Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.02.1997 - 25 U 164/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,10024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Nutzungsentschädigung wegen unterbliebener Räumung des Pachtobjektes nach Kündigung des Pachtvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 07.06.1995 - 6 O 1787/92
- OLG Frankfurt, 07.02.1997 - 25 U 164/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1612
- NZM 1999, 969
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 219/72
Fälligkeit der vom Mieter nach Mietende zu zahlenden Nutzungsentschädigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.1997 - 25 U 164/95
Diese Vereinbarungen aus dem Pachtvertrag sind auch auf die Fälligkeit der der Klägerin gemäß § 557 BGB zustehenden Nutzungsentschädigung anzuwenden, denn diese Vorschrift begründet ein Abwicklungsverhältnis, dessen Inhalt sich nach den ursprünglich getroffenen Vereinbarungen des Pachtvertrages richtet (…Voelskow in Münchener Kommentar a.a.O.; BGH NJW 1974, 556 m.w.N.). - BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 87/74
Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.1997 - 25 U 164/95
Schon aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ergibt sich, daß Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Rückgabe der Pachtsache von dieser Bestimmung nicht erfaßt werden und gemäß § 197 BGB erst nach Ablauf von vier Jahren verjähren (…Voelskow in Münchener Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 557 Rdn. 7; BGHZ 65, 56). - BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87
Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.1997 - 25 U 164/95
Beide Anspruchsgrundlagen gewähren keinen Schadensersatzanspruch; bei § 557 BGB handelt es sich um einen vertraglichen Anspruch aus dem Abwicklungsverhältnis, dessen Entstehung keinen Schaden der Verpächterin voraussetzt (…Voelskow a.a.O. Rdn. 7; BGHZ 104, 285 ff), weswegen es auf eine behauptete, von der Klägerin zu vertretende Unverpachtbarkeit nicht ankommt. - BGH, 12.03.1969 - VIII ZR 97/67
Kündigung eines Mietvertrags über ein Ruinengelände - Anspruch auf Räumung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.1997 - 25 U 164/95
Die Beklagte kann daher nicht mit dem Vorbringen gehört werden, sie sei zur Räumung nicht verpflichtet gewesen (BGH NJW 1969 Seite 1064 f), denn dies würde der im Vorprozeß rechtskräftig festgestellten Räumungspflicht der Beklagten widersprechen.
- AG Brandenburg, 28.08.2020 - 31 C 231/19
Freiwillig und nur zum Besten des Mieters: § 551 BGB soll nicht greifen!
Der § 546a Abs. 1 BGB ist dementsprechend ein vertraglicher Anspruch eigener Art, der im - nach Beendigung des Mietverhältnisses - bestehenden Abwicklungsverhältnis an die Stelle des Mietzinsanspruches tritt ( BGH , Urteil vom 29.01.2015, Az.: IX ZR 279/13, u.a. in: NJW 2015, Seite 1109; BGH , NJW 1984, Seite 1527; BGH , NJW 1988, Seite 2665; BGH , NZM 2003, Seite 231; OLG Frankfurt/Main , NZM 1999, Seite 969; KG Berlin , Grundeigentum 2003, Seite 46; LG Berlin , ZMR 1992, Seite 541; LG Essen , NJW-RR 1992, Seite 205 ). - AG Brandenburg, 16.06.2021 - 31 C 51/20
Vorenthaltung der Mietsache: Vermieter erhält Nutzungsentschädigung in Höhe der …
Der § 546a Abs. 1 BGB ist dementsprechend ein vertraglicher Anspruch eigener Art, der im - nach Beendigung des Mietverhältnisses - bestehenden Abwicklungsverhältnis an die Stelle des Mietzinsanspruches tritt ( BGH , Urteil vom 29.01.2015, Az.: IX ZR 279/13, u.a. in: NJW 2015, Seite 1109; BGH , NJW 1984, Seite 1527; BGH , NJW 1988, Seite 2665; BGH , NZM 2003, Seite 231; OLG Brandenburg , Beschluss vom 03.02.2020, Az.: 3 W 125/19, u.a. in: ZMR 2020, Seiten 642 f.; OLG Frankfurt/Main , NZM 1999, Seite 969; KG Berlin , Grundeigentum 2003, Seite 46; LG Berlin , ZMR 1992, Seite 541; LG Essen , NJW-RR 1992, Seite 205 ).