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   OLG Frankfurt, 06.03.2020 - 1 Ws 29/20 u. 1 Ws 30/20   

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https://dejure.org/2020,5350
OLG Frankfurt, 06.03.2020 - 1 Ws 29/20 u. 1 Ws 30/20 (https://dejure.org/2020,5350)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.2020 - 1 Ws 29/20 u. 1 Ws 30/20 (https://dejure.org/2020,5350)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 2020 - 1 Ws 29/20 u. 1 Ws 30/20 (https://dejure.org/2020,5350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidigerbestellung, Wiederaufnahmeverfahren, Fortgeltung

  • Justiz Hessen

    § 143 Abs 1 StPO, § 364a StPO
    Keine Fortwirkung früherer Pflichtverteidigerbestellung für das Wiederaufnahmeverfahren; Aufgabe früherer Senatsrechtsprechung

  • IWW

    § 143 Abs. 1 StPO, § 364a StPO
    Pflichtverteidiger

  • Burhoff online

    Fortgeltung Pflichtverteidigerbestellung, Wiederaufnahmeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Fortgeltung der Bestellung als Pflichtverteidiger im Wiederaufnahmeverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12

    Zu den Voraussetzungen einer Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 6 StPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2020 - 1 Ws 29/20
    Den Antrag auf Bestellung eines Verteidigers hat es unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats zurückgewiesen, wonach die frühere Pflichtverteidigerbestellung von Rechtsanwältin A im Wiederaufnahmeverfahren fortgelte (vgl. OLG Frankfurt [Senat] BeckRS 2012, 15152; Senat, Beschluss vom 30. Juli 2010 - 1 Ws 71/10 und die bislang h.M.; str., a.A. OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 208, ThüringerOLG, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 Ws 283/13 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; zum Meinungsstand: Schmidt in KK-StPO 8. Aufl. § 364a Rn. 2).
  • OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13

    Pflichtverteidigerbestellung: Erstreckung der Bestellung auf das Verfahren über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2020 - 1 Ws 29/20
    Den Antrag auf Bestellung eines Verteidigers hat es unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats zurückgewiesen, wonach die frühere Pflichtverteidigerbestellung von Rechtsanwältin A im Wiederaufnahmeverfahren fortgelte (vgl. OLG Frankfurt [Senat] BeckRS 2012, 15152; Senat, Beschluss vom 30. Juli 2010 - 1 Ws 71/10 und die bislang h.M.; str., a.A. OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 208, ThüringerOLG, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 Ws 283/13 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; zum Meinungsstand: Schmidt in KK-StPO 8. Aufl. § 364a Rn. 2).
  • KG, 17.06.1998 - 4 Ws 123/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2020 - 1 Ws 29/20
    Die Beiordnung eines Verteidigers gemäß § 364a StPO setzt voraus, dass der Wiederaufnahmeantrag bei vorläufiger Bewertung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (ThüringerOLG aaO; KG, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 1 AR 624/98, 4 Ws 123/98; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 364a Rn. 5).
  • OLG Oldenburg, 15.04.2009 - 1 Ws 205/09

    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2020 - 1 Ws 29/20
    Den Antrag auf Bestellung eines Verteidigers hat es unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats zurückgewiesen, wonach die frühere Pflichtverteidigerbestellung von Rechtsanwältin A im Wiederaufnahmeverfahren fortgelte (vgl. OLG Frankfurt [Senat] BeckRS 2012, 15152; Senat, Beschluss vom 30. Juli 2010 - 1 Ws 71/10 und die bislang h.M.; str., a.A. OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 208, ThüringerOLG, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 Ws 283/13 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; zum Meinungsstand: Schmidt in KK-StPO 8. Aufl. § 364a Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2021 - 1 Ws 4/21

    1. Vor der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht an den Verletzten

    Die Beschwerde des Angeklagten ist zwar gemäß §§ 304 Abs. 1, 406e Abs. 4 Satz 4 StPO statthaft (vgl. Hans. OLG Hamburg NStZ 2015, 105 ff. - juris Rn. 4; StraFo 2016, 210 ff. - juris Rn. 5; OLG Braunschweig NStZ 2016, 629 ff. - juris Rn. 2; Senatsbeschlüsse vom 19. März 2013 - 1 Ws 51/13 -, 3. April 2020 - 1 Ws 27/20, 1 Ws 29/20 - und vom 21. Juli 2020 - 1 Ws 116/20 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., 406e Rn. 21), aber gleichwohl unzulässig, weil es bereits bei Einlegung des Rechtsmittels an einer gegenwärtigen, fortdauernden Beschwer des Angeklagten durch die angefochtene Entscheidung fehlte.
  • OLG Oldenburg, 11.02.2021 - 1 Ws 14/21

    Fortdauer der Sicherungshaft bei Gefahr erheblicher Straftaten; Rechtsgrundlage

    Mit Beschlüssen vom 7. November 2019, bestätigt durch den Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 (1 Ws 29/20), und - zuletzt - vom 27. November 2020 hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Osnabrück mit Sitz in Lingen die weitere Fortdauer der Sicherungsverwahrung beschlossen.
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