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   OLG Frankfurt, 06.12.1990 - 3 U 270/89   

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https://dejure.org/1990,3805
OLG Frankfurt, 06.12.1990 - 3 U 270/89 (https://dejure.org/1990,3805)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.12.1990 - 3 U 270/89 (https://dejure.org/1990,3805)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Dezember 1990 - 3 U 270/89 (https://dejure.org/1990,3805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Schallmängel an einer Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Kann VOB/B mit zweijähriger Gewährleistungsfrist vereinbart werden? (IBR 1991, 318)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Minderung wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum (IBR 1991, 368)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2299 (Ls.)
  • NJW-RR 1991, 665
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.08.2006 - IX ZR 28/05

    Rechte des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Hauptunternehmers gegenüber

    Minderung nach VOB/B § 13 Nr. 6 kann nach einer obergerichtlichen Entscheidung sogar verlangt werden, wenn der Anspruchsberechtigte das Werk inzwischen zu einem die Mängel berücksichtigenden Preis unter Zurückbehaltung der Gewährleistungsansprüche veräußert hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 665, 666).

    Es entspricht vielmehr allgemein anerkannten Grundsätzen, dass der in VOB/B § 13 Nr. 6 ausdrücklich vorgesehene Ausnahmetatbestand der unzumutbaren Nachbesserung an Umstände anknüpfen kann, die ausschließlich in der Sphäre des Auftraggebers liegen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 665, 666; Werner/Pastor, aaO Rn. 1717; Wirth in Ingenstau/Korbion, aaO VOB/B § 13 Nr. 6 Rn. 17).

  • OLG Frankfurt, 27.08.1992 - 3 U 165/91

    Wohnungseigentümer kann schon vor Grundbucheintragung Nachbesserung verlangen

    Wären die Kläger bereits als Wohnungseigentümer eingetragen, so wäre die Rechtslage nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGHZ 62, 388; 68, 372; 74, 258; 81, 35; BGH NJW 85, 1551), die der Senat teilt (vgl. bereits OLG Frankfurt in NJW-RR 91, 665), wie folgt zu beurteilen: Jeder Wohnungseigentümer kann gegen den Veräußerer aus seinem Erwerbsvertrag einen eigenen, selbständigen Nachbesserungs-, ggf. Vorschußanspruch auch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum geltend machen.
  • LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96

    Haftung für einen Unfall in einer Stadthalle mit der Folge einer

    Die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten zählt zu den Maßnahmen der Vereinsgeschäftsführung, die nach § 27 BGB dem Vorstand obliegen (BGH NJW-RR 1991, 666 ff. [OLG Frankfurt am Main 06.12.1990 - 3 U 270/89] ; BGH NJW-RR 1991, 281, 282 [BGH 23.10.1990 - VI ZR 329/89] , OLG Stuttgart. Versicherungsrecht 1994, 887 ff.).
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