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   OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85   

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OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85 (https://dejure.org/1986,4112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.05.1986 - 8 U 164/85 (https://dejure.org/1986,4112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Mai 1986 - 8 U 164/85 (https://dejure.org/1986,4112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von Rechten in Erbfolge ; Einordnung von Ausstattungsgegenständen als Teile des Baukörpers ; Vermutung einer auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränkten Verbindung von Sachen mit einer Wohnung; Verpflichtung zur Wiederherstellung des vor Verbindung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.05.1967 - VIII ZR 25/65

    Anspruch auf Ersatz von Umbaukosten; Teilweise Erledigung bei einer Widerklage;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85
    Verwendungsersatzansprüche nach § 547 Abs. 1 S. 1 BGB scheiden dabei - unbeschadet der Frage der Notwendigkeit (vgl. hierzu BGH LM Nr. 75 zu § 812 BGB = NJW 1967, 2255 f. - für Umbau eines Ladenlokals - vgl. auch Einmerich - Sonnenschein, Miete, a.a.O. Rdnr. 5, 7 zu § 547 BGB) - schon deshalb aus, weil diese allenfalls gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden könnten.

    Im übrigen ist § 547 BGB ohnehin unanwendbar, soweit - wie hier - eine Abrede der Mietvertragsparteien über eine Verbesserung des baulichen Zustandes der Mietsache durch den Mieter und damit über einen in einer Sachleistung bestehenden (vgl. hierzu Emmerich - Sonnenschein, Mietrecht, 1979, Rdnr. 131, Vorbem. zu §§ 535, 536 BGB; BGH LM Nr. 75 zu § 812 BGB = NJW 1967, 2255 f., 2256) "Baukostenzuschuß" in Frage steht (vgl. hierzu Emmerich - Sonnenschein a.a.O. m. w. Nachw. z. Rspr.; vgl. auch Emmerich - Sonnenschein, Miete, a.a.O. Rdnr. 10 zu § 547 BGB).

    Hierbei ist davon auszugehen, daß im Wege des Bereicherungsausgleichs ohnehin nicht Ersatz der Umbaukosten verlangt werden könnte (vgl. hierzu BGH LM Nr. 75 zu § 812 BGB = NJW 1967, 2255 f., 2555), die der Beklagte erstinstanzlich mit ca. 80.000,- DM bzw. 71.493,98 DM zuzüglich Mehrwertsteuer und im zweiten Rechtszug entsprechend einem Schreiben seines Architekten ... vom 13. Januar 1985 mit ca. 85.000,- DM beziffert hat.

    Hinzu kommt, daß ein etwaiger Vermögensvorteil des Bereicherungsschuldners nur in der vorzeitig erlangten Möglichkeit zu einer anderweitigen Vermietung - und damit der Erzielung einer höheren Miete oder der Erlangung eines neuen Baukostenzuschusses - liegen kann (vgl. hierzu BGH LM Nr. 75 zu § 812 BGB = NJW 1967, 2255 f., 2256; vgl. auch - für Wohnraummietverhältnisse - Sternel a.a.O. Rdnr. V 110; Pergande, Wohnraummietrecht, Anm. 10 zu Art. VI § 1 WoBauÄndG 1961).

    Der bei der Weitervermietung zu erzielende Mietzins ist nämlich insoweit mit der zuvor seitens des Bereicherungsgläubigers gezahlten Miete und nicht - wie der Beklagte meint - mit dem Mietwert der Räumlichkeiten vor Durchführung des Umbaus zu vergleichen (vgl. BGH LM Nr. 75 zu § 812 BGB = NJW 1967, 2255 f., 2256).

    Auch die Voraussetzungen weiterer Anspruchsgrundlagen sind nicht erfüllt: Ansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage könnten sich nur gegen den Vermieter richten (und würden sich insoweit auf den Umfang der rechtsgrundlosen Bereicherung beschränken, vgl. BGH LM Nr. 75 zu § 812 BGB = NJW 1967, 2255 f., 2256; auch BGH NJW 1985, 313 f., 314).

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85
    Dementsprechend kann im Rahmen des Bereicherungsausgleichs eine sofortige Abgeltung nur insoweit verlangt werden, als die Räume unter Erlangung eines neuen entsprechenden Zuschusses weitervermietet worden sind (BGH NJW 1985, 313 ff., 315; vgl. auch BGHZ 29, 289 ff., 299, 300; Palandt - Thomas a.a.O. Anm. 5 c zu § 818 BGB; vgl. auch - zu § 557 a BGB - Emmerich - Sonnenschein, Miete a.a.O. Anm. 11 zu § 557 a BGB).

    In den Fällen, in denen - wie hier - eine solche einmalige Leistung nicht erzielt werden kann, kann sich dann der Bereicherungsanspruch des bisherigen Mieters allenfalls auf eine laufende Zahlung nach Maßgabe der jeweiligen Mietzinssteigerung richten (vgl. BGH a.a.O.; BGH NJW 1985, 313 f., 315).

    Auch die Voraussetzungen weiterer Anspruchsgrundlagen sind nicht erfüllt: Ansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage könnten sich nur gegen den Vermieter richten (und würden sich insoweit auf den Umfang der rechtsgrundlosen Bereicherung beschränken, vgl. BGH LM Nr. 75 zu § 812 BGB = NJW 1967, 2255 f., 2256; auch BGH NJW 1985, 313 f., 314).

  • BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58

    Rückforderung eines Baukostenzuschusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85
    Dabei ist indessen zu beachten, daß diese - nach dem im übrigen wenig substantiierten Sachvorbringen des Beklagten wegen einiger der Investitionen in Höhe eines Betrages von 35.000,- DM eingetretene - Wertsteigerung, die ohnehin erst bei einem Verkauf des Hauses hätte realisiert werden können, ihren Rechtsgrund in der Vereinbarung der Vertragsparteien über den Umbau der Räumlichkeiten hatte (vgl. zu diesen Gesichtspunkten BGH a.a.O. S. 2256; vgl. auch BGHZ 29, 289 ff., 297 f.).

    Dementsprechend kann im Rahmen des Bereicherungsausgleichs eine sofortige Abgeltung nur insoweit verlangt werden, als die Räume unter Erlangung eines neuen entsprechenden Zuschusses weitervermietet worden sind (BGH NJW 1985, 313 ff., 315; vgl. auch BGHZ 29, 289 ff., 299, 300; Palandt - Thomas a.a.O. Anm. 5 c zu § 818 BGB; vgl. auch - zu § 557 a BGB - Emmerich - Sonnenschein, Miete a.a.O. Anm. 11 zu § 557 a BGB).

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 130/65

    Beschwer bei aberkannter Aufrechnungsforderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85
    Die Festsetzung der Beschwer entspricht der Teilabweisung der Klage sowie der Verurteilung des Beklagten unter Berücksichtigung der in gleicher Höhe aberkannten Aufrechnungsforderung (vgl. BGHZ 48, 212 ff., 212).
  • LG Frankfurt/Main, 21.10.1965 - 12 S 327/65
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85
    Die Kostenentscheidung entspricht den Anteilen des Obsiegens und Unterliegens der Parteien in beiden Instanzen unter Berücksichtigung der Hilfsaufrechnung des Beklagten (§ 19 Abs. 3 GKG) sowie der seitens der Klägerin im zweiten Rechtszug eingeführten, vor streitiger Verhandlung wieder aufgegebenen Hilfsbegründung aus abgetretenem Recht (vgl. hierzu LG Münster MDR 1966, 340; vgl. auch OLG Frankfurt JurBüro 1970, 687 ff., 689; OLG Zweibrücken OLGZ 1970, 174 ff., 178 f.; Wert für Verfahrens- und Prozeßgebühren zweiter Instanz: DM 84.000,-, im übrigen: DM 49.000,-).
  • BGH, 29.03.1978 - VIII ZR 220/76

    Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Beschädigungen beim Pensionsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85
    Dabei hat die Rechtsprechung eine unerlaubte Handlung im Rahmen eines Mietverhältnisses insbesondere in der Beschädigung der Mieträume gesehen (BGHZ 71, 175 f.).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85
    Bei dieser Sachlage ist die Klägerin dann aber niemals Inhaberin der Vertragsrechte geworden (vgl. hierzu BGH NJW 1983, 1780, 1781; Emmerich - Sonnenschein, Mietrecht, a.a.O., Rdnr. 14 zu § 577 BGB; Emmerich - Sonnenschein, Miete, a.a.O. Rdnr. 3 zu § 577 BGB).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85
    Wie in der Rechtsprechung für die Verletzung von Rechtsgütern eines Dritten im Rahmen einer vertraglichen Sonderbeziehung anerkannt ist, kann der Deliktsanspruch des Geschädigten durchaus neben dem vertraglichen Ersatzanspruch des vertraglich Berechtigten bestehen (vgl. BGH LM Nr. 3 zu § 510 HGB; BGHZ 40, 91 ff., 101; RGZ 93, 39 ff.; vgl. auch Palandt - Heinrichs, 45. Aufl. 1986, Anm. 6 b bb Vorbem. vor § 249 BGB).
  • BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 150/65

    Schönheitsreparaturen an Mieträumen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85
    Wie für die Durchführung notwendiger Schönheitsreparaturen allgemein anerkannt ist, kann der Vermieter die Zahlung des insoweit erforderlichen Betrages auch dann verlangen, wenn der Nachmieter die Räume auf eigene Kosten instandgesetzt hat (vgl. BGHZ 49, 56 ff. - Nachw. a.a.O. S. 61 - weitere Nachw. bei Staudinger - Emmerich a.a.O. Rdnr. 149 zu §§ 535, 536 BGB; vgl. auch LG Kassel NJW 1975, 1842; LG Bielefeld MDR 1972, 1037 f.).
  • BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 231/84

    Wiederherstellungsanspruch des gewerblichen Vermieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85
    Die Behauptung, daß die ihm angesonnenen Instandsetzungsarbeiten infolge eines seinerzeit anstehenden und mittlerweile durchgeführten Umbaus des Mietobjekts durch den Nachmieter ... gegenstandslos geworden seien - wodurch der Zahlungsanspruch des Vermieters wegen einer unterbliebenen Herstellung des alten Zustandes ausgeschlossen werden könnte (BGH NJW 1986, 309 f., 310) -, hat der Beklagte aber in der Berufungsverhandlung aufgegeben.
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

  • BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79

    Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung;

  • LG Kassel, 28.04.1975 - 1 S 248/74
  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 177/70

    Ermittlung des Minderwerts eines Bauwerkes

  • LG Bielefeld, 12.07.1972 - 2 S 186/72
  • RG, 11.05.1918 - I 324/17

    Exkulpation im Schleppvertrag

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

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