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   OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 125/18   

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https://dejure.org/2018,54287
OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 125/18 (https://dejure.org/2018,54287)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.12.2018 - 6 U 125/18 (https://dejure.org/2018,54287)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 6 U 125/18 (https://dejure.org/2018,54287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 929 Abs 2 ZPO, § 3 HWG, § 3a HWG
    Bedeutung eines Vollstreckungsverzichts für den Verfügungsgrund; Irreführende Werbung mit der Wirksamkeit eines Medizinprodukts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 929 Abs. 2 ; HWG § 3 ; HWG § 3a
    Bedeutung eines Vollstreckungsverzichts für den Verfügungsgrund; Irreführende Werbung mit der Wirksamkeit eines Medizinprodukts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 929 Abs. 2 ; HWG § 3 ; HWG § 3a
    Zeitliche Grenzen einer Unterlassungsverfügung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung kann auch noch über 6 Wochen nach Kenntniserlangung vom Wettbewerbsverstoß beantragt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeit für einstweilige Verfügung 6 Wochen nach Kenntniserlangung von Rechtsverletzung - nur grober Zeitrahmen keine strenge Frist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zeitliche Grenzen einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06

    Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch: Irreführende und wettbewerbsrechtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 125/18
    Es kommt nicht darauf an, ob die vom Werbenden behauptete Wirkung Gegenstand kontrovers geführter wissenschaftlicher Diskussionen war, sondern darauf, ob diese wissenschaftlich gesichert ist (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 13.11.2007, Aktenzeichen 20 U 172/06, Tz. 19 bei juris).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 6 W 94/12

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 125/18
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 27.9.2012 - 6 W 94/12 . juris- Rn. 2 ) ist der - hier knapp überschrittene - Zeitraum von 6 Wochen zwischen Kenntnis von der Verletzungshandlung und Stellung des Eilantrages lediglich ein grober Zeitrahmen, an dem sich die Beurteilung des Verfügungsgrundes orientieren kann.
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 125/18
    Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gilt für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung generell, dass die Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht (BGH, GRUR 2013, 649, Tz. 16 bei juris - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12

    Abgrenzung von markenmäßiger Benutzung und Bestellzeichen; Ausschöpfung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 125/18
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 15.5.2012 - 6 U 2/12 , juris- Rn. 16 m.w.N.) führt selbst die Ausnutzung der gesetzlichen Frist für die Berufung und die Berufungsbegründung nicht zum Verlust der Dringlichkeit.
  • OLG Frankfurt, 12.09.2017 - 6 W 58/17

    Eilverfahren: Wirkung einer während des Widerspruchsverfahrens abgegebenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 125/18
    Die von der Antragsgegnerin zu Ziffer 2. der Beschlussverfügung abgegebene Abschlusserklärung beinhaltete den Verzicht auf einen Widerspruch nach § 924 ZPO (vgl. Senat, Beschluss vom 12.9.2017 - 6 W 58/17 , juris- Rn. 4 ); der eingelegte Widerspruch betraf auch ausdrücklich nur Ziffer 1. der Beschlussverfügung.
  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 125/18
    Dem lag ersichtlich die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde, wonach zu den sich aus einem Unterlassungstitel ergebenden Handlungspflichten auch die Obliegenheit gehören kann, bereits ausgelieferte rechtsverletzende Erzeugnisse aus dem Handel zurückzurufen bzw. - soweit es sich um eine Unterlassungsverfügung handelt - den Handel aufzufordern, diese Erzeugnisse einstweilen nicht anzubieten und zu vertreiben (vgl. zuletzt BGH GRUR 2018, 292 - Produkte zur Wundversorgung m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 15 W 9/18

    Umfang des Unterlassungsgebots wegen Verletzung eines Patents

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 125/18
    Diese Rechtsprechung ist sowohl in der Literatur (vgl. etwa Lubberger, GRUR 2018, 378; "Zwischenruf" des Ausschusses für Wettbewerbs- und Markenrecht der GRUR, GRUR 2017, 885) als auch in der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 2018, 855) nicht zuletzt wegen der damit verbundenen weitreichenden Anforderungen an den Unterlassungsschuldner auf erhebliche Kritik gestoßen.
  • OLG Jena, 03.07.2019 - 2 U 626/18

    Bewerbung von Arzneimitteln außerhalb der Zulassung - Wettbewerbsverstoß:

    Bei wissenschaftlich bzw. fachlich umstrittener Sachlage insbesondere auf die Wirksamkeit trifft die Darlegungs- und Beweislast jedoch den Werbenden, hier also die Beklagte (vgl. zuletzt OLG Frankfurt, Urteil v. 6.12.2018, Az. 6 U 125/18, juris).
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