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   OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15   

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https://dejure.org/2017,67914
OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15 (https://dejure.org/2017,67914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.2017 - 8 U 15/15 (https://dejure.org/2017,67914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 8 U 15/15 (https://dejure.org/2017,67914)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 6 TG 1468/07

    Definition eines Einlagengeschäfts nach dem Kreditwirtschaftsgesetz;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15
    Des Weiteren ist eine Mindestverzinsung der Einlage bzw. eine Ausschüttungsgarantie unter Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht vereinbart (vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.10.2007, 6 TG 1468/07, juris Rn 16).

    Typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligte Investoren - auf deren Verständnismöglichkeit hier maßgeblich abzustellen ist - konnten und mussten aufgrund der begleitenden Werbeaussagen in dem Kurzprospekt (Anlage K 7, Anlagenband) nicht davon ausgehen, dass die Einlage ähnlich wie bei einer Bankanlage unabhängig vom Geschäftserfolg mit der garantierten "unbedingten" Sicherheit der Rückzahlung verbunden ist (vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.10.2007, 6 TG 1468/07, juris Rn 11).

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof weist in seinem Beschluss vom 29.10.2007 (6 TG 1468/07, juris Rn 16) zu Recht darauf hin, dass dann, wenn kein Gewinn erwirtschaftet worden ist, bei gleichzeitiger Verlustfreistellung der Anleger eine Erfüllung der eingegangenen Mindestzinsverpflichtung nicht oder nur bei anderweitigen Kapitalzuflüssen möglich wäre.

  • OLG Schleswig, 21.12.2011 - 9 U 57/11

    Begriff des erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts i.S. von § 1 Abs. 1 KWG;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15
    Der dort geregelte Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass nur solche Unternehmen Bankgeschäfte betreiben, die personell und finanziell die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bieten (vgl. BGH, Urteil vom 19.3.2013, VI ZR 56/12, juris Rn 11 m. w. N.; NJW-RR 2013, 675 ff; Schleswig - Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.12.2011, 9 U 57/11, juris Rn 25 m. w. N.).

    So liegt eine Einlage i. S. d. KWG vor in der Fallgestaltung fremder, unbedingt rückzahlbarer Gelder, wenn also ein garantierter Mindestgewinn unter Ausschluss einer Verlustbeteiligung vereinbart wurde (vgl. BFS - KWG/Schäfer, 4. Aufl. 2011, § 1 KWG Rn 40), des Weiteren, wenn der Eindruck eines vertraglichen, unbedingten Rückzahlungsanspruchs, insbesondere in Werbe- und Vertragsunterlagen, erweckt wurde (vgl. Schleswig - Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.12.2011, 9 U 57/11, juris Rn 34 mit Hinweis auf die Entwurfsbegründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung für die zum, 1. Januar 2005 in Kraft getretene Neuregelung, Drucksache 15/3641, S. 36).

  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 380/03

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs wegen unrichtiger Angaben in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15
    Ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB wegen Schutzgesetzverletzung setzt auch deren Kausalität für den geltend gemachten Schaden voraus (vgl. BGH, NJW 2005, 3721 ff. [BGH 26.09.2005 - II ZR 380/03] ; Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl. 2017, § 823 Rn 59), worauf der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 13.12.2016 hingewiesen worden ist.
  • VG Berlin, 22.02.1999 - 25 A 276.95

    Erlaubnispflichtige "Einlagen" nach dem KWG bei Veräußerung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15
    So wird einer etwaigen Vorstellung des Anlegers, er wähle eine bankähnliche Anlagemöglichkeit, mit dem deutlichen Hinweis in Ziff. 4. der Beitrittserklärung, dass die angebotene Beteiligung unternehmerische Risiken beinhalte, die bis zu einem Totalverlust führen könnten, deutlich entgegen gewirkt (vgl. VG Berlin, NJW-RR 2000, 642 ff).
  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 56/12

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15
    Der dort geregelte Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass nur solche Unternehmen Bankgeschäfte betreiben, die personell und finanziell die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bieten (vgl. BGH, Urteil vom 19.3.2013, VI ZR 56/12, juris Rn 11 m. w. N.; NJW-RR 2013, 675 ff; Schleswig - Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.12.2011, 9 U 57/11, juris Rn 25 m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2018 - 7 O 389/17
    Denn es ist nicht Sache des Gerichts - außergewöhnlich umfangreiche - Strafakten daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die dem Kläger günstig sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2017, 8 U 15/15, 8 U 73/15 sowie 8 U 190/15).

    entgegengenommenen Gelder des Klägers sind nicht als Einlagen im Sinne dieser Bestimmung zu qualifizieren, sondern als erlaubnisfreie Unternehmensbeteiligungen (so auch OLG Frankfurt Urteil vom 07.02.2017,8 U 15/15 ,8 U 73/15,8 U 190/15).

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