Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 50 Abs 1 InsO, § 167 InsO, § 48 InsO, § 168 InsO, § 60 InsO
Insolvenz des Geschäftsraummieters: Anspruch des Vermieters gegen den Insolvenzverwalter auf Auskunft hinsichtlich der dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen und Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit einer bereits erteilten Auskunft an Eides Statt; ... - Judicialis
ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 21 Abs. 2 S. 2; ; InsO § 48; ; InsO §§ 165 ff.; ; InsO §§ 167 ff.; ; InsO § 168; ; InsO § 168 Abs. 3; ; InsO § 171
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 168 Abs. 3; InsO § 171
Pflichten des Insolvenzverwalters bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts durch den Vermieter der Geschäftsräume der Insolvenzschuldnerin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflichten des Insolvenzverwalters bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts durch den Vermieter der Geschäftsräume der Insolvenzschuldnerin
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02
Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06
Der Klägerin steht damit ein Anspruch auf Auskunft über die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen zu (§ 167 Abs. 1 S. 1 bzw. § 50 Abs. 1 InsO; vgl. BGH, NJW-RR 2004, 772 ff.).Der Auskunftsanspruch erstreckt sich auch auf Auskünfte, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als vorläufigen Insolvenzverwalters stehen, insbesondere da er aus eigener Anschauung Kenntnis über die Vorgänge im vorläufigen Insolvenzverfahren hat (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 772, 773 f.).
- OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 133/97
Haftung des Konkursverwalters bei Vereitelung des Absonderungsrechtes
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06
Er hat nicht sichergestellt, daß die Klägerin die ihr aus dem Vermieterpfandrecht zustehenden Rechte auch realisieren kann, insbesondere hat er entweder den für die USV-Anlage erzielten Erlös nicht an die Klägerin ausgekehrt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 559 ff.; 1989, 1253 f.) oder es unterlassen, die Zahlung des Kaufpreises durch die Erwerberin sicherzustellen oder den Sachwert der Anlage für eine weitere Veräußerung zu erhalten, etwa durch Vereinbarung und Durchsetzung eines Eigentumsvorbehalts. - BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70
Besitzrechtsverhältnisse bei der GmbH u. Co. KG.
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06
Zwar kann grob fahrlässig handeln, wer sich in Kenntnis des Mietverhältnisses nicht nach einem Vermieterpfandrecht erkundigt (vgl. BGH, NJW 1972, 43 ff. m.w.N.). - BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98
Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06
Einer besonderen Zustimmung des Beklagten bedurfte es nicht, da ihre Verweigerung rechtsmißbräuchlich wäre (vgl. BGH, NJW 2000, 1950, 1951 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 11.07.1989 - 24 U 9/89
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06
Er hat nicht sichergestellt, daß die Klägerin die ihr aus dem Vermieterpfandrecht zustehenden Rechte auch realisieren kann, insbesondere hat er entweder den für die USV-Anlage erzielten Erlös nicht an die Klägerin ausgekehrt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 559 ff.; 1989, 1253 f.) oder es unterlassen, die Zahlung des Kaufpreises durch die Erwerberin sicherzustellen oder den Sachwert der Anlage für eine weitere Veräußerung zu erhalten, etwa durch Vereinbarung und Durchsetzung eines Eigentumsvorbehalts.