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   OLG Frankfurt, 07.01.2021 - 6 W 131/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1180
OLG Frankfurt, 07.01.2021 - 6 W 131/20 (https://dejure.org/2021,1180)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.01.2021 - 6 W 131/20 (https://dejure.org/2021,1180)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Januar 2021 - 6 W 131/20 (https://dejure.org/2021,1180)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 Abs 2 GKG, Art 9 LMIV, Art 14 LMIV, § 8 UWG, § 4 UKLaG
    Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag wegen Verstoßes gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Für einen einzelnen Verstoß gegen die Informationspflichten nach Artt. 9 Abs. 1 lit. h, 14 Abs. 1 lit. a LMIV (hier: fehlende Angaben auf einem im Internet angebotenen Brotaufstrich) kann unter Umständen ein Gebührenstreitwert von 3.000,- EUR ausreichend sein.

  • rechtsportal.de

    Streitwert eine Unterlassungsklage wegen fehlender Informationen über Namen und Firma/Anschrift eines Lebensmittelunternehmers

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantragwegen Verstoßes gegen die LMIV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Streitwert einer auf Unterlassung gerichteten wettbewerbsrechtlichen Verbandsklage zum Lebensmittelrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    3.000 EURO Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag wegen Verstoßes gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag wegen Verstoßes gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 576
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 6 W 119/19

    Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2021 - 6 W 131/20
    Dieses Interesse kann erheblich höher liegen als das eines einzelnen Mitbewerbers (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.1.2020 - 6 W 119/19 = WRP 2020, 632 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2021 - 6 W 131/20
    Entscheidend ist bei Unterlassungsanträgen das Interesse an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, das maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen bestimmt wird (BGH GRUR 2017, 212 - Finanzsanierung).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 3 U 21/20

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs nach Artt. 6 i.V.m. 82 DSGVO bei

    Entscheidend ist bei Unterlassungsanträgen das Interesse an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, das maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Träger des maßgeblichen Interesses bestimmt wird (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 7.1.2021 - 6 W 131/20).
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