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   OLG Frankfurt, 06.10.2008 - 6 W 89/08   

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https://dejure.org/2008,3911
OLG Frankfurt, 06.10.2008 - 6 W 89/08 (https://dejure.org/2008,3911)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.2008 - 6 W 89/08 (https://dejure.org/2008,3911)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 6 W 89/08 (https://dejure.org/2008,3911)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • markenmagazin:recht

    § 93 ZPO
    Darlegungs- und Beweislast für Zugang der Abmahnung

  • openjur.de

    §§ 91, 93 ZPO; § 12 UWG

  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 S 1 UWG, § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 93 ZPO
    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs: Darlegungs- und Beweislast für den Zugang einer Abmahnung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 12 UWG; 91 ZPO
    Abmahnung auch bei ungenauer Adressierung zugegangen

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    UWG § 12; ZPO § 91
    Bestreiten des Zugangs für § 93 ZPO nicht immer ausreichend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich des Zugangs einer Abmahnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2008 - 6 W 89/08
    Da die Belastung der klagenden Partei mit den Kosten des Rechtsstreits im Falle des sofortigen Anerkenntnisses eine Ausnahme von der Regel darstellt, dass grundsätzlich derjenige die Kosten zu tragen hat, der in dem Rechtsstreits unterlegen ist (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO), trifft die beklagte Partei, die sich auf § 93 ZPO beruft, nach den allgemeinen Beweisgrundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie die Forderung sofort anerkannt hat, das heißt vor ihrer gerichtlichen Inanspruchnahme nicht abgemahnt wurde (BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06 - GRUR 2007, 629 Tz 11).
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