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   OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 26 Sch 4/10   

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https://dejure.org/2010,73207
OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 26 Sch 4/10 (https://dejure.org/2010,73207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.05.2010 - 26 Sch 4/10 (https://dejure.org/2010,73207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 26 Sch 4/10 (https://dejure.org/2010,73207)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 05.12.1985 - 8 U 31/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 26 Sch 4/10
    Dies hängt eben nicht nur von der persönlichen Entwicklung der Fähigkeiten des Fahrers ab, sondern auch von dem ihm zur Verfügung gestellten Material, der Konkurrenzsituation und den jeweiligen Verhältnissen beim Rennen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1987, 691 zur Darlegung der Gewinnchancen eines Rennpferdes).
  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 26 Sch 4/10
    Eine Verletzung des Gehörsanspruches liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, WM 2008, 721, 722; BGH, NJW 1992, 2299; OLG Hamburg, OLGR 2000, 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, Rz. 55; Schwab/Walter, Kap. 15 Rz. 2 m.w.N.).
  • OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Aktivlegitimation des Antragstellers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 26 Sch 4/10
    Eine Verletzung des Gehörsanspruches liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, WM 2008, 721, 722; BGH, NJW 1992, 2299; OLG Hamburg, OLGR 2000, 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, Rz. 55; Schwab/Walter, Kap. 15 Rz. 2 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 17 Sch 3/01

    Schiedsgerichtsverfahren: Mündlichkeit und rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 26 Sch 4/10
    Diese Präklusionswirkung gilt auch für das Vollstreckbarerklärungs- und das Aufhebungsverfahren (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2003, 186; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 1027 Rz. 3).
  • BVerfG, 29.02.2008 - 1 BvR 371/07

    Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 26 Sch 4/10
    Eine Verletzung des Gehörsanspruches liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, WM 2008, 721, 722; BGH, NJW 1992, 2299; OLG Hamburg, OLGR 2000, 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, Rz. 55; Schwab/Walter, Kap. 15 Rz. 2 m.w.N.).
  • OLG München, 22.06.2005 - 34 Sch 10/05

    Billigkeitsentscheidung im Schiedsverfahren ohne ausdrückliche Ermächtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 26 Sch 4/10
    Die Zurückverweisung eines Schiedsverfahrens an das ursprünglich mit dem Fall befasste Schiedsgericht kommt insbesondere in Betracht, wenn die Aufhebung, wie hier, auf einem behebbaren Verfahrensfehler beruht (OLG München, OLGR 2005, 727, 728).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06

    Aufhebung eines Schiedsspruches wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 26 Sch 4/10
    Es ist bereits fraglich, ob das Ergänzungsverfahren nach dieser Vorschrift überhaupt vor einem Aufhebungsverfahren durchgeführt werden muss, da ein solches Verfahren trotz der vorgesehenen, aber nicht zwingenden Erledigungsfristen (§ 1058 Abs. 3 ZPO) länger dauern kann, als die Frist, innerhalb derer ein Aufhebungsantrag anhängig zu machen ist (vgl. OLG Düsseldorf, SchiedsVZ 2008, 156 ff).
  • BGH, 02.07.1992 - III ZR 84/91

    Schiedsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör - Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 26 Sch 4/10
    Eine Aufhebung des Schiedsspruches wegen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs setzt des Weiteren voraus, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, der Verfahrensverstoß sich demnach auf die Entscheidung ausgewirkt hat (OLG Celle, OLGR 2004, 396), wofür es aber genügt, wenn die Versagung des rechtlichen Gehörs die unterlegene Partei benachteiligt haben kann, der Schiedsspruch muss nicht sicher auf der Gehörsverletzung beruhen (BGH, NJW-RR 1993, 444; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • BayObLG, 07.12.2022 - 101 Sch 76/22

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Teilschiedsspruchs

    Insbesondere da es sich um einen Teilschiedsspruch handelt, ist eine Zurückverweisung an das Ausgangsschiedsgericht vorliegend sachgerecht und geboten (vgl. zu einer Zurückverweisung auch bei einer Gehörsverletzung z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Mai 2010, 26 Sch 4/10, juris Rn. 48).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2012 - 26 Sch 24/11
    Wegen der Einzelheiten dieser vertraglichen Absprachen wird auf die Darstellung des Sachverhaltes im Schiedsspruch vom 18.11.2009 (dort Seiten 3-8 Anlage AST 1 - Anlagenband zum Verfahren 26 Sch 4/10) Bezug genommen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senates vom 06.05.2010 (Bl. 62 ff d. A. 26 Sch 4/10) verwiesen.

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