf Monate bis zum Verjährungseintritt bleiben (OLG Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2021 - 4 U 129/20 -, NJOZ 2021, S. 1172 [1175 Rn. 33]) oder noch mindestens elf Monate Zeit (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 6. Februar 2017 - 29 U 146/16 -, NJW-RR 2017, S. 1338 [1339 f. Rn. 31 ff.]).
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