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   OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92   

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https://dejure.org/1992,4927
OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92 (https://dejure.org/1992,4927)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.1992 - 2 U 19/92 (https://dejure.org/1992,4927)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 1992 - 2 U 19/92 (https://dejure.org/1992,4927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten - Rechtsfolgen der Verwerfung der Hauptberufung für die unselbständige Anschlussberufung; Verzug mit der Zahlung eines Schmerzensgeldes; Bindung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92
    Eine solche Rente ist auch neben einer Kapitalabfindung möglich, wenn einerseits die Schadensentwicklung ihren Abschluss erreicht hat und über diesen Zeitpunkt hinaus schwerste lebenslange Dauerschäden vorliegen, deren sich der Verletzte immer wieder neu und schmerzlich bewusst wird (BGH, VersR 1976, 967, 968; 1959, 457, 459; OLG Hamm, VersR 1990, 865 ).

    Angesichts der erwähnten Dauerschäden und der hierdurch bedingten physischen und seelischen Belastungen des Klägers hält der Senat vielmehr ein Schmerzensgeld von 45.000,-- DM für angemessen, das auch dem allgemeinen Schmerzensgeldgefüge entspricht, wie es sich aus der bisherigen Rechtsprechung der deutschen Gerichte in annähernd vergleichbaren Fällen ergibt (vgl. Hacks/Ring/Böhm, Schadensersatzbeträge, 15. Aufl. 1991, Nr. 919, 921, 930, 931, 933, 937) und an dem sich auch das erkennende Gericht bei seiner Bewertung wenigstens im Ansatzpunkt zu orientieren hat (BGH, VersR 1976, 967, 968; 1970, 281, 282).

    Diese Verfahrensweise dürfte um so weniger Bedenken begegnen, als nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der sich bei einer Kapitalisierung der Rente ergebende Betrag zuzüglich der zugesprochenen Kapitalentschädigung in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem Schmerzensgeldkapital zu stehen hat, das für vergleichbare Verletzungen zuerkannt wird (BGH, VersR 1976, 967, 969; Wussow/Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, Rdn. 200).

  • OLG Celle, 30.01.1975 - 5 U 62/74

    Erstattung für Fahrten zum Besuch eines Verletzten im Krankenhaus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92
    Denn bereits die Gefahr ihres Eintritts wirkt sich als seelische Belastung aus, die bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen ist (OLG Celle, DAR 1975, 269 ).

    Zu dessen Absicherung dient der Feststellungsanspruch (BGH, VersR 1961, 727, 728; OLG Celle, DAR 1975, 269 ), dessen Zuerkennung die Beklagten, auch soweit es um immaterielle Schäden geht, mit ihrer Berufung nicht angegriffen haben.

  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68

    Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92
    Angesichts der erwähnten Dauerschäden und der hierdurch bedingten physischen und seelischen Belastungen des Klägers hält der Senat vielmehr ein Schmerzensgeld von 45.000,-- DM für angemessen, das auch dem allgemeinen Schmerzensgeldgefüge entspricht, wie es sich aus der bisherigen Rechtsprechung der deutschen Gerichte in annähernd vergleichbaren Fällen ergibt (vgl. Hacks/Ring/Böhm, Schadensersatzbeträge, 15. Aufl. 1991, Nr. 919, 921, 930, 931, 933, 937) und an dem sich auch das erkennende Gericht bei seiner Bewertung wenigstens im Ansatzpunkt zu orientieren hat (BGH, VersR 1976, 967, 968; 1970, 281, 282).

    Im Übrigen hängt die Zurechenbarkeit eines solchen Verhaltens davon ab, ob sie dem Sinn des Schmerzensgelds und dem Gedanken der Billigkeit entspricht (BGH, VersR 1970, 281, 282).

  • BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79

    Abänderung einer Kapitalabfindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92
    Unter Zugrundelegung der Sterbetafel 1983/85, wie sie mittlerweile zur Anwendung kommen soll (Eckelmann/Nehls, Schadensersatz bei Verletzung und Tötung, S. 256 mit Hinweisen zu deren, Anwendung auf die nach der bisherigen Sterbetafel 1970/72 erstellten Kapitalisierungstabellen) und einem Zinsfuß von 4 %, der bei der erforderlichen Berücksichtigung der Rentendynamik (BGHZ 79, 187, 195 f.) nicht überschritten werden sollte, ergibt sich für eine lebenslange Rente von monatlich 150,-- DM bei einem Kapitalisierungsfaktor von 21, 367 - 0, 383 = 20, 984 ein Kapitalbetrag von 37.771,20 DM (Kapitalisierungsfaktor nach Nehls, Kapitalisierungstabellen, S. 129 und Anhang A Ergänzungen III, Korrekturwert für vierteljährlich vorschüssige Rente, vgl. § 760 Abs. 2 BGB ).
  • BGH, 05.01.1965 - VI ZR 24/64

    Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92
    Der schließlich als angemessen zuerkannte Geldbetrag gilt als von vornherein geschuldet (BGH NJW 65, 531, 532).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.1974 - 4 U 120/73
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92
    Zwar entspricht es allgemeiner Meinung, dass eine solche Verurteilung, mag mit ihr auch in erster Linie dem auf Sanktion und Prävention ausgerichteten staatlichen Strafanspruch genügt worden sein, auch dem Genugtuungsbedürfnis des Verletzten Rechnung trägt (OLG Düsseldorf, NJW 1974, 1289 ; OLG Celle, JZ 1970, 547, 548; Palandt/Thomas, 51. Aufl., § 847 BGB Rdn. 4).
  • BGH, 13.03.1959 - VI ZR 72/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92
    Zwar kann das Schmerzensgeld so festgesetzt werden, dass für einen Zeitabschnitt eine Kapitalabfindung und für einen weiteren Zeitabschnitt eine Rente zugesprochen wird (BGH, VersR 1959, 458, 459; 1973, 1067, 1068).
  • BGH, 03.07.1973 - VI ZR 60/72

    Unzulässigkeit der dynamischen Schmerzensgeldrente

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92
    Zwar kann das Schmerzensgeld so festgesetzt werden, dass für einen Zeitabschnitt eine Kapitalabfindung und für einen weiteren Zeitabschnitt eine Rente zugesprochen wird (BGH, VersR 1959, 458, 459; 1973, 1067, 1068).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92
    Es soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (Genugtuungsfunktion) (BGHZ 18, 149, 154).
  • BGH, 16.05.1961 - VI ZR 112/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92
    Zu dessen Absicherung dient der Feststellungsanspruch (BGH, VersR 1961, 727, 728; OLG Celle, DAR 1975, 269 ), dessen Zuerkennung die Beklagten, auch soweit es um immaterielle Schäden geht, mit ihrer Berufung nicht angegriffen haben.
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 253/82

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen Krankenhauskosten

  • OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86

    65000 DM Schmerzensgeld; 200 DM Schmerzensgeldrente pro Monat; Anspruch auf

  • BGH, 29.04.1970 - VIII ZR 29/69

    Verjährung von Vermieteransprüchen

  • LG Darmstadt, 29.07.2014 - 28 O 303/12
    Denn erst auf Grundlage dieser Unterlagen war es den Beklagten möglich, die Berechtigung der erhobenen Schmerzensgeldforderung in ausreichendem Maße zu beurteilen und erst dann konnte Verzug eintreten (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 06.11.1992 - 2 U 19/92, Rn. 9 - juris; Jahnke, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 253 BGB, Rn. 106 f.).
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