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OLG Frankfurt, 06.05.2005 - 5 HEs 43/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 30.11.2004 - 931 Gs 6330 Js ..
- OLG Frankfurt, 06.05.2005 - 5 HEs 43/05
Papierfundstellen
- StV 2005, 671
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82
Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2005 - 5 HEs 43/05
Unter einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB ist nach allgemein anerkannter ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur ein auf Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame (kriminelle) Zwecke verfolgen und unter sich derart in Verbindung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHSt 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35;… zuletzt BGH, Urt. v. 10.03.2005 - 3 StR 233/04 - Miebach/Schäfer in Münchener Kommentar (MK), § 129 a StGB Rz. 21 ff. m. w. Hinweisen). - BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82
Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2005 - 5 HEs 43/05
Unter einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB ist nach allgemein anerkannter ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur ein auf Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame (kriminelle) Zwecke verfolgen und unter sich derart in Verbindung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHSt 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35;… zuletzt BGH, Urt. v. 10.03.2005 - 3 StR 233/04 - Miebach/Schäfer in Münchener Kommentar (MK), § 129 a StGB Rz. 21 ff. m. w. Hinweisen). - BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2005 - 5 HEs 43/05
Unter einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB ist nach allgemein anerkannter ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur ein auf Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame (kriminelle) Zwecke verfolgen und unter sich derart in Verbindung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHSt 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35;… zuletzt BGH, Urt. v. 10.03.2005 - 3 StR 233/04 - Miebach/Schäfer in Münchener Kommentar (MK), § 129 a StGB Rz. 21 ff. m. w. Hinweisen). - BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04
Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2005 - 5 HEs 43/05
Unter einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB ist nach allgemein anerkannter ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur ein auf Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame (kriminelle) Zwecke verfolgen und unter sich derart in Verbindung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHSt 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; zuletzt BGH, Urt. v. 10.03.2005 - 3 StR 233/04 - Miebach/Schäfer in Münchener Kommentar (MK), § 129 a StGB Rz. 21 ff. m. w. Hinweisen).