Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.04.2017 - 2 U 122/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9795
OLG Frankfurt, 07.04.2017 - 2 U 122/16 (https://dejure.org/2017,9795)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.04.2017 - 2 U 122/16 (https://dejure.org/2017,9795)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. April 2017 - 2 U 122/16 (https://dejure.org/2017,9795)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Verkehrsüberwachung, Schadensersatz, Vermietung von Messgeräten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Unwirksame Sonderkündigungsklausel für Vermieterin in Vertrag bzgl. Überlassung von Radarmessgeräten

  • verkehrslexikon.de

    Zur Sonderkündigungsklausel in einem Dienstleistungsvertrag im Zusammenhang mit der Überlassung von Radarmessgeräten zur Verkehrsüberwachung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Zu wenig Gewinn durch (vermieteten) Blitzer - Kündigung nicht ohne Weiteres möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Sonderkündigungsklausel für Vermieterin in Vertrag bzgl. Überlassung von Radarmessgeräten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sonderkündigungsrechts in einem Vertrag zwischen einer kommunalen Gebietskörperschaft und einem Dienstleister

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sonderkündigungsrechts in einem Vertrag zwischen einer kommunalen Gebietskörperschaft und einem Dienstleister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Schadenersatz gegen Vermieterin von Radarmessgeräten wegen unberechtigter Vertragsaufkündigung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hessische Gemeinde hat Anspruch auf Schadenersatz gegen Vermieterin von Radarmessgeräten wegen unberechtigter Vertragsaufkündigung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsüberwachung, oder: Moderne Wegelagerei/Raubrittertum 2.0

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gemietete Radarmessgeräte und die unberechtigte Vertragsaufkündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hessischer Gemeinde Schadenersatz gegen Vermieterin von Radarmessgeräten wegen unberechtigter Vertragsaufkündigung zugesprochen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz gegen Vermieterin von Radarmessgeräten wegen unberechtigter Vertragsaufkündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 437
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 100/87

    Bindung der Gemeinde an eine formunwirksame Verpflichtungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2017 - 2 U 122/16
    Es handelte sich nicht um ein Alltagsgeschäft, das im gewöhnlichen Betriebsverlauf mehr oder weniger regelmäßig wiederkehrt, oder um eine Maßnahme, die in ihrem Umfang und in ihrer finanziellen Tragweite von sachlich weniger erheblicher Bedeutung gewesen wäre (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 574 f. [BGH 06.12.1990 - VII ZR 98/89] ; MDR 1990, 419 f.).
  • BGH, 06.12.1990 - VII ZR 98/89

    Schriftformerfordernis für Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht erheblicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2017 - 2 U 122/16
    Es handelte sich nicht um ein Alltagsgeschäft, das im gewöhnlichen Betriebsverlauf mehr oder weniger regelmäßig wiederkehrt, oder um eine Maßnahme, die in ihrem Umfang und in ihrer finanziellen Tragweite von sachlich weniger erheblicher Bedeutung gewesen wäre (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 574 f. [BGH 06.12.1990 - VII ZR 98/89] ; MDR 1990, 419 f.).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 2 Ss OWi 295/17

    Einsatz privater Dienstleister bei kommunaler Verkehrsmessung

    Das vorliegende Verfahren gibt im Zusammenhang mit den Entscheidungen des Senats (OLG Frankfurt v. 03.03.2016 2 Ss-OWi 1059/15; B. v. 11.08.2016 - 2 Ss-OWi 562/16; B. v. 28.04.2016 - 2 Ss-OWi 190/16; B. v. 03.09.2014, 2 Ss-OWi 655/14 m.w.N.; jeweils nach juris) und dem Schadensersatzprozess, der dem Urteil des OLG Frankfurt vom 07.04.2017 (2 U 122/16) zu Grunde liegt Anlass, folgende Besorgnis zum Ausdruck zu bringen:.

    Die dabei zu Tage getretenen Konstruktionen lassen ebenfalls befürchten, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um strukturelle Verwerfungen handelt, die nicht mehr wie bisher durch das Eingreifen gerichtlicher Entscheidungen korrigiert werden können, sondern der nachhaltigen Korrektur durch den Einsatz der innenministerialen polizeilichen Dienst- und Fachaufsicht bedürfen (vgl. auch Sachverhalt OLG Frankfurt, Urteil v. 07.04.2017 - 2 U 122/16 Rn. 29: Unter dem "gemeinsam gewünschten Ziel" des Verkehrssicherungsprojekts ist jedenfalls auch das Erzielen finanzieller Erträge zu verstehen, die aus dokumentierten Fällen von Geschwindigkeitsübertretungen resultieren).

    Dass dies nicht nur eine bloße Befürchtung ist, zeigt das Urteil vom 07.04.2017 (OLG Frankfurt 2 U 122/16).

  • OLG Brandenburg, 24.02.2022 - 10 U 13/21

    Bereitstellung von Technik zur mobilen Verkehrsüberwachung; Keine Inanspruchnahme

    Diese Regelungen, die bei der gebotenen Auslegung jedenfalls auch den Fall mangelnder Rentabilität des Betriebs von Anlagen erfassen (zu einer nahezu wortgleichen Klausel im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.04.2017 - 2 U 122/16 - BeckRS 2017, 106522), zielen darauf ab, die Pflicht der Klägerin zur Bereitstellung der Messanlagen durch Einräumung eines Sonderkündigungsrechts zu begrenzen: erweist sich etwa der Betrieb stationärer Anlagen aufgrund einer Verringerung des Verkehrsaufkommens und einhergehend damit eines Rückgangs der mit den Anlagen generierten Falldatensätze und dementsprechend auch des von der Klägerin für diese Anlagen erzielten Entgelts als nicht mehr wirtschaftlich, ist die Klägerin demnach nicht verpflichtet, die betreffenden Anlagen für die verbleibende Vertragslaufzeit vorzuhalten, sondern steht ihr - sofern sich die Parteien nicht anders verständigen - das Recht zu, sich insoweit von dem Vertrag zu lösen und das betreffende Equipment anderweitig zu verwerten.
  • VG Wiesbaden, 16.07.2019 - 28 K 703/15

    Verweis gegen Bürgermeister wegen der Nichtbeachtung kommunal-, haushalts- und

    Bei dem Vertrag mit der Firma "J." hat es sich um einen Dienstleistungsvertrag gehandelt, der nach seinem Schwerpunkt als typengemischter Mietvertrag (§ 543 Abs. 1 BGB) anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7. April 2017 - 2 U 122/16 - Rn. 37 , juris).
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