Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.10.2017 - 8 WF 7/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,40493
OLG Frankfurt, 06.10.2017 - 8 WF 7/17 (https://dejure.org/2017,40493)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.2017 - 8 WF 7/17 (https://dejure.org/2017,40493)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 2017 - 8 WF 7/17 (https://dejure.org/2017,40493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,40493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 200 FamFG, § 266 FamFG, § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB
    Ehewohnung: Zuständigkeit für Mitwirkung an Abgabe von Erklärung gegenüber Vermieter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehewohnung: Zuständigkeit für Mitwirkung an Abgabe von Erklärung gegenüber Vermieter

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 200, 266; BGB 1568a Abs. 3 Nr. 1
    Ehewohnungssache, sonstige Familienstreitsache, Vermieter, Mitwirkung an gemeinsamer Erklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 200; FamFG § 266; BGB § 1568a Abs. 3 Nr. 1
    Ehewohnungssache; sonstige Familienstreitsache; Vermieter; Mitwirkung an gemeinsamer Erklärung

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Geltendmachung des Anspruchs auf Mitwirkung an der Abgabe einer gemeinsamen Erklärung gegenüber dem gemeinsamen Vermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mitwirkung an Abgabe einer gemeinsamen Erklärung: Familiengericht ist zuständig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Mitwirkung an Abgabe einer gemeinsamen Erklärung auf Überlassung von Ehewohnung ggü. Vermieter ist Familienstreitsache

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.01.2016 - 12 UF 170/15

    Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2017 - 8 WF 7/17
    Ein solcher Anspruch kann sich - vor Scheidung - aus § 1353 I 2 BGB ergeben, nach Scheidung aus den §§ 723 ff., 749 ff. BGB, je nachdem, ob die Ehegatten mit der gemeinsamen Eingehung eines Mietvertrages im Innenverhältnis eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Bruchteilsgemeinschaft (zum Halten der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten) begründeten (oder ein sonstiges Rechtsverhältnis), vergl. OLG Hamm FamRZ 2016, 1688-1689, AG Rastatt FamRZ 2015, 1499-1500, Palandt-Brudermüller, § 1568a BGB, Rz. 12).
  • AG Rastatt, 12.11.2014 - 5 F 155/14
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2017 - 8 WF 7/17
    Ein solcher Anspruch kann sich - vor Scheidung - aus § 1353 I 2 BGB ergeben, nach Scheidung aus den §§ 723 ff., 749 ff. BGB, je nachdem, ob die Ehegatten mit der gemeinsamen Eingehung eines Mietvertrages im Innenverhältnis eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Bruchteilsgemeinschaft (zum Halten der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten) begründeten (oder ein sonstiges Rechtsverhältnis), vergl. OLG Hamm FamRZ 2016, 1688-1689, AG Rastatt FamRZ 2015, 1499-1500, Palandt-Brudermüller, § 1568a BGB, Rz. 12).
  • OLG Hamburg, 03.12.2020 - 12 UF 131/20

    Antrag auf Überlassung der Ehewohnung bei fehlender Mitwirkung des anderen

    Der Antragsteller habe aber einen Anspruch auf Mitwirkung an einer Mitteilung der Eheleute nach § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB, der als sonstige Familiensache nach § 266 FamFG geltend gemacht werden könne (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2.9.2014 - 2 WF 170/14, juris 14, FamRZ 2015, 667;OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 6.10.2017 - 8 WF 7/17, juris Rn. 8, FamRZ 2018, 614; Dürbeck in: Johannsen/Heinrich/Althammer, Familienrecht, 7. Auflage 2020, § 200 FamFG Rn. 23; BeckOK BGB/Neumann, 55. Ed. 1.8.2020, BGB § 1568a Rn. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht