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   OLG Frankfurt, 06.11.2008 - 16 U 183/07   

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https://dejure.org/2008,21295
OLG Frankfurt, 06.11.2008 - 16 U 183/07 (https://dejure.org/2008,21295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.2008 - 16 U 183/07 (https://dejure.org/2008,21295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 2008 - 16 U 183/07 (https://dejure.org/2008,21295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 308 Nr 4 BGB, § 793 BGB
    Barausgleichszahlung: (Un-)Zumutbarkeit der Vertragsdurchführung bei fehlerhafter Multiplikatorangabe im Zusammenhang mit Call-Optionsscheinen auf Gold; (Un-)Wirksamkeit eines Änderungsvorbehalts in den Emissionsbedingungen

  • Judicialis

    BGB § 122; ; BGB § 242; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 308 Nr. 4; ; BGB § 398; ; BGB § 404; ; BGB § 793 Abs. 1 S. 1; ; SchuldverschreibungG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 793 Abs. 1; BGB § 308 Nr. 4
    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Änderung der Bedingungen nach der Emission von Optionsscheinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Änderung der Bedingungen nach der Emission von Optionsscheinen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2008 - 16 U 183/07
    bb) Zur Frage, wann die Ausnutzung eines Fehlers des Vertragspartners zu einer unzulässigen Rechtsausübung führt, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1998 (für den Bereich des Kalkulationsirrtums, BGHZ 139, 177) Stellung genommen.
  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 363/04

    Inhaltskontrolle von Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2008 - 16 U 183/07
    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur unstreitig, dass alle Wertpapiere derselben Wertpapierkennnummer identische Rechte verbriefen müssen, damit sie austauschbar und damit - für einen funktionierenden Kapitalmarkt unverzichtbar - umlauffähig sind (vgl. BGHZ 163, 311; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. A., Rn. 9.100; Schimansky/Bunte/Lwowski/Kümpel/Bruski, Bankrechts-Handbuch II, 3. A., § 104 Rn. 38).
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