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   OLG Frankfurt, 06.12.1994 - 11 W 42/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,25364
OLG Frankfurt, 06.12.1994 - 11 W 42/94 (https://dejure.org/1994,25364)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.12.1994 - 11 W 42/94 (https://dejure.org/1994,25364)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - 11 W 42/94 (https://dejure.org/1994,25364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 GKG, § 3 ZPO
    Streitwert im Eilverfahren für Unterlassungsanspruch wegen Herstellung von Raubkopien von Computersoftware

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert im Eilverfahren für Unterlassungsanspruch wegen Herstellung von Raubkopien von Computersoftware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 4
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 12.10.1992 - 13 W 81/92

    Streitwertfestsetzung bei Raub- kopien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.1994 - 11 W 42/94
    Der Streitwert bemißt sich nach dem von der Verfügungsklägerin für ihr Programm verlangten Preis (so auch OLG Celle, Beschluß vom 2.9.1994 - 13 W 54/94; Zahrnt, BB-Beilage 14/94, S. 7; vgl. auch OLG Celle CR 1993, 209, 210).

    Die Streitwerthöhe wäre aus Sicht des Beklagten in sachfremder Weise (vgl. OLG Celle CR 1993, 209, 211) durch generalpräventive Überlegungen bestimmt.

  • OLG Celle, 02.09.1994 - 13 W 54/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.1994 - 11 W 42/94
    Der Streitwert bemißt sich nach dem von der Verfügungsklägerin für ihr Programm verlangten Preis (so auch OLG Celle, Beschluß vom 2.9.1994 - 13 W 54/94; Zahrnt, BB-Beilage 14/94, S. 7; vgl. auch OLG Celle CR 1993, 209, 210).

    Nachdem die Verfügungsklägerin ihr Programm, wie aus dem zum gleichen Programm ergangenen Beschluß des OLG Celle (vom 2.9.1994 - 13 W 54/94) zu entnehmen ist, zum Preis von 350 DM anbietet, war der Streitwert entsprechend festzusetzen.

  • BGH, 11.03.1983 - V ZR 287/81

    Zahlung einer Leibrente bei Eintritt einer Ertragsverschlechterung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.1994 - 11 W 42/94
    Soweit das LG in seinem Nichtabhilfebeschluß ausführt, es gehe im vorliegenden Rechtsstreit nicht darum, nur der Verfügungsbeklagten die Rechtsverletzung zu untersagen, sondern auch ihr, läßt es außer acht, daß eine gerichtliche Entscheidung Wirkungen grundsätzlich nur für die jeweiligen Parteien des Rechtsstreits entfalten kann (vgl. RGZ 148, 166, 169; BGH NJW 1984, 126, 127).
  • RG, 21.06.1935 - II 350/34

    Kann, wenn ein vorläufig vollstreckbares und vollstrecktes Urteil aufgehoben und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.1994 - 11 W 42/94
    Soweit das LG in seinem Nichtabhilfebeschluß ausführt, es gehe im vorliegenden Rechtsstreit nicht darum, nur der Verfügungsbeklagten die Rechtsverletzung zu untersagen, sondern auch ihr, läßt es außer acht, daß eine gerichtliche Entscheidung Wirkungen grundsätzlich nur für die jeweiligen Parteien des Rechtsstreits entfalten kann (vgl. RGZ 148, 166, 169; BGH NJW 1984, 126, 127).
  • OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11

    Kriterien zu Bemessung des Streitwerts eines Unterlassungsanspruchs nach § 97

    Es ist nicht Aufgabe der Streitwertfestsetzung bei der Geltendmachung von Unterlassungsbegehren, den Beklagten im Rahmen eines nur gegen ihn geführten Rechtsstreits wegen einer Urheberrechtsverletzung mit einem hohen Streitwert zu belasten, um potentielle weitere Nachahmer abzuschrecken (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 11 W 42/94, zitiert nach juris, Tz. 9).

    Es ist Sache des Gesetzgebers und dem Zivilverfahren sachfremd, die Lücken des Schutzes von geistigem Eigentum aufzufüllen oder zu belassen und die negativen Folgen einer Verletzungshandlung für den Verletzer zu definieren (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 1994, a.a.O., Tz. 9; Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009, a.a.O., Tz. 7).

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