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   OLG Frankfurt, 07.02.1997 - 25 U 164/95   

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https://dejure.org/1997,10024
OLG Frankfurt, 07.02.1997 - 25 U 164/95 (https://dejure.org/1997,10024)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.1997 - 25 U 164/95 (https://dejure.org/1997,10024)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 1997 - 25 U 164/95 (https://dejure.org/1997,10024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Nutzungsentschädigung wegen unterbliebener Räumung des Pachtobjektes nach Kündigung des Pachtvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1612
  • NZM 1999, 969
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 219/72

    Fälligkeit der vom Mieter nach Mietende zu zahlenden Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.1997 - 25 U 164/95
    Diese Vereinbarungen aus dem Pachtvertrag sind auch auf die Fälligkeit der der Klägerin gemäß § 557 BGB zustehenden Nutzungsentschädigung anzuwenden, denn diese Vorschrift begründet ein Abwicklungsverhältnis, dessen Inhalt sich nach den ursprünglich getroffenen Vereinbarungen des Pachtvertrages richtet (Voelskow in Münchener Kommentar a.a.O.; BGH NJW 1974, 556 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 87/74

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.1997 - 25 U 164/95
    Schon aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ergibt sich, daß Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Rückgabe der Pachtsache von dieser Bestimmung nicht erfaßt werden und gemäß § 197 BGB erst nach Ablauf von vier Jahren verjähren (Voelskow in Münchener Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 557 Rdn. 7; BGHZ 65, 56).
  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.1997 - 25 U 164/95
    Beide Anspruchsgrundlagen gewähren keinen Schadensersatzanspruch; bei § 557 BGB handelt es sich um einen vertraglichen Anspruch aus dem Abwicklungsverhältnis, dessen Entstehung keinen Schaden der Verpächterin voraussetzt (Voelskow a.a.O. Rdn. 7; BGHZ 104, 285 ff), weswegen es auf eine behauptete, von der Klägerin zu vertretende Unverpachtbarkeit nicht ankommt.
  • BGH, 12.03.1969 - VIII ZR 97/67

    Kündigung eines Mietvertrags über ein Ruinengelände - Anspruch auf Räumung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.1997 - 25 U 164/95
    Die Beklagte kann daher nicht mit dem Vorbringen gehört werden, sie sei zur Räumung nicht verpflichtet gewesen (BGH NJW 1969 Seite 1064 f), denn dies würde der im Vorprozeß rechtskräftig festgestellten Räumungspflicht der Beklagten widersprechen.
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