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   OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 8 U 217/05   

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https://dejure.org/2006,19779
OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 8 U 217/05 (https://dejure.org/2006,19779)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2006 - 8 U 217/05 (https://dejure.org/2006,19779)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2006 - 8 U 217/05 (https://dejure.org/2006,19779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 233 ZPO, § 238 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauendürfen des Prozessbevollmächtigten auf antragsgemäße Fristverlängerung für die Berufungsbegründung bis zum letzten Tag

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 238

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233; ZPO § 238
    Vertrauensschutz des Prozessbevollmächtigten bei Antrag auf Fristverlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungspflicht; Rechtskraft der Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen den ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 03.04.2003 - 1 U 144/02

    Kosten der Anschlussberufung bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 8 U 217/05
    Die Beklagte muss gem. § 97 Abs. 1 die Kosten ihres Rechtsmittels wie auch der Anschlussberufung tragen (OLG Hamburg MDR 2003, 1251; Thomas/Putzo-Reichhold, ZPO, 26 Aufl. Rdnr. 20 zu § 524 ZPO).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 8 U 217/05
    Sie hat ihn nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten, so dass die (ablehnende) Wiedereinsetzungsentscheidung des Senats mittlerweile rechtskräftig ist (§§ 238 Abs. 2 Satz 1, 522 Abs. 1, 574, 575 ZPO, vgl. dazu Baumbach-Hartmann, ZPO, 63. Aufl. Rn 13 zu § 238 ZPO; BGH NJW 2003, 2473).
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