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   OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 16 U 261/15   

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https://dejure.org/2016,37527
OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 16 U 261/15 (https://dejure.org/2016,37527)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.2016 - 16 U 261/15 (https://dejure.org/2016,37527)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 16 U 261/15 (https://dejure.org/2016,37527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 906 BGB, § 253 BGB, § 41 BlmSchG, BlmSchVO 16
    Zur zivilrechtlichen Haftung wegen Bahnlärms auf Bestandsstrecken der Bahn aus dem 19. Jahrhundert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur zivilrechtlichen Haftung wegen Bahnlärms auf Bestandsstrecken der Bahn aus dem 19. Jahrhundert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrechtlicher Lärmschutz; Eisenbahnstrecken; zivilrechtliches Nachbarrecht; Zumutbarkeitsschwelle; Bahnlärm; Haftung; Ortsüblichkeit; Nutzung

  • rechtsportal.de

    Ansprüche der Anlieger nicht planfestgestellter Eisenbahnstrecken aus dem 19. Jahrhundert wegen Geräuschemissonen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen Lärmemissionen aus dem Betrieb einer Eisenbahnstrecke möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 16 U 261/15
    Denn im Rahmen der deliktischen Haftung für Gesundheitsverletzungen bilden die nachbarrechtlichen Sonderbestimmungen der §§ 906 ff. BGB in dem davon erfassten Regelungsbereich den Maßstab für die Frage, ob die von dem einen auf das andere Grundstück ausgehenden Einwirkungen rechtswidrig sind (BGH Urteil vom 23. Juli 2010 - V ZR 142/09 - Rn 11 zitiert nach iuris; BGHZ 90, S. 255 (257 f.)).

    Denn die Vorschrift regelt im Zivilrecht die Voraussetzungen, unter denen benachbarte Grundstückseigentümer Einwirkungen i. S. von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB noch als ortsüblich dulden müssen (BGH Urteil vom 23. Juli 2010 - V ZR 142/09 zitiert nach iuris Rn 11f; BGH Urteil vom 2. März 1984 V ZR 54/83 Rn 10 mwN. = BGHZ 90, 255-268 - "Atrazin" Olea rustica 11E).

  • BGH, 23.07.2010 - V ZR 142/09

    Kein Schmerzensgeld bei bergbaubedingten Erderschütterungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 16 U 261/15
    Denn im Rahmen der deliktischen Haftung für Gesundheitsverletzungen bilden die nachbarrechtlichen Sonderbestimmungen der §§ 906 ff. BGB in dem davon erfassten Regelungsbereich den Maßstab für die Frage, ob die von dem einen auf das andere Grundstück ausgehenden Einwirkungen rechtswidrig sind (BGH Urteil vom 23. Juli 2010 - V ZR 142/09 - Rn 11 zitiert nach iuris; BGHZ 90, S. 255 (257 f.)).

    Denn die Vorschrift regelt im Zivilrecht die Voraussetzungen, unter denen benachbarte Grundstückseigentümer Einwirkungen i. S. von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB noch als ortsüblich dulden müssen (BGH Urteil vom 23. Juli 2010 - V ZR 142/09 zitiert nach iuris Rn 11f; BGH Urteil vom 2. März 1984 V ZR 54/83 Rn 10 mwN. = BGHZ 90, 255-268 - "Atrazin" Olea rustica 11E).

  • BGH, 27.10.2006 - V ZR 2/06

    Beeinträchtigung eines Grundstücks durch von dem Nachbargrundstück ausgehende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 16 U 261/15
    Dabei bilden entgegen der Ansicht der Berufungskläger die in der 16. BImSchVO festgelegten Grenzwerte zwar keine abschließend bindende Größe, können aber als Entscheidungshilfe für die Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze i.S. des § 906 BGB herangezogen werden und haben jedenfalls indizielle Wirkung (BGH Urteil vom 27. Oktober 2006, Az.: V ZR 2/06 - Rn 9; BGHZ 161, S. 323 (335 f.)).

    Ein solcher Anspruch wäre auch nicht bei bestehendem Bestandsschutz der Altbahnstrecke ausgeschlossen (BGH vom 27. Oktober 2006 - V ZR 2/06 - Rn 12 ff.), da nach dem für den Bahnbetrieb gültigen Regelungskonzept der § 41 BImSchG bestehende Bahnstrecken den hier öffentlich-rechtlich aufgestellten Grenzwerten jedenfalls dann unterliegen, wenn wesentliche Änderungen der Bahnstrecke i.S. der Vorschrift (hierzu BVerwG vom 18. Juli 2013 - Az.: 7 A 9.12, dort Rn 22 f) durchgeführt worden sind.

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 16 U 261/15
    Ein solcher Anspruch wäre auch nicht bei bestehendem Bestandsschutz der Altbahnstrecke ausgeschlossen (BGH vom 27. Oktober 2006 - V ZR 2/06 - Rn 12 ff.), da nach dem für den Bahnbetrieb gültigen Regelungskonzept der § 41 BImSchG bestehende Bahnstrecken den hier öffentlich-rechtlich aufgestellten Grenzwerten jedenfalls dann unterliegen, wenn wesentliche Änderungen der Bahnstrecke i.S. der Vorschrift (hierzu BVerwG vom 18. Juli 2013 - Az.: 7 A 9.12, dort Rn 22 f) durchgeführt worden sind.

    Dabei ist dieser Begriff funktional zu verstehen Auch bei umfangreichen Eingriffen in die Substanz des Fahrweges, können, wenn Lage und Höhe der Gleise sich nur unwesentlich verändern, lediglich Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen vorliegen (Urteil des BVerwG vom 18. Juli 2013 - Az.: 7 A 9.12, dort Rn 22 f).

  • LG Bochum, 30.07.2014 - 6 O 443/09

    Ansprüche eines Nachbarn hinsichtlich der durch die Benutzung der seit 1905

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 16 U 261/15
    Entgegen der Ansicht der Berufungskläger sind dabei die Grenzwerte der 16. BImSchVO für den Schienenlärm von im 19. Jahrhundert errichteten Bahnstrecken im Altbestand der Bahn aber nicht unmittelbar heranzuziehen (so aber Landgericht Bochum, Urteil vom 30. Juli 2014, 6 O 443/09, zitiert nach iuris, Rn 101 ff.).
  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 B 11.2608

    In einer Berufungsbegründung erfolgte Verweisung auf ein Parallelverfahren ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 16 U 261/15
    Danach hatten Immissionsbetroffene nach der damals bestehenden Rechtslage die mit vom Bahnbetrieb ausgehenden Immissionen grundsätzlich wegen der mit staatlichen Privilegien ausgestatteten Eisenbahn zu dulden, da diese Staatsaufgaben zu erfüllen hatten (Urteil des Reichsgericht vom 9. Januar 1939 - V 154/38 - RGZ 159, S. 129 (131 und 132, zitiert nach iuris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19. August 2014, 22 B 11.2608, 22B 11.2634, Rn 72, zitiert nach iuris).
  • RG, 09.01.1939 - V 154/38

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für einen Schadensersatzanspruch gegen das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 16 U 261/15
    Danach hatten Immissionsbetroffene nach der damals bestehenden Rechtslage die mit vom Bahnbetrieb ausgehenden Immissionen grundsätzlich wegen der mit staatlichen Privilegien ausgestatteten Eisenbahn zu dulden, da diese Staatsaufgaben zu erfüllen hatten (Urteil des Reichsgericht vom 9. Januar 1939 - V 154/38 - RGZ 159, S. 129 (131 und 132, zitiert nach iuris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19. August 2014, 22 B 11.2608, 22B 11.2634, Rn 72, zitiert nach iuris).
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 16 U 261/15
    Dabei bilden entgegen der Ansicht der Berufungskläger die in der 16. BImSchVO festgelegten Grenzwerte zwar keine abschließend bindende Größe, können aber als Entscheidungshilfe für die Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze i.S. des § 906 BGB herangezogen werden und haben jedenfalls indizielle Wirkung (BGH Urteil vom 27. Oktober 2006, Az.: V ZR 2/06 - Rn 9; BGHZ 161, S. 323 (335 f.)).
  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 3 Sa 1129/16

    § 301 ZPO, § 68 ArbGG, § 538 I ZPO, § 253 II BGB, § 823 BGB i.V.m. Art. 2 l, ...

    a) Eine Gesundheitsverletzung bei der Klägerin läge vor, wenn der Beklagte in ihre körperliche Integrität oder Befindlichkeit eingegriffen und dadurch einen von den normalen körperlichen Funktionen abweichenden nachteiligen Zustand hervorgerufen oder gesteigert hat (vgl. z.B. OLG Frankfurt 06. Oktober 2016 -16 U 261/15- Rn. 45f, zitiert nach juris).
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